Kind unter drei im Waldkiga?

Hallo!
ich bin eine Kigaleiterin und führe unter anderem eine Waldgruppe mit 15 Kindern. Mein Sohn ist 18 Monate alt. Gibt es eine rechtlich korrekte Lösung dafür, das ich ihn mit in den Kiga mehmen kann? Er ist sehr weit und selbständig und würde meine Arbeit in keiner Weise „behindern“. Er war schon einige Male mit im Waldkiga und es war für alle Beteidigten toll. Weiß jemand von irgendwelchen Sondergenehmigungen zu diesem Thema?
Vielen Dank für Eure Mühe.
Carmen.

Hallo Carmen,

„rechtlich korrekt“ ist zunächst mal das, was in euren Statuten bzw. in der Konzeption steht. Wenn dieser zufolge das Aufnahmealter der Kinder bei 18 Monaten oder darunter liegt, wäre das Ganze ohnehin kein Thema.

Ansonsten wirst du um eine Sondergenehmigung deines Trägers nicht herumkommen. Die wird vermutlich davon abhängen, ob du ausreichend glaubhaft machen kannst, dass die Arbeit nicht beeinträchtigt und vor allem die Sicherheit der zu betreuenden Kinder (Aufsichtspflicht) nicht gefährdet wird.

Es gibt Waldkinderkindergärten, die grundsätzlich bereits Kinder ab zwei Jahren aufnehmen, darunter dürfte man wohl kaum fündig werden. In einer Gruppe von 15 Drei-Sechsjährigen ein Kind mit 18 Monaten zu integrieren, erfordert gerade auch im Wald halt immer ein wachsames Auge mehr.

Wenn ihr mehrere Kinder habt, die noch Windeln tragen, könnte das die Argumentation stützen - wenn nicht, hast du ein weiteres Problem, für das du deinem Träger gegenüber eine praktikable Lösung anbieten musst. Wenn ihr ausreichend personell besetzt - also mindestens zu dritt - seid, ist alles vermutlich einfacher zu bewerkstelligen.

Nicht unterschätzen solltest du aber, dass ein Kind von 18 Monaten durchaus die Aufmerksamkeit eines Erwachsenen für sich allein beanspruchen kann. Wäre deine Kollegin in der Lage und bereit, sich bei Bedarf um den Rest zu kümmern?

Auch den Neid mancher Eltern solltest du im Auge haben. Es ist möglicherweise damit zu rechnen, dass dir vorgeworfen wird, dich mehr um dein eigenes Kind zu kümmern als um die anderen - auch wenn das faktisch gar nicht so sein muss.

Wenn du dem Träger gegenüber entsprechend argumentieren kannst, hast du eventuell Chancen - rechtlich bindende allgemeine Altersvorgaben gibt es nicht.

Schöne Grüße,
Jule

Hallo Carmen,

wie Jule schon sagte, solltest Du das mit dem KiGa-Träger klären.
Bei unserem Waldkindergarten ist 3 Jahre die unterste Grenze. In jedem Einzelfall wird nach ‚Schnuppertagen‘ geprüft, ob sich das Kind den besonderen Erfordernissen anpassen kann.

Bedenke auch, wenn für Dich eine Ausnahme gemacht werden sollte, könnten andere Eltern mit Fug und Recht ebenfalls eine Ausnahmegenehmigung für ihre 1,5-jährigen Kids in Anspruch nehmen, die noch lange nicht so weit sind wie Dein Sohn.

Viele Grüße
Maralena