Kind von Bekannten in den Urlaub mitnehmen

Hallo!

Wenn man die 11jährige Tochter einer Bekannten mit in den Urlaub nimmt, was ist da zu beachten?
Muß man da eine schriftliche Einverständniserklärung der Mutter mitführen? Eine extra Versicherung abschließen etc.?

Danke für Eure Hinweise!

Tschuess, Sven.

Frag mal besser im Brett Recht (oT)

Hallo Sven,

sowas ähnliches habe ich mal gemacht, und es war schon unangenehm, wie manchen Leuten das sichtlich verdächtig vorkam.
Ich würde an Deiner Stelle i.d.T. mit Polizeikontrollen rechnen. Also immer die Ausweise dabeihaben. Eine gute Fotokopie vom Ausweis der Mutter mit einer Einverständniserklärung mitzuführen, halte ich auch für eine gute Idee.

Zu befürchten ist außerdem die Verdächtigung auf Kindesentzug, insbesondere wenn verschiedene Nationalitäten im Spiel sind.
Wegen einer ähnlich gelagerten Frage zur Ein-/Ausreise habe ich mich mal beim Grenzschutz der Flughäfen Frankfurt und München erkundigt und völlig unterschiedliche Auskünfte (Frankfurt war viel strenger) bekommen.

Gruß

Wolfgang Berger

ja, man muss ein Schreiben der/des Erziehungsberechtigen der mitreisenden Minderjährigen mitführen, natürlich auch in der Sprache des Urlaubslandes, in dem der/die Erziehungsberechtigten eindeutig ihre Zustimmung zur Reise / Mitnahme festhalten.

Weiters ist zu bedenken: der Anmelder der Reise, also in diesem Fall ihr, haften für die Erfüllung des Reisevertrages. Das heißt, springt die nicht zur Familie gehörende Mitreisende ab und weigert sich, die Stornogebühren zu bezahlen, bleibt ihr darauf sitzen. Besser wäre es, wenn ein Erziehungsberechtigter mit zum Buchen geht und für die Mitreisende dieser eine eigene Reiseanmeldung ausfüllen läßt und unterschreibt. Dann haftet nämlich dieser voll. Technisch ist es egal, ob z. B. fünf Reisende mit ein und derselben Reise fünf einzelne Buchungsbestätigungen wünschen oder nicht - entscheidend ist, wie sie im Computer gebucht werden.

Eine Versicherung in jedem Fall ratsam, da darin in der Regel auch eine Haftpflichtversicherung enthalten ist. Und man weiss ja nie was jungen Menschen einfällt. Und solange das Mädchen bei euch dabei ist, habt ihr die Aufsichtspflicht!

Eigener Pass oder Personalausweis ist dann sowieso auch Pflicht.

Aber grundsätzlich ist es nicht ungewöhnlich, wenn „fremde“ Kinder mitreisen.

Tschüs, Peter, Reiserechtsexperte