Kind und Kohle

Hallo Eltern,

Ich wollte mich mal informieren über die Regelungen bei Elternschaft und eh ich jetz noch mehr unverständliche Paragraphen ergoogle dachte ich - fragste mal hier…

Also wie ist das denn, wenn ich als Angestellte im öffentlichen Dienst (unbefristet, 35000 Euro Jahresbrutto) ein Kind bekäme?
Ok, Kündigungsschutz und Mutterschutzgeld hab ich schon raus.

Und was ist nach den 8 Wochen nach der Geburt?
Darf ich z.B. 3 Jahre Elternzeit auch nehmen, wenn der Ehegatte/Freund/Vater nur einen 400 Euro job hat oder gar nicht arbeitet?
Und was, wenn man nicht verheiratet ist?
Oder wenn man zwar verheiratet ist, aber keinen gemeinsamen Erstwohnitz hat?
Bekomme ich ausser dem Kindergeld noch irgenwelche Unterstützung?
Wenn ja, wird mir für diese Zeit angespartes Geld angerechnet - und wie?

Würde mich freuen, wenn jemand zu einer der Fragen was wüsste und schreibt.

Grüße
Mopedhexle

Hallo Mopedhexle,

Also wie ist das denn, wenn ich als Angestellte im
öffentlichen Dienst (unbefristet, 35000 Euro Jahresbrutto) ein
Kind bekäme?

??? Ist glaub ich ohne besondere Bedeutung, ok es kann eine Beihilfe geben - bei Beamten gibt es die glaub ich nach wie vor, bei Angestellten kommt es glaub ich auf das Einstellungsjahr an - einfach mal im Personalamt nachfragen, wenn es so weit ist.

Und was ist nach den 8 Wochen nach der Geburt?

Wenn du keine Elternzeit beantragt hast, geht man davon aus, dass du wieder arbeiten kommst.

Darf ich z.B. 3 Jahre Elternzeit auch nehmen, wenn der
Ehegatte/Freund/Vater nur einen 400 Euro job hat oder gar
nicht arbeitet?

Klar, dürfen darfst du (fast) alles. Kommt aber auch auf die Finanzierung an - genug Vermögen? Arbeitslosengeld 2? Siehe spätere Frage.

Und was, wenn man nicht verheiratet ist?

Ist nicht relevant.

Oder wenn man zwar verheiratet ist, aber keinen gemeinsamen
Erstwohnitz hat?

Dürfte auch egal für die Elternzeit sein.

Bekomme ich ausser dem Kindergeld noch irgenwelche
Unterstützung?

Kommt immer darauf an, ob man „bedürftig“ ist - wenn natürlich eine Menge Geld angespart ist, wird man darauf zurückgreifen müssen. Wenn kein Geld da ist: Wohngeld? Ggf. Kinderzuschlag zum Kindergeld, Arbeitslosengeld 2 - oder eben Erziehungsgeld.
Bei Geburten ab 2007 soll es ja Elterngeld als Ersatz für den ausgefallenen Verdienst geben.

Wenn ja, wird mir für diese Zeit angespartes Geld angerechnet

  • und wie?

Bei bestimmten Leistungen Arbeitslosengeld 2 z.B. wird vorausgesetzt, dass man bedürftig ist, da wird das Vermögen ab einem gewissen Freibetrag berücksichtigt - bei anderen Leistungen bin ich überfragt.

Gruß
Molika

Hallo,

Also wie ist das denn, wenn ich als Angestellte im
öffentlichen Dienst (unbefristet, 35000 Euro Jahresbrutto) ein
Kind bekäme?

ÖD spielt erstmal keine Rolle.

Für jedes Kind gibt es Kindergeld ab der Geburt.
Angestellte können nach der Geburt bis zu 3 Jahren Elternzeit nehmen. In dieser Zeit hat man Kündigungsschutz.
Während der Elternzeit darf man bis zu 30h arbeiten.

Während der Elternzeit kann man bis zu 2 Jahren je nach Einkommenssituation Erziehungsgeld erhalten, in einigen Bundesländern gibt es auch noch ein drittes Jahr Landeserziehungsgeld. Hier wird das Einkommen von Ehemann oder Lebenspartner angerechnet sowie das eigene, wenn man in der Elternzeit arbeiten geht.

Annahme:Gesetzlich versichert.
Dann gibt es während der Mutterschutzzeit (bis 8 Wochen nach Geburt) Mutterschaftgeld (Teil von der KK, Restbetrag bis zum Netto vom AG).
Erziehungsgeld gibt es in diesem Zeitraum nur anteilig oder gar nicht, wenn das Mutterschaftsgeld höher als der Erziehungsgeldbetrag ist.

Wenn man wegen zu hohem Einkommen keinen oder einen verminderten Anspruch auf Erziehungsgeld hat, lohnt es sich vielleicht trotzdem, Wohngeld zu beantragen, da hier die Einkommensgrenzen höher sind.

Beatrix

Hallo Molika,

Darf ich z.B. 3 Jahre Elternzeit auch nehmen, wenn der
Ehegatte/Freund/Vater nur einen 400 Euro job hat oder gar
nicht arbeitet?

