Kind von neuen Lebensgefährten zieht mit ein

Hallo !
neuer Lebengefährte zieht ohne Bescheid zu sagen ein(März/2017)darauf wurde die Mieterin von Hr. W. abgemahnt.
Jetzt im August zieht einfach der Sohn mit ein auch wieder ohne Bescheid zusagen .
Es klebt jetzt ein neues Namensschild am Briefkasten.
kann Hr .W. jetzt den Mietvertrag fristlos kündigen?
mfG

Wie alt ist der Sohn des Lebensgefährten?
Dass der Lebensgefährte mit einzieht kann der VM nicht verhindern, er kann die Mieterin aber abmahnen weil sie den VM nicht informiert hat und er kann die Miete erhöhen und die Nebenkostenumlage.
Fristlos kann er deshalb nicht kündigen aber fristgemäß wenn es sich um ein Zweifamilienhaus handelt in dem auch der VM wohnt. ramses90

Hallo,

was ist denn das für ein Gebahren?
Sorry, aber wenn nicht gerade ein echter Notfall vorliegt, finde ich das absolut daneben.
Dass der Sohn dann ebenso handelt ist wohl kein Wunder, was einmal klappt, klappt auch zweimal.
Wer zahlt denn die Miete?

Gruß, Paran