Kind vor der Geburt anerkennen

Bei so einer Geburt kann ja bekanntlich viel passieren. Kann man als Mann sein ungeborenes Kind bereits beim Standesamt anerkennen lassen, um sich im Falle des Falles (der hoffentlich nicht eintritt) den ganzen Brassel um Sorge-, Besuchs-, Wasweissich-Recht zu ersparen?
HOFee

Hallo,

Ja Mann kann, vorausgesetzt Frau will auch.

Du mußt als erstes die Vaterschaft anerkennen. Dies ist nach § 1594 Abs. 4 BGB schon vor der Geburt möglich.

Danach kann dann nach § 1626a i.V.m. § 1626b BGB die Sorgeerklärung für das gemeinsame Sorgerecht abgegeben werden.

Beide Erklärungen sind gegenseitige Willenserklärungen, d.h. auch die Mutter muß zustimmen.

Zu erklären wäre dies u.a. beim Jugendamt (Urkundsperson des Jugendamtes). Das standesamt ist hier nicht zuständig.

MfG
Undine

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Zu erklären wäre dies u.a. beim Jugendamt (Urkundsperson des
Jugendamtes). Das standesamt ist hier nicht zuständig.

Habe ich gerade eben auch herausgefunden. Trotzdem vielen Dank.
Man braucht wohl nicht mal das Stammbuch, sondern nur gültige Personalausweise dafür.
HOFee