Hallo,
müssen Kinder unter 18 Jahren, die sich noch in schulischer Ausbildung befinden, eine eigene Einkommensteuererklärung anfertigen, wenn sie in den Sommerferien für 1 Monat einen Ferienjob hatten (elektr. Lohnsteuerbescheinigung vorhanden)? Oder müssen diese Einnahmen bei den Eltern mit angegeben werden?
Grundsätzlich ist jeder, soweit er innerhalb der Grenzen dieses schönes Landes wohnt steuerpflichtig (manchmal auch darüber hinaus). Also auch Personen unter 18 Jahre. Theoretisch können auch Kleinkinder Steuern zahlen, soweit Sie genügend Einkünfte (z.B. aus Kapitalvermögen) erziehlen.
Die Frage ist, ob der Sohn Abzüge hatte (Lohnsteuer / Kirchensteuer / Soli) - wenn ja, sollte der Sohn eine Steurerklärung abgeben, da man dem Staat ja nichts schenken möchte.
Armer Ritter
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Die Frage ist, ob der Sohn Abzüge hatte (Lohnsteuer /
Kirchensteuer / Soli) - wenn ja, sollte der Sohn eine
Steurerklärung abgeben, da man dem Staat ja nichts schenken
möchte.
Oft werden Kindern (weil keine Freistellungsaufträge vorhanden sind, oder sie überschritten wurden) Steuer und Soli von den Kapitalerträgen abgezogen.
Gerade dann kann man mit einer Steuererklärung i. d. Regel viel zurückholen.