Kind wird verschwiegen - und nun?

Hallo zusammen,

vor knapp 2 Wochen verstarb ganz plötzlich der Vater meiner dreijährigen Tochter. Unsere Situation: Wir wohnten nicht zusammen, lebten unser Familienleben vorrangig an meinem Wohnort, da unsere Beziehung immer wieder heftig von Außenstehenden seiner direkten Umgebung attackiert wurde. Ein Umzug/gemeinsamer Haushalt war in Planung.

Letzte Woche war die Beerdigung. Seine Familie hatte mich zwar von seinem Tod informiert und den Bestattungstermin mitgeteilt, vor der Kapelle jedoch wandte man mir demonstrativ gemeinsam den Rücken zu und ließ mich einfach stehen. Bei der Grabrede wurden ich und vor allem das Kind vollkommen verschwiegen. Er hinterließe 1 Kind, die ältere Tochter aus einer früheren Beziehung. Seither werden wir vollständig ignoriert.

Unsere persönlichen Sachen aus seiner Wohnung sowie vor allem die nun notwendigen Papiere für die weiteren Prozedere werden vorenthalten, indem sich schlicht totgestellt wird. Kontaktversuche scheitern. Man kommt an sie nicht ran. Versuche von Dritten, auf die Familie einzuwirken offenbar ebenfalls.

Wie verhalte ich mich nun richtig?

Einen Anwalt einschalten und noch mehr „Krieg“ heraufbeschwören?
Oder verzichten? Aber ich bin, jetzt alleinerziehend, wohl schon auf eine Halbwaisenrente o.Ä. angewiesen. Vorher hatte er uns ja unterstützt und war auch die meiste Zeit sowieso bei uns.

Was würdet Ihr an meiner/unserer Stelle tun?

Ich bin - sowieso noch total geschockt - echt ratlos :-/

Vielen Dank.

Hallo,

ich glaub so wie du das beschreibst, wirst du nicht weiterkommen. Von daher bleibt dir nur der Weg zum Anwalt. Du kannst ja deinen Anwalt darum bitten, dass er den Brief erstmal in einem freundlichen Ton verfasst mit Rücksicht auf ihre Trauer.

Tut mir sehr leid für dich, dass dir das passiert ist.

LG

@ Melli
Danke für Deine Anteilnahme.

Es ist schlimm - man hat den Schreck noch nicht verdaut, der Kleinen geht es auch überhaupt nicht gut, plötzlich ist nichts mehr so, wie es war, und dann muß man sich direkt mit sowas beschäftigen.

Eine Info ist gerade durchgesickert: die Vaterschaft soll angezweifelt werden, obwohl es eine unterschriebene Anerkennung