Ein Kind beschädigt mit einem Stein ein Auto. Daraufhin einigt man sich mit den Eltern, dies ohne Polizei zu regeln. Man setzt ein Schreiben auf, in dem festgehalten wird, dass das Auto von ihrem Kind beschädigt wurde. Der geschädigte holt anschließend ein Gutachten ein und übergibt dies der Familie. Nach einiger Zeit stellt sich heraus, dass die Familie erst nach dem Unfall eine private Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat, die den Schaden nicht übernimmt. Dazu kommt, dass die Familie Sozialhilfeempfänger ist und kein Geld für die Reperatur des Autos hat.
Hat man hier die Möglichkeit, das Geld über einen Anwalt einzuklagen? Wie würden die Erfolgsaussichten aussehen, und wer muss bei Erfolg die Anwaltskosten tragen?
Haftbar ist wer den Schaden verursacht, in diesem Fall also das Kind nicht die Eltern. Die Eltern nur, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben.
§ 828 BGB
(1) Wer nicht das siebente Lebensjahr vollendet hat, ist für einen Schaden, den er einem anderen zufügt, nicht verantwortlich.
(2) Wer das siebente, aber nicht das zehnte Lebensjahr vollendet hat, ist für den Schaden, den er bei einem Unfall mit einem Kraftfahrzeug, einer Schienenbahn oder einer Schwebebahn einem anderen zufügt, nicht verantwortlich. Dies gilt nicht, wenn er die Verletzung vorsätzlich herbeigeführt hat.
(3)Wer das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, ist, sofern seine Verantwortlichkeit nicht nach Absatz 1 oder 2 ausgeschlossen ist, für den Schaden, den er einem anderen zufügt, nicht verantwortlich, wenn er bei der Begehung der schädigenden Handlung nicht die zur Erkenntnis der Verantwortlichkeit erforderliche Einsicht hat.
Es gibt verschiedene Haftungstufen von daher kann da erst eine Aussage getroffen werden wenn die restlichen Umstände bekannt sind.
Wenn das Kind zu dem Zeitpunkt alleine am Ort des Geschehens
war,
Hi,
kommt hier auf den Einzelfall an.
Nur soviel, Eltern müssen und können nicht ihre Kinder 24/7 beaufsichtigen. Das Kinder ab einem bestimmten Reifungsprozess alleine ohne direkte Aufsicht spielen ist normal und keine Verletzung der Aufsichtspflicht. Auch gibt es Kinder die alleine in den Kindergarten oder Schule gehen/fahren ohne das die Eltern ihre Aufsichtspflicht verletzen.
nach dem Unfall eine private Haftpflichtversicherung
abgeschlossen hat, die den Schaden nicht übernimmt. Dazu
kommt, dass die Familie Sozialhilfeempfänger ist und kein Geld
für die Reperatur des Autos hat.
unabhängig von der Haftungsfrage gilt natürlich: wenn kein Geld da ist, kann auch der beste Anwalt keines herbeizaubern.
Ob es sinnvoll ist, trotzdem einen Titel zu erwirken, steht auf einem anderen Blatt (und hängt von den Gesamtumständen ab).
berichte doch bitte wie alt das Kind ist und näher über die genaueren Umstände.
Warum war das Kind allein, was hat es gemacht, wie lange war es bereits allein, wie weit weg von den Eltern usw.
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