Kind von Eltern eines Mitschülers massiv bedroht!

Hallo,

hätte gerne die Meinung von Rechtsexperten und auch vielleicht Eltern zum angenommenen Fall
gewusst.

Jemand verschafft sich unter Vortäuschung falscher Tatsachen den Zugang zu der Wohnung der Eltern eines Mitschülers seines Kindes.
Das Kind (der Mitschüler) und ein Elternteil sind anwesend.
Unbeachtet des einen Elternteiles schreit dieser Jemand das (ihm fremde) Kind in der fremden Wohnung unverzüglich an und beschuldigt es „ETWAS“ getan zu haben.
Das ETWAS kann der Jemand, aber auch auf mehrere Nachfragen nicht konkretisieren.
Alle Versuche des Elternteils ein zivilisiertes Gespräch zu führen scheitern an den ständigen hysterischen extrem lauten Schreiausbrüchen.
Der schreiende Jemand stößt abwechselnd permanent primitive und sehr perfide Beleidigungen und massive Drohungen gegen das Kind und seine Eltern aus – leider im Beisein des Kindes!
Als der Vorfall zu eskalieren droht, weil der Jemand das Kind auch körperlich zu bedrohen versucht, wird er unverzüglich der Wohnung verwiesen, die er sehr widerwillig und nur bei Ankündigung des Herbeirufens der Polizei verlässt, dabei droht er dem Kind es „fertig zu machen“, sollte es wagen noch einmal in seinem Leben seine Schule aufzusuchen.

Das Verhalten des Jemands lässt beinahe auf Unzurechnungsfähigkeit und absolutes Befremden im Bezug auf zivilisiertes Miteinander schließen und löst deshalb größte Sorge bei den Eltern des bedrohten und beleidigten Kindes aus.

Was sollten/ könnten die Eltern nun tun?
Von einer Anzeige bei der Polizei aus Rücksicht auf die Kinder soll zumindest vorerst Abstand genommen werden.

Danke
Paulla

HAllo, da durchaus zu befürchten ist dass diese hysterische Person auch zum eigenen Kind unkontrollierte Wutausbrüche hat kann man evtl auch versuchen über das Jugendamt etwas zu erreichen oder sich zumindest BEratung zu suchen.
Ansonsten würde ich persönlich, sofern das angeschriehene mein Kind wäre, zu dessen Wohl GERADE die Polizei einschalten, damit es nicht den Eindruck bekommt, hilflos solch einer Person ausgesetzt zu sein.

Ansonsten würde es von seinen Eltern/Vorbildern nur sehen, dass man in einem solchen FAll sich nur verkrümeln kann und angstlich darauf warten was als nächstes passiert. Das ist sicher nicht das was man ihm vermitteln will.

Statt dessen kann man ihm BEsonnenheit vorleben und zielführendes HAndeln, damit die Situation aufgeklärt wird (weiss das Kind wirklich nicht was dieses ETWAS gewesen sein könnte?) und damit diese Person

  • ihm nichts anhaben kann
  • dem anderen Kind (also dem offenbar nicht anwesenden) nichts antun kann
  • evtl die Hilfe bekommt, die sie offenbar benötigt

Und das geht am besten wenn man zur Polizei geht.
Die kümmern sich dann, das ist ihr Job

Gruß Susanne

hallo,

Was sollten/ könnten die Eltern nun tun?
Von einer Anzeige bei der Polizei aus Rücksicht auf die Kinder
soll zumindest vorerst Abstand genommen werden.

warum das? wo zeigt sich darin rücksicht auf die kinder, wenn man zeigt, dass man solches verhalten toleriert?

gruß
ann

Moin,

ich bin grade dabei meiner Tochter beizubringen, daß sie sich in einem Notfalle IMMER an die Polzei wenden soll wenn kein Bekannter in der Nähe ist!
Wie soll ich ihr dieses „Mein Freund und Helfer“-Image vermitteln, wenn ich es selbst nicht nutze?
Also - wie meiner Vorredner schon sagten - direkt ab zur Polizei und Strafanzeige erstatten! Hier auch im Falle einer Etnschuldigung nicht nachgeben, denn solche Menschen müssen echte Konsequenzen spüren um zu lernen!
Zudem sehe ich auch keinen Schaden für das Kind, denn für ein Kind ist es doch eher mal ein „Abenteuer“ - falls nötig - vor Gericht zu sein!

Zuallerletzt besteht die hohe Gefahr, daß diese Person sich immer mehr hochpuscht bis es wirklich zu Gewaltaktionen kommt. Solche Leute fangen nie gleich „groß“ an mit gewalt, sondern halt erstmal „klein“ bis es irgendwann eskaliert.

Gruß
Bernd

warum das? wo zeigt sich darin rücksicht auf die kinder, wenn
man zeigt, dass man solches verhalten toleriert?

