also nehmen wir mal an Frau A. aus B. lebt mit ihrer 7 jährigen Tochter allein. Frau A. ist seit einigen Jahren von ihrem Mann geschieden, der im ca. 60 km entfernten C. wohnt. Frau A. geht halbtags arbeiten und lässt die Tochter für ca. 4 Stunden allein zu Hause, da vielleicht gerade Ferien sind.
Der Vater Herr A. kümmert sich nur alle 2-3 Monate mal 1einen Tag um das gemeinsame Kind.
Frau und Herr A. haben das gemeinsame Sorgerecht, aber Frau A. hat Herr A. zu verstehen gegeben das sie es nicht möchte das Herr A. einfach mal nach 2 Monaten auftaucht und dann die Tochter mitnimmt. Frau A. sagte zu Herr A., das er doch lieber alle 2 Wochen am Wochenende kommen soll und sich mit seiner Tochter beschäftigen möchte.
Frau A. teilte Herr A. weiterhin mit das er Ihre Wohnung nicht allein betreten darf.
Nun taucht Herr A. plötzlich auf (Frau A. ist gerade Arbeiten)klingelt die Tochter macht auf, Herr A. geht in die Wohnung der Frau A., packt Sachen der Tochter ein, legt einen Zettel auf den Tisch und nimmt die Tochter ohne jede weitere Absprache mit.
Frau A. kommt ca. 1 Stunde später vom Arbeiten sucht ihre Tochter und findet nur Zettel. Frau A. ruft bei ihrem geschiedenen Mann an und fragt was das soll, der wiederum legt auf und macht das Telefon aus.
W ie sollte sich Frau A. nun verhalten, was kann Frau A. tun?
Der Vater ist schon immer Arbeitslos und hat so wie es Frau A. scheint gar kein Interesse am gemeinsamen Kind.
es liegt sicherlich eine Sorgerechtsvereinbarung vor. Wird dagegen verstoßen?
Wenn der Vater sich nur alle paar Monate mal um das Kind kümmert, ist es schlicht mal wieder fällig?
Ist zu erwarten, dass das Kind nach ein paar Stunden wohlbehalten zurück kommt oder wird schlimmes erwartet?
Wie sollte sich Frau A. nun verhalten, was kann Frau A. tun?
Warten bis das Kind nach hause kommt und glücklich sein, dass der Vater sich wenigstens ab und zu mal um das Kind kümmert und darum bitten das nächste mal kurz durch zu bimmeln damit man sich keine Sorgen macht(notfalls Drohung aussprechen siehe 2.).
Man könnte zur Polizei gehen und Anzeige erstatten wegen
StGB § 235 Entziehung Minderjähriger.
Ist zu erwarten, dass das Kind nach ein paar Stunden
wohlbehalten zurück kommt oder wird schlimmes erwartet?
Herr A. hält es nicht für nötig Frau A. von seinem Kommen bzw. Vorhaben zu unterrichten.
Man könnte zur Polizei gehen und Anzeige erstatten wegen
StGB § 235 Entziehung Minderjähriger.
Ja und was passiert dann ?
Herr und Frau A. haben beide das Sorgerecht, Frau A. hat sich beim Jugendamt informiert über das alleinige Sorgerecht, da wurde ihr gesagt solang er das Kind nicht schlägt geht da nix.
kommt darauf an welche Informationen wären denn noch relevant.
Wurde im Vorfeld taktiert und das Kind dem Mann monatelang vorenthalten?
Hat der Mann Grund zur Annahme, dass das Kind bei der Mutter vernachlässigt wird?
u.s.w.u.s.f.
Für mich sieht das einmal mehr nach dem typischen Rosenkrieg auf Kosten des Kindes aus.
Also das Kind wurde bzw. wird niemandem vorenthalten.
Es wurde nicht taktiert und dem Kind geht es gut bei der Mutter.
Der Vater taucht lediglich mal ohne Anmeldung auf und meint er sei der „König“ und kann machen was er will.