Kind will ausziehen u Eltern auf Unterhalt verklag

Gesetzt den Fall, ein gerade 18-jähriges Kind (schlechtes Benehmen, schlägt sogar Eltern) will ausziehen und dann sogar mit einem Anwalt die Eltern auf Unterhalt verklagen.

Geht so was?

Was ist, wenn die Eltern gerade mal den täglichen Familienbedarf bezahlen können und es sich nicht leisten können, wenn Töchterchen eine zusätzliche Unterkunft will?

Gruß JK

Geht so was?

Nicht so, wie sich das Töchterchen das vorstellt. Die Eltern sind zwar bis zum Ende der ersten Ausbildung unterhaltspflichtig (wenn das Kind überhaupt eine macht), aber sie können sich aussuchen, in welcher Form sie den Unterhalt gewähren. Das Kind hat keinen Anspruch auf Barleistungen (das Kindergeld mag eine Ausnahme darstellen, bin nicht ganz sicher).

Was ist, wenn die Eltern gerade mal den täglichen
Familienbedarf bezahlen können und es sich nicht leisten
können, wenn Töchterchen eine zusätzliche Unterkunft will?

Dann darf das Töchterchen sich einen Job suchen und das notwendige Geld selbst verdienen.

Geht so was?

Nicht so, wie sich das Töchterchen das vorstellt. Die Eltern
sind zwar bis zum Ende der ersten Ausbildung
unterhaltspflichtig (wenn das Kind überhaupt eine macht), aber
sie können sich aussuchen, in welcher Form sie den Unterhalt
gewähren. Das Kind hat keinen Anspruch auf Barleistungen (das
Kindergeld mag eine Ausnahme darstellen, bin nicht ganz
sicher).

Sie kann also nicht einfach ausziehen?

Gibt es dazu Gesetze/Urteile?

Was ist, wenn sie beim Anwalt Schauermärchen über die ach so bösen Eltern erzählt?

Gruß JK

Sie kann also nicht einfach ausziehen?

Wenn sie volljährig ist, kann sie machen was sie will. Die Eltern müssen aber nicht alles mitmachen und nicht jeden Einfall finanzieren.

Gibt es dazu Gesetze/Urteile?

Schau mal im Archiv nach.

Was ist, wenn sie beim Anwalt Schauermärchen über die ach so
bösen Eltern erzählt?

Nichts.

Danke schon mal für die Antworten!

Schau mal im Archiv nach.

Das ist ziemlich riesig. Hast Du ein paar Tipps?

Gruß JK

Hallo,

der Volksmund hat auch dafür ein Sprichwort: „man kann einem nackten Mann nicht in die Tasche greifen“ oder „wo nix ist, hat der Kaiser das Recht verloren“.

Ob das allerdings zutrifft, müsste grob überprüft werden anhand dem Familieneinkommen und ob es noch weitere minderjährige oder volljährige Unterhaltsberechtigte (die durchaus bei den Eltern wohnen dürfen) gibt.

Wenn so ein Kind einfach auszieht, wird es schon mal Probleme haben von den Sozialbehörden (Hartz IV) finanzielle Unterstützung zu bekommen.

Zweitens: ich würde versuchen die Gewalttätigkeit eines solchen „Kindes“ zu dokumentieren und es höchstpersönlich auf die Straße setzen. Wo gibt es denn sowas, dass Eltern geschlagen werden!!!

Dokumente dieser Art können evtl. bei Gericht eine Unterhaltsverwirkung des volljährigen Kindes nach sich ziehen. Sollte das Kind keine Ausbildung machen, hat es eh keine Chance auf Unterhalt. Wird eben zum Straßenfegen, Hamburger Braten oder ähnl. bzw. zum Hungern verdonnert.

Verklagen kann das Kind, aber schon fraglich ob es überhaupt erst mal PKH (Prozesskostenhilfe hieß früher Armenrecht) bekommt. Der Anwalt wird erst auffordern, dass die Eltern ihre Einkommensunterlagen offen legen. Sollten sie tun und dann nach der Düsseldorfer Tabelle selbst oder von jemanden der weiß wie es geh rechnen (lassen).

Die Eltern haben ihren Selbstbehalt und ein volljähriges Kind, das nicht bei den Eltern wohnt, kommt in der Reihe der Unterhaltsberechtigten gaaaaaaanz weit hinten.

Gruß
Ingrid

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