Kind vom Vater erziehen lassen?

Hallo zusammen!
Ein Stammtischabend brachte eine Frage mit sich, bei deren Beantwortung ich hier gerne Hilfe hätte.

Frage in dir Runde war: „Was würdest Du machen, wenn Du jetzt schwanger wärst?“

Antwort einer Frau: „Klarer Fall: das Kind bekommen, eine Adoption verweigern - und das Kind dem Vater zur Erziehung geben. Billiger gibt es keine Kinderfrau. Ich kann weiter meinen Job machen, bezahle dem Kind (und ihm?) Unterhalt.“

Erstaunte Gesichter in der Runde. Und die Frage: wäre das wohl möglich?

Nein!!! Keine Diskussion über Moral! Eine ganz einfache rechtliche Frage!

verwirrte Grüsse
Ulli, die sich das gerade in der Praxis vorstellt.

Hi,

Antwort einer Frau: „Klarer Fall: das Kind bekommen, eine
Adoption verweigern - und das Kind dem Vater zur Erziehung
geben. Billiger gibt es keine Kinderfrau. Ich kann weiter
meinen Job machen, bezahle dem Kind (und ihm?) Unterhalt.“

Erstaunte Gesichter in der Runde. Und die Frage: wäre das wohl
möglich?

  1. Eine Freigabe zur Adoption muss man nicht verweigern.
  2. Wo genau siehst Du den Unterschied zum umgekehrten Szeanrio, bei dem Vater und Mutter vertauscht sind?
  3. Was genau verwundert Dich daran?

Gruß,

Malte

Erstaunte Gesichter in der Runde. Und die Frage: wäre das wohl
möglich?

Wenn der Kindesvater da mitspielt sollte das wohl klappen. Aber wenn dieser fragt: „Kind ? Was fürn Kind ? Meines ? Kann nicht sein ?“ geht die Rechnung natürlich nicht auf.

Nein!!! Keine Diskussion über Moral!

Zu Befehl !

Hallo zusammen!
Ein Stammtischabend brachte eine Frage mit sich, bei deren
Beantwortung ich hier gerne Hilfe hätte.

Frage in dir Runde war: „Was würdest Du machen, wenn Du jetzt
schwanger wärst?“

Antwort einer Frau: „Klarer Fall: das Kind bekommen, eine
Adoption verweigern - und das Kind dem Vater zur Erziehung
geben. Billiger gibt es keine Kinderfrau. Ich kann weiter
meinen Job machen, bezahle dem Kind (und ihm?) Unterhalt.“

Hi,

was glaubst Du, wer den Vater unterhält, wenn nicht Du? Wer würde Dich denn unterhalten, wenn Du das Kind erziehen würdest?

Ich glaube, alles in allem wäre ein Kindermädchen sicherlich billiger.

LG Steffi

was glaubst Du, wer den Vater unterhält, wenn nicht Du?

na für den Vater würde die berufstätige Mutter Unterhalt zahlen.
Das war auch nicht die Frage.

Ich glaube, alles in allem wäre ein Kindermädchen sicherlich
billiger.

Auch das war nicht die Frage. Einzig, ob es denkbar wäre, dass sich der Vater sozusagen zwangsweise um das Kind kümmern müsste.

Ulli

Nochmal hi!

Wenn der Kindesvater da mitspielt sollte das wohl klappen.
Aber wenn dieser fragt: „Kind ? Was fürn Kind ? Meines ? Kann
nicht sein ?“ geht die Rechnung natürlich nicht auf.

Soweit war uns das auch klar. Ob es sein Kind ist, liesse sich recht leicht klären.
Aber kann der Vater sich einfach weigern, sein eigenes Kind zu erziehen?
Was spricht dagegen, dass die Mutter es an ihn abgibt? REIN RECHTLICH!

Die Frage ist eigentlich, ob der Vater dann auch gezwungen ist, sein Kind zu erziehen… bei Müttern ist das ja selbstverständlich.

Ich weiss, das Szenario greift in die allgemein gültigen Rollenverteilungen ein. Allein die Vorstellung fällt schon schwer.
Mich interessiert jetzt der rechtliche Hintergrund

LG Ulli

Hi Malte!

  1. Eine Freigabe zur Adoption muss man nicht verweigern.

klar!
wollte es nur klarstellen, dass die Mutter DAS nicht wünscht!

  1. Wo genau siehst Du den Unterschied zum umgekehrten
    Szeanrio, bei dem Vater und Mutter vertauscht sind?

Garnicht. Der Vater müsste also seinen Job aufgeben, lebt zukünftig von Unterhalt und Sozialleistungen?
o.k. bei Müttern ist das normal… umgekehrt erscheint es irgendwie seltsam.