Klar, dürfen darfst du (fast) alles. Kommt aber auch auf die
Finanzierung an - genug Vermögen? Arbeitslosengeld 2? Siehe
spätere Frage.

Ich hab nicht vor meinen Job aufzugeben, würde dann aber gerne die ersten 2-3 Jahre selbst für ein Kind da sein.
Ich weiß eh nicht wie das gehen soll, wenn frau nach 8 Wochen wieder arbeitet, das Kind braucht doch alle paar Stunden die Brust. ???

Bekomme ich ausser dem Kindergeld noch irgenwelche
Unterstützung?

Kommt immer darauf an, ob man „bedürftig“ ist - wenn natürlich
eine Menge Geld angespart ist, wird man darauf zurückgreifen
müssen. Wenn kein Geld da ist: Wohngeld? Ggf. Kinderzuschlag
zum Kindergeld, Arbeitslosengeld 2 - oder eben Erziehungsgeld.
Bei Geburten ab 2007 soll es ja Elterngeld als Ersatz für den
ausgefallenen Verdienst geben.

Das ist ja sicher noch nicht ganz reif, oder?
Hmm, also ERziehungsgeld und Kindergeld. Wohngeld werden wir wohl kaum bekommen wenn wir im eigenen Haus wohnen. Das teuerste ist die Heizung (die alte Bude hat noch Nachtspeicheröfen die Strom fressen und die wir nicht ausgetauscht bekommen bis die „Uhr abläuft“).

Eine „Menge Geld“ liesse sich nicht ansparen, aber wenn man mit 400Euro Verdienst plus 300 euro Erziehungsgeld plus 154 Euro Kindergeld klar kommen will muß man ja was ansparen - falls das allerdings dann wieder abgezogen wird…???

Ich frage ja erstmal ganz prophylaktisch.
Ist mir ganz schön unwohl dabei, was alles zu berücksichtigen und berechnen ist wenn man ein Kind in die Welt setzen möchte in diesem Land. Aber ich fürchte ohne vorherige planung kann man ganz schön blöd dastehen - und das mit der Verantwortung. :o(

Danke nochmal

Gruß

Mopedhexle

Hallo Beatrix,

Danke für Deine umfangreichen Informationen!

Für jedes Kind gibt es Kindergeld ab der Geburt.
Angestellte können nach der Geburt bis zu 3 Jahren Elternzeit
nehmen. In dieser Zeit hat man Kündigungsschutz.
Während der Elternzeit darf man bis zu 30h arbeiten.

Weißt Du ob man ein Recht darauf hat diese

Hallo mopedhexle,

Wohngeld werden wir wohl kaum bekommen wenn wir im eigenen Haus wohnen. Das
teuerste ist die Heizung (die alte Bude hat noch
Nachtspeicheröfen die Strom fressen und die wir nicht
ausgetauscht bekommen bis die „Uhr abläuft“).

solange ich Wohngeldbezieherin war, stand im Merkblatt immer: „oder Zuschuss zu den Kosten eines selbstbewohnten Eigenheims“. Das ist zwar schon lange her, aber wenn es mal so weit sein sollte, dann lass diesen Versuch nicht aus. Im ungünstigsten Fall hast Du ein paar Zeilen mehr lesen/ausfüllen müssen, im günstigsten Fall hast Du ein paar Euro mehr.

Gruß, Karin

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Hallo,

Weißt Du ob man ein Recht darauf hat diese

Hallo Eltern,

Hi,

Also wie ist das denn, wenn ich als Angestellte im
öffentlichen Dienst (unbefristet, 35000 Euro Jahresbrutto) ein
Kind bekäme?
Ok, Kündigungsschutz und Mutterschutzgeld hab ich schon raus.

Also, ich bin auch im Oeffentlichen Dienst. Habe drei Jahre Erziehungsurlaub genommen (leider aufgrund zu hohem Einkommen seitens des Gatten, kein Erziehungsgeld nach dem Mutterschutzgeld). Habe aber trotzdem nochmal Weihnachtsgeld bekommen.

Nach den drei Jahren habe ich Sonderurlaub beantragt (mir wurde damals gesagt, im oeffentlichen Dienst kann man bis das juengste Kind 12 Jahre alt ist den Sonderurlaub verlaengern).

Bin mittlerweile seit vier Jahren im Ausland und immer noch beim oeffentlichen Dienst (auf Sonderurlaub) angestellt. Natuerlich ohne irgendwelche Zahlungen, aber immerhin noch mit der Aussicht auf eine Stelle wenn ich wiede zurueckkomme.

Also, so weit ich es von der Ferne noch beurteilen kann, drei Jahre Erziehungsurlaub, mit Anspruch auf gleichwertige Stelle und Bezahlung, nach drei Jahren Anspruch auf Stelle im oeffentlichen Dienst. Soweit ich mich erinnern kann, kannst Du auf Antrag einen Nebenjob ausueben. Leider sind meine Kenntnisse aber schon ein wenig veraltet (habe beim ersten Sohn eine Nebentaetigkeit im Erziehungsurlaub ausgeuebt, war damals noch die 430 D/Mark Grenze oder so)

Würde mich freuen, wenn jemand zu einer der Fragen was wüsste
und schreibt.

Hoffe ein wenig geholfen zu haben.
LG
Andrea