nehmen wir mal an Mister X bezieht für ein Kind Kindergeld, hat auf seiner Lohnsteuerkarte allerdings kein Kind eingetragen. Jetzt macht Mister X seine Einkommenssteuererklärung mit einer Steuer-Software und reicht diese ein. Die einzigsten Daten die er angibt sind die Entfernungspauschale und die Daten aus der Arbeitgeber-Bescheinigung (ohne Kinderfreibetrag, oder dergleichen).
Muss, bzw. sollte Mister X das gezahlte Kindergeld in seiner Einkommenssteuererklärung seperat angeben, oder kann das ganze unter den Tisch fallen?
Mister X Sollte die ausgefüllte Anlage Kind beim Finanzamt nachreichen. Durch seinen Kinderfreibetrag dürfte er ein paar Euro oder vielleicht soger viele Euro (einkommensabhängig) Steuern sparen.
Mister X Sollte die ausgefüllte Anlage Kind beim Finanzamt
nachreichen. Durch seinen Kinderfreibetrag dürfte er ein paar
Euro oder vielleicht soger viele Euro (einkommensabhängig)
Steuern sparen.
Nehmen wir mal an Mister X hat Brutto 35.000,- €. Kann es dabei zu „Nachzahlungen seitens Mister X“ kommen?
Das kann man hier nicht sagen. Im Allgemeinen ist es aber so, dass man Kinderfreibeträge bei der Kirchensteuer und beim Solidaritätszuschlag erhält, durch welche man eine niedrigere Steuerfestsetzung erhält, also eine „Erstattung“.
Um das detailliert zu ermitteln, empfehle ich Mister X, dass er sich das kostenlose Elster-Programm der Finanzverwaltung holt und dort die Daten mal eingibt. Dann weiß er ob ihm im speziellen Fall was bringt und was es bringt.
Mit einem (halben) Kind ergibt sich eine Ersparnis beim Solidaritätszuschlag von rund 50 € und bei der Kirchensteuer rund 80 €. Irgendwelche mögliche Sondereffekte sind hierbei nicht berücksichtigt.
nehmen wir mal für den fiktiven Fall an, dass die Anlage Kind ausgefüllt wurde, mittels Steuer-Spar-Erklärung.
In dem Programm wird nach dem Einkommen für den Berücksichtigungszeitraum gefragt. Wenn das Kind von 01 - 06 in einer Berufsausbildung war, wurde dementsprechend die Ausbildungsvergütung und die staatlichen Zuschüsse dort eingetragen, das restliche Einkommen für die Zeit 07 - 12 muss demnach nicht eingetragen werden. Nachdem die Anlage Kind ausgedruckt wurde, ist zu erkennen, dass es dort ein weiteres Feld gibt, indem nach dem Gesamteinkommen des Jahres gefragt wird.
Dazu ist die Ausbildungsvergütung versehentlich bei sonstige Einkünfte eingetragen, aber das ist sicherlich nicht so wichtig, snstige Einkünfte und Ausbildungsvergütung sind ja beides Einkünfte.
Muss das Gesamteinkommen von 01 - 12 eingetragen werden, oder ist tatsächlich nur das Einkommen von 01 - 06 wichtig, bzw. interessant? Der Kinderfreibetrag und das Kindergeld wird ja auch nur für 01 - 06 berücksichtigt.