  1. Was genau verwundert Dich daran?

*smile* schön, dass Du das nicht verwunderlich findest.
Aber ich gehe davon aus, dass die Mehrheit der Männer dumm aus der Wäsche schauen würde, wenn die Freundin ihnen ein Neugeborenes in die Arme legt und sagt: „Kümmer Dich die nächsten 25 Jahre mal drum!“

Wenn ich Dich richtig verstanden habe, spricht also nix dagegen?
Wer bekommt das nicht zur Adoption freigegebene Kind in dem Fall, dass es der Vater auch nicht erziehen will?

Irgendwie bin ich noch nicht ganz zufrieden… mit der rechtlichen Beurteilung!
Ulli

Hallo,

ich glaube der Vater kann nicht dazu gezwungen werden ! Weder Vater noch Mutter, wenn die Mutter nicht will und auch der Vater, wird sich wohl das Jugendamt darum kümmern, auf die Kosten der Eltern.

Vorausgesetzt eine Adoption wird nicht zugestimmt.

Gruß

  1. Wo genau siehst Du den Unterschied zum umgekehrten
    Szeanrio, bei dem Vater und Mutter vertauscht sind?

Garnicht. Der Vater müsste also seinen Job aufgeben, lebt
zukünftig von Unterhalt und Sozialleistungen?

Wiewas? Wieso muss man den Job aufgeben, um ein Kind großzuziehen? Nur weil es genug Menschen gibt, die das tun, heißt das noch lange nicht, dass das notwendig ist. Bei Müttern ist es sicherlich so, dass kurz vor und v.a. ein Weilchen anch der Geburt aus medizinischen Gründen, und um ein Weilchen zu stillen, an Arbeit eher nicht zu denken ist. Wenn man will, kann man den Ausfall aber problemlos auf knappe zwei, drei Monate insgesamt beschränken. Alles andere ist persönlicher Luxus.

o.k. bei Müttern ist das normal… umgekehrt erscheint es irgendwie seltsam.

Finde ich gar nicht, wenn man sich von der Vorstellung trennt, ein Kind sei eine dermaßen schwerwiegende Behinderung, dass man nicht arbeiten könne. Auch die andere Sicht, man müsse fortan mindestens einige Jahre rund um die Uhr nur für das Kind da sein, ist zwar zulässige Meinung, aber weiß Gott nicht der Weisheit letzter Schluß.

Bei Vätern ist es rein körperlich sogar noch einfacher, schließlich sind sie an der Geburt nur sekundär beteiligt.

  1. Was genau verwundert Dich daran?

*smile* schön, dass Du das nicht verwunderlich findest.
Aber ich gehe davon aus, dass die Mehrheit der Männer dumm aus
der Wäsche schauen würde, wenn die Freundin ihnen ein
Neugeborenes in die Arme legt und sagt: „Kümmer Dich die
nächsten 25 Jahre mal drum!“

Wenn ein Partner den anderen trotz gemeinsamer Entscheidung zu einem Kind im Regen stehen lässt, dann hat dieser Part einen kräftigen Arschtritt verdient - das ist aber geschlechtsunabhängig. Wenn die Entrscheidung keine gemeinsame war, dann hat der, der das Kind trotzdem wollte, eben auch die Folgen zu tragen (YMMV).

Wenn ich Dich richtig verstanden habe, spricht also nix dagegen?

Was sollte? Unterhalt und Sorgerecht müssen geklärt werden, das ist andersrum auch nicht anders (wenngleich im Fall des erziehenden Vaters leider in unserer väterfeindlichen Justizwelt etwas komplizierter) und bei gegenseitigem Einvernehmen wohl recht streßfrei. Allerdings wage ich zu bezweifeln, dass jene Dame, die das äußerte, die Unterhaltszahlungen tatsächlich so lockerflockig hinnehmen würde…

Wer bekommt das nicht zur Adoption freigegebene Kind in dem
Fall, dass es der Vater auch nicht erziehen will?

Das ist auch geschlechtsunabhängig - ich nehme an, ein Kinderheim. Interessant wäre noch die Frage, ob in Deinem Szenario, in dem die Mutter ja vermutlich auf Sorgerecht verzichten würde, der Vater dann danach das Kind zur Adoption freigeben könnte.

Irgendwie bin ich noch nicht ganz zufrieden… mit der rechtlichen Beurteilung!

Und ich sehe immer noch nicht den gravierenden Unterschied zur umgekehrten Lage. Bei der bin ich allerdings mit der rechtlichen Beurteilung auch unzufrieden.

