Servus Showbee!
Na, da bist du aber einem Anfängerfehler aufgesessen. Niemals Sachverhaltsquetsche betreiben und Dinge interpretieren, die überhaupt nicht im Sachverhalt angelegt sind!
Wo soll hier der Hinweis auf Ehelosigkeit liegen? In welchem Wort, in welchem Satz? Einfach nur, weil von dem „Vater“ und nicht von dem „Ehemann“ gesprochen wird?
Überrascht:
Levay
Na, da bist du aber einem Anfängerfehler aufgesessen. Niemals
Sachverhaltsquetsche betreiben und Dinge interpretieren, die
überhaupt nicht im Sachverhalt angelegt sind!
Wo soll hier der Hinweis auf Ehelosigkeit liegen? In welchem
Wort, in welchem Satz? Einfach nur, weil von dem „Vater“ und
nicht von dem „Ehemann“ gesprochen wird?
Salute!
also gut, ist beides vertretbar. Aber du hättest ja den Hinweis auf
den a-Paragraphen bringen können, immerhin rückt der deine Aussage in
ein sehr relatives Licht. Im übrigen liegt (mE) der Sachverhalt wohl
näher an Nichtheirat. Oder würdest du im Ernst sagen, man bekommt ein
Kind, gibt es „dem Vater“ und ist es los, wenn man verheiratet ist?
Verheiratung folgt ja im Idealfall auch Zusammenleben. Im Regelfall
bedeutet also für mich ein Nichtzusammenleben also auch keine
Verheiratung.
Aber wie gesagt: es war ja kein Klausursachverhalt zu begutachten
(der wäre diesbezüglich bestimmt „ausgeschmückter“ gewesen), sondern
eine allgemeine Frage. Insoweit bedarf es der Darstellung aller
Möglichkeiten.
Mfg vom
showbee
p.s. schon im Ref?
Ich gebe dir gern zu, dass ich besser beide Möglichkeiten erörtert hätte. Mit dem Hinweis auf den „Anfängerfehler“ bist du aber trotzdem über das Ziel hinausgeschossen. Von einem Fehler kann nämlich keine Rede sein.
Levay
PS. Frühstens 1. Juni, dann alle drei Monate - so sind die Einstellungstermine beim OLG Oldenburg. *seufz*
Natürlich muss Vater da nicht mitspielen, während Frau (sofern unverheiratet) einige Optionen ganz allein ziehen kann:
- vorgeburtlich einen neuen Superdaddy suchen und per Heirat zum „echten“ Vater machen
- das Kind zur Addoption freigeben
- das Kind abtreiben lassen
- das Kind in die Babyklappe geben
- das Kind allein großziehen
- das Kind mit Vater gemeinsam großziehen
- es dem Vater aufdrücken wollen.
Erstaunte Gesichter in der Runde
gab es wohl, weil die Frau hier scheinbar allein über den Mann entscheidet. Das wäre (heute) umgekehrt undenkbar.
Zudem: wenn hier kein Einvernehmen besteht, wird sie das Kind höchstwahrscheinlich so oder so verlieren. Daran krankt der finanzielle Vergleich mit der Kinderfrau. Einvernehmlich kommt das hingegen relativ häufig vor, dass Mütter nach außen hin ihre „Rolle“ spielen, aber ihr Kind „nicht annehmen“ und vom Vater (oder wer immer im Haushalt lebt) erziehen lassen.