Tja, das ist so eine Sache. Mit dem Stigma eines „bekloppten“ Vaters zu leben, ist für Kinder in der Schule nicht gerade eine einfache Sache, ich hatte so einen armen Mitschüler in der Grundschule, dessen Vater ein „bekannter Säufer“ war und der auch immer mal wieder besoffen an der Schule aufkreuzte. Klar, auf der anderen Seite steht der Schutz des Kindes vor der Willkür solcher Eltern, welcher je nach Lage höher zu bewerten ist. Aber was der Kleine an Spott zu ertragen hatte, weia, Kinder können echt brutal sein.
Sowas ist immer eine zweischneidige Sache und man muss sich da sehr genau anschauen, ab man etwas nicht schlimmer macht. Jugendamt ist IMHO die bessere Wahl als gleich die Polizei zu rufen. Das ist zwar verständlich aus Sorge um das eigene Kind, aber ob die bessere Wahl - fraglich. Bei solchen Menschen kann das auch erst recht als eine Provokation wirken und ein schlimmeres Ausrasten bedingen.

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Ich weiß garnicht was es da zu diskutieren gibt. Bedrohung und Hausfiredensbruch sind in Deutschland strafbar-> Ab zur Polizei.

Davon mal bagesehen, wenn sich jemand „Wiederrechtlich“ zutritt zum Haus meiner Familie verschaffen würde und mich (Die bezeichnung Kind passt bei mir jetzt nicht mehr so ganz, 16) beschuldigen würde „Etwas“ getan zu haben hätte ich sicher keine Lusst mehr lange mit dem zu diskutieren.
Unabhänig davon ob meine Eltern jetzt da sind oder nicht, die Person hätte solange Zeit das Grundstück zu verlassen, bis ich von 10 nach 0 gezählt habe. Dannach würde ich den mit sanfter gewalt vom Grundstück entfernen. Wenn er sich dagengen wehrt lasse ich das „sanft“ vor Gewalt weg und nehe den bis zum eintreffen der Polizi fest. Ich bin mir sicher nach so einer behandlung würde sich dieser jemand 2 mal überlegen bevor er wieder etwas dummes tut.

Und wenn ich dann noch den verdacht habe das meinem mitschüler ein schaden durch das verhalten seiner Eltern droht kann ich ja zusätzlich zur polizei auchnoch das Jugendamt einschallten.

Ich weiß garnicht was es da zu diskutieren gibt. Bedrohung und
Hausfiredensbruch sind in Deutschland strafbar-> Ab zur
Polizei.

Wurde ein Verstoß gegen § 123 überhaupt erfüllt, Störer wurde in die Wohnung gelassen und hat diese auch nach Aufforderung wieder verlassen. „Widerwillig“ ist eine Aussage wie Kaugummi. Soll er nun zum Marathon Anlauf nehmen, um die Wohnung zu verlassen? Wenn jemand aus der Wohnung geht und noch beim Gehen weiterredet, dann muß man es nicht unbedingt als „widerwillig“ bezeichnen.

Wurde ein Verstoß gegen § 123 überhaupt erfüllt, Störer wurde
in die Wohnung gelassen und hat diese auch nach Aufforderung
wieder verlassen.

Ok, das er rein gelassen wurde habe wohl ich überlesen. Ich bin bei meinem Posting davon ausgegangen, dass er die Wohnung gegen den Willen der Bewohner betreten hat.

Na, deshalb fragte ich ja nochmal nach. Ich mußte es auch zweimal lesen. Aber 123 würde ja auch in Kraft treten, wenn er sich der Aufforderung, die Wohnung zu verlassen, verweigert. Nur in diesem Fall ist es etwas wischi-waschi beschrieben mit „widerwillig die Wohnung verlassen“ oder wie es da war.

Ich glaube, die Situation läßt sich hier nicht wirklich bewerten, wie sie hier geschildert wurde.

Dann werde ich versuchen hier ein wenig Klarheit reinzubringen…

Es geht nicht um die Tatsache, ob dieser Jemand in die Wohnung reingelassen wurde oder nicht, es geht auch nicht darum wie dieser Jemand die Wohnung tatsächlich verlassen hat.

Das Hauptproblem ist einfach zu formulieren… was können/sollen die Eltern nun tun um das eigene Kind zu be/schützen, nach dem dem Kind (10 Jahre) so massiv gedroht wurde im Falle eines weiteren Schulbesuches.

Dann werde ich versuchen hier ein wenig Klarheit
reinzubringen…

Na das ist doch immer gut.

Es geht nicht um die Tatsache, ob dieser Jemand in die Wohnung
reingelassen wurde oder nicht, es geht auch nicht darum wie
dieser Jemand die Wohnung tatsächlich verlassen hat.

Ok, dann wäre das ja auch geklärt.

Das Hauptproblem ist einfach zu formulieren… was
können/sollen die Eltern nun tun um das eigene Kind zu
be/schützen, nach dem dem Kind (10 Jahre) so massiv gedroht
wurde im Falle eines weiteren Schulbesuches.

massiv gedroht= Bedrohung= Straftat-> Ab zur Polizei, anzeige machen.

Die schule über den vorfall informieren, darum bitten ,das die person die gedroht hat nicht mehr das schulgelände betreten darf, und irgentwie dafür sorgen das dass Kind sicher nach hause kommt. Also entweder abholen, oder zusammen mit freunden nach hause gehen. Da gibt es sicher noch andere möglichkeiten.

Wenn das Kind „erst“ 10 ist halte ich es vielleicht auch für sinvoll das es einen Selbstverteidigungs kurs macht oder besser REGELMÄSSIG selbstverteidigung traniert. Nur für denn fall das da jemand seine Drohung wahr machen möchte…

Krav Maga wäre da eine möglichkeit.