Gruß,

Malte

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Auch das war nicht die Frage. Einzig, ob es denkbar wäre, dass
sich der Vater sozusagen zwangsweise um das Kind kümmern
müsste.

Na, die Frage habe ich im Ausgangsposting so nicht gelesen. Aber langsam wird klar, worauf du hinaus willst. Du willst wissen, ob die Mutter nach Gutdünken dem Vater befehlen kann, sich (allein) um die Erziehung des Kindes zu kümmern…?

Levay

Aber kann der Vater sich einfach weigern, sein eigenes Kind zu
erziehen?

Natürlich, genauso wie die Mutter sich weigern kann.

Was spricht dagegen, dass die Mutter es an ihn abgibt? REIN
RECHTLICH!

Nichts.

ist, sein Kind zu erziehen… bei Müttern ist das ja
selbstverständlich.

Nein, auch Mütter können ihre Kinder weggeben. Das kommt öfter vor, als man glaubt. Ich kenne zwei Fälle, wo sich Großmütter der Kinder angenommen haben, weil die Mütter sich verweigert haben.

Genau das hätte ich mit meinem gesunden Menschenverstand auch geantwortet. Wenn sich ein Elternteil nicht um das Kind kümmern will und das andere Elternteil auch nicht, wird sich wohl zwangsläufig der Staat einschalten. Aber auch der Staat kann niemanden dazu zwingen ein Kind liebevoll aufzuziehen, so dass wohl nur ein Kinderheim oder eine Pflegefamilie in Betracht kommt.

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Hi,

Na, die Frage habe ich im Ausgangsposting so nicht gelesen.
Aber langsam wird klar, worauf du hinaus willst. Du willst
wissen, ob die Mutter nach Gutdünken dem Vater befehlen kann,
sich (allein) um die Erziehung des Kindes zu kümmern…?

also ich habe sofort verstanden, was sie meint.

Bei der Mutter wird als selbstverständlich vorausgesetzt, dass sie das Sorgerecht wahrnimmt und sich um das Kind kümmert. Sie will einfach wissen, inwieweit der leibliche Vater/Mutter verpflchtet werden kann/ist, seine Verantwortung als Erziehungsberechtigter/Erzeuger wahrzunehmen.

Anders ausgedrückt könnte man auch fragen:

Sind die Erzeuger von Leben verpflichtet, für dieses Leben auch Sorge zu tragen, und falls ja, welchem der beiden Erzeuger obliegt diese Pflicht und wie, bzw. kann man sie zu deren Wahrnehung zwingen? (oder so ählich :wink: )

NG Marion

Hi,

Hi Marion!

Bei der Mutter wird als selbstverständlich vorausgesetzt, dass
sie das Sorgerecht wahrnimmt und sich um das Kind kümmert. Sie
will einfach wissen, inwieweit der leibliche Vater/Mutter
verpflchtet werden kann/ist, seine Verantwortung als
Erziehungsberechtigter/Erzeuger wahrzunehmen.

Anders ausgedrückt könnte man auch fragen:

Sind die Erzeuger von Leben verpflichtet, für dieses Leben
auch Sorge zu tragen, und falls ja, welchem der beiden
Erzeuger obliegt diese Pflicht und wie, bzw. kann man sie zu
deren Wahrnehung zwingen? (oder so ählich :wink: )

So sollte das verstanden werden.

Irgendwie ist ja keine rechtliche Betrachtung bei der Diskussion rausgekommen.
Na ja… ich gehe jetzt erstmal auf Dienstreise - und schau am Mittwoch nochmal rein.

Lieben Gruss in die Runde
Ulli

Es fiel auch deswegen schwer, deine Frage zu begreifen, weil ihre Antwort so selbstverständlich erscheint. Ich hätte nicht gedacht, dass es Leute gibt, denen nicht klar ist, dass selbstverständlich auch der Vater die Erziehung übernehmen kann.

Rechtlich gesehen steht aber nicht dem einen oder anderen Elternteil, sondern beiden gemeinsam die elterliche Sorge zu. Sie haben dazu nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht: § 1626 I S. 1 BGB. Zu diskutieren gibt es da m.E. nicht so viel, es steht ja wortwörtlich im Gesetz. Auch die Verfassung sagt übrigens etwas darüber aus: Art. 6 II S. 1 GG.

Levay

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Der Vater müsste also seinen Job aufgeben, lebt
zukünftig von Unterhalt und Sozialleistungen?

Hi,
wieso MÜSSTE? Wer sollte ihn denn dazu zwingen?
Auch eine alleinerziehende Mutter wird ja nicht gezwungen,
ihren Job aufzugeben.

