Hallo zusammen, meine damalige Mutter, wurde mit mir 1987 schwanger und war 15 mit mir und ist mit 19 Jahren gestorben ohne zu arbeiten und mein leiblicher Vater hat nie gezahlt, hätte ich Rentenanspruch gehabt? Ich bin zu meiner Oma gezogen aber nicht adoptiert worden und sie hat mich versorgt.
Hallo!
meines Erachtens nach hätte man keine Waisenrente bekommen können.
Mutter hat die Wartezeit von 5 Jahren nicht erreicht und hat wohl auch noch gar keine Rentenansprüche (mag sein aus Schulzeit Anrechnungszeiten) erworben.
Und mal die Größenordnung einer Halbwaisenrente, sie betrüge 10 % der Rente der Mutter, bzw. der Rentenansprüche, die die Mutter bisher erworben hatte.
Das kann m.E. nichts herausgekommen sein.
MfG
duck313
Hallo,
zu der Zeit hat es bei ledigen Müttern automatisch einen Vormund (Amtspflegschaft) vom damals örtlichen Jugendamt gegeben (zumindest in der BRD).
Der hat wahrscheinlich diesen Antrag gestellt und eine Ablehnung vom der Rentenkasse erhalten.
Man kann beim Jugendamt noch immer nachfragen, die müssen die Akten 30 Jahre lang aufheben.
Ob allerdings die Ansprüche gegen die Rentenkasse nicht schon verjährt sind, weiss ich nicht
Grüße
miamei