Hallo. Es geht um die Lohnsteurermäßigung. Kann mein Lebensgefährte (wir sind nicht verheiratet führen aber einen gemeinsamen Haushalt) mein Kind bei der Lohnsteuerermäßigung irgendwie berücksichtigen? Vielleicht als Sonderausgabe? Der leibliche Vater zahlt keinen Unterhalt und ich bekomme kein Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt. Ich hoffe die Infos reichen um mir weiter zu helfen.
Vielen Dank im vorraus.
Hallo
Nein, das geht nicht. Der leibliche Vater kann aber seinen hälftigen Kinderfreibetrag auf jemand anderen übertragen lassen. Zum Beispiel auf die Mutter. Diese kann dann den vollen Kinderfreibetrag in ihrer Lohnsteuerklasse wirken lassen. Ausserdem kann derjenige dann den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende in Anspruch nehmen.
Nein, leider geht es nicht
Gruß
Marinel
Bedauere, ich war länger nicht in diesem Forum, außerdem ist dies nicht mein Fachgebiet.
Viele Grüße
IWC