Kind verweigert Ausbildungsplatz

Hallo!

Ich weiß, es ist kurz vor Weihnachten, aber vielleicht ist ja doch jemand über die Feiertage hier unterwegs und hat Lust und Zeit, sich diesem Fall anzunehmen?!?!

Folgende Situation:

Herr A hat eine 17 jährige Tochter, die sich, nach einem schwachen Abgang aus der 9. Klasse einer Hauptschule nun mehr schlecht als recht durch eine Berufsfachschule (Handel) schleppt. Diese Schule ist im Sommer 2007 beendet, nach Aussage der Tochter wird das Zeugnis schlecht aussfallen.

Obwohl eine Lehrstelle in Aussicht ist/war, will die Tochter lieber ein Fachabitur machen. Begründung: da hat sie öfters frei und mehr Ferien.

Die Tochter lebt bei der geschiedenen Frau von Herrn A, Herr A zahlt monatlich Unterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle für die Tochter.

Die Tochter wird im März 07 volljährig.

Die Lehrstelle hat sie mittlerweile abgesagt.

Muß Herr A nach dem 18. Geburtstag der Tochter weiter Unterhalt zahlen, obwohl voraus zu sehen ist, daß ein weiterer Schulbesuch seiner Tochter vergeudete Zeit ist? Was kann Herr A unternehmen, damit seine Tochter die Lehrstelle annimmt?

Vielen Dank im voraus,
herzliche Grüße und allen wunderschöne Feiertage!

Sanne

Hallo,

ein vorsichtiger Versuch zu antworten:
Der 18. Geburtstag ist kein Grund, nicht mehr zahlen zu müssen. Es muss die erste Ausbildung finanziert werden, wobei es legitim ist, vorher schulisch aufzusteigen. Sollte sie nach dem Fachabi studieren wollen, sollte der Vater sich freuen, dass sie sich so engagiert.
Ob das Mädchen die Schule schaffen wird entscheidet nicht der Vater. Vielleicht sollte dieser seine Tochter mehr unterstützen und sie motivieren…
http://www.studis-online.de/StudInfo/unterhalt.php?s…

Das einzige: Die Ausbildung bzw. die Schule sollte den Neigungen und Fähigkeiten des Kindes entsprechen. Gut, hier könnte man jetzt ansetzen, aber wer will das entscheiden… ABER zwingt der Vater sie zu der Ausbildung, die sie nicht machen will, könnte dies auch wieder Probleme geben…

Ich denke, der Vater sollte sich eher mal im Eltern-Brett umschauen…
Die Argumentation mit den Ferien und der Freizeit mag vielleicht stimmen, aber wahrscheinlich steckt da noch etwas anderes hinter.

Gruß
Tato (weniger rechtlich - Rechtslaie, mehr erzieherisch betrachtet)

Hallo Tato,

schön, daß du dir die Zeit genommen hast, um zu antworten.

Es geht nicht darum, daß Herr A keinen Unterhalt mehr zahlen will!

Vielmehr geht es darum, daß die Tochter Wege sucht, keine Ausbildung machen zu müssen und sich lieber von Schule zu Schule schleppt, obwohl die Noten katastrophal sind und sie sich quält!

Nein, der Vater entscheidet nicht, ob das Mädchen die Schule schafft - aber durch die seit Jahren anhaltenden, schlechten Noten sieht der Vater eher die Realität als das Kind.

Herr A ist sehr am Wohle des Kindes interessiert, genau deswegen animiert er sie ja, zuerst eine Ausbildung zu machen und dann eventuell Fachabi, für was auch immer, sie will ja nicht studieren!

Sie will so lange als möglich in der Schule bleiben, weil sie da mehr Freizeit hat, eine andere Argumentation hat sie nicht.

Vater muß ja zahlen bis sie 25 ist und das will sie ausnutzen. Dann wird sie heiraten und Kinder bekommen … sagt sie. Für was also eine Ausbildung …

Übrigens hat sie sich den Ausbildungsplatz, den sie jetzt wieder geschmissen hat, selbst ergattert, da ist keinerlei Druck von Herrn A.

Herr A weiß sich einfach nicht mehr zu helfen, da es offensichtlich ist, was die Tochter da plant, zumal sie ja offen darüber redet.

Scheinbar ist der Unterhalt die Sicherheit, die sie hat, monatlich ein Taschengeld zu haben - alles andere interessiert sie nicht.

Aus diesem Grund hat sich Herr A an dieses Portal gewandt - nicht, weil er nicht mehr zahlen will.

Wünsche dir frohe Weihnachten,
Sanne

Ich habe dir eine Mail geschrieben, weil meine Antwort eigentlich nicht ins Rechtsbrett gehört…

Was kann Herr A unternehmen, damit seine Tochter die Lehrstelle
annimmt?

Ich antworte nicht als Rechtsgelehrter, sondern als zweifacher Vater. So bitter das für Herrn A. ist, er kann seine Tochter wohl kaum zu einer Ausbildung zwingen. Das ist noch nicht einmal eine Frage der Volljährigkeit, denn auch eine 16-jährige kann man wohl kaum jeden Morgen dazu zwingen, in den Ausblidungsbetrieb zu gehen.

Wenn das Verhältnis zwischen Vater und Tochter so geworden ist, dass sie von ihm keine Ratschläge mehr annimmt, wird der Vater in den sauren Apfel beißen und seinen rechtlichen Verpflichtungen (hier: Kindesunterhalt) nachkommen müssen. Dagegen, dass Kinder ihre Eltern oder ein Elternteil finanziell ausnutzen ist kein juristisches Kraut gewachsen (oder doch ?). Da muß man sich als Vater dann überlegen, was einem die Beziehung zum eigenen Kind noch wert ist und dann mit der Situation leben oder mit gleicher Münze heimzahlen.

Ich antworte nicht als Rechtsgelehrter, sondern als zweifacher
Vater. So bitter das für Herrn A. ist, er kann seine Tochter
wohl kaum zu einer Ausbildung zwingen. Das ist noch nicht
einmal eine Frage der Volljährigkeit, denn auch eine
16-jährige kann man wohl kaum jeden Morgen dazu zwingen, in
den Ausblidungsbetrieb zu gehen.

Sobald das Kind aber volljährig ist (was wohl demnächst ansteht), können weitere Zahlungen von Leistungsnachweisen abhängig gemacht werden. Dann müssen Zeugnisse (ob gut oder schlecht) beigebracht werden, dann muss der Schulbesuch nachgewiesen werden bzw. können selbst zu vertretende Fehlzeiten durch Leistungskürzungen sanktioniert werden… Ein Familiengerichtsfestes Druckszenario aufzubauen, dürfte recht leicht fallen. Klar bestehen Unterhaltspflichten, die dienen aber dem Unterhalt, nicht der Unterhaltung oder dem Entertainment der Kinder.

Keine Leistung - keine Kohle für Handy, Freunde, Taschengeld… Man muss Easy livin nur hinreichend attraktiv darstellen.

Gruss
Schorsch

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Danke Schorsch und Nordlicht - ihr habt schon sehr geholfen!

Frohe Restfeiertage wünscht

Sanne