Gruß
Nelly

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Hallo Ayla,

weder Vater noch Mutter können gezwungen werden ihr Kind zu versorgen. Allerdings können sie vom Gesetzgeber her gezwungen für ihr Kind (finanziell) zu sorgen.

Sie leisten dann keinen Betreuungsunterhalt, sondern werden zu Barunterhalt verpflichtet. Dies gilt auch, wenn das Kind außerhalb des Elternhauses (Heim, Pflegeeltern, Großeltern usw.) aufwächst.

Verweigern Eltern auch diesen Barunterhalt mutwillig (könnten, wollen aber nicht zahlen), kann sogar das Strafgesetzbuch (§ 170 StGB) bemüht werden.

Da aber in Deinem Fall die Mutter den Barunterhalt leisten will und sich wünscht dass der Vater den Betreuungsunterhalt übernimmt, gibt es kein Problem.

Es wird eine gemeinsame Sorgerechtserklärung gemacht und dann eben die Betreuung so aufgeteilt, wie es sich die Eltern ausgedacht haben.

Ich kenne einen ledigen Vater persönlich, bei dem das Kind lebt. Mutter besucht es wann immer sie will und zahlt, soweit sie kann, den Barunterhalt.

Viele Väter würden ähnlich wie dieser Vater, oder wie in Deiner Anfrage, lieber ihr Kind betreuen, als nur den Besuchs- und Zahlvater zu spielen. Einen Vater den man zwingen muss, würde ich das Kind aber nicht anvertrauen - genausowenig einer Mutter die ihr Kind nicht versorgen will.

Väter die freiwillig mit Freuden ihr Kind versorgen würden -statt es nur zu besuchen und für es zu bezahlen , findest Du z. B. unter www.vafk.de/forum.htm oder bei www.vatersein.de.

Gruß
Ingrid

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Hi Ingrid!
Danke für Deine Antwort!

weder Vater noch Mutter können gezwungen werden ihr Kind zu
versorgen. Allerdings können sie vom Gesetzgeber her gezwungen
für ihr Kind (finanziell) zu sorgen.

klar! Davon gehe ich aus!

Da aber in Deinem Fall die Mutter den Barunterhalt leisten
will und sich wünscht dass der Vater den Betreuungsunterhalt
übernimmt, gibt es kein Problem.

Hmmmm… vielleicht bis auf die Vorstellung, dass der Vater normalerweise nicht damit rechnet, das Kind überbracht zu bekommen.

Viele Väter würden ähnlich wie dieser Vater, oder wie in
Deiner Anfrage, lieber ihr Kind betreuen, als nur den Besuchs-
und Zahlvater zu spielen.

Davon gehe ich auch aus. aber die Vorstellung ist sooo weit ausserhahlb der Normalität, dass mich einfach die rechtliche Frage interessiert hat.

Die Fantasie ist ja auch ausbaufähig :smile: Aber vielleicht kann der Vater ja seine Frau dazu gewinnen, die Kinder gemeinsam zu erziehen :smile:

Lieben Gruss
Ulli

Besten Dank!!!

Es fiel auch deswegen schwer, deine Frage zu begreifen, weil
ihre Antwort so selbstverständlich erscheint.

Besten Dank für die Antwort!
ich hatte gehofft, dass es rechtlich selbstverständlich ist!
LG
Ulli

Servus Levay!

Rechtlich gesehen steht aber nicht dem einen oder anderen
Elternteil, sondern beiden gemeinsam die elterliche Sorge zu.
Sie haben dazu nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht:
§ 1626 I S. 1 BGB. Zu diskutieren gibt es da m.E. nicht so
viel, es steht ja wortwörtlich im Gesetz.

na, da bist du aber einem Anfängerfehler aufgesessen. Immer den § mit seinen Freunden lesen: § 1626a BGB

_"Abs. 1 Sind die Eltern bei der Geburt des Kindes nicht miteinander verheiratet, so steht ihnen die elterliche Sorge dann gemeinsam zu, wenn sie

  1. erklären, dass sie die Sorge gemeinsam übernehmen wollen (Sorgeerklärungen), oder
  2. einander heiraten.

Abs. 2 Im Übrigen hat die Mutter die elterliche Sorge"_

Ich denke gerade hier liegt der Fall der Nichtheirat vor, wenn man den Sachverhalt auslegt (Mutter hat ein Kind und scheint den Vater des Kindes nicht zu mögen), klingt nach „Unfall“ beim „one-night-stand“.

Insoweit gilt hier genau das Gegenteil: Die Mutter ist in der Pflicht, wenn der Vater keinen Bock hat.

Mfg vom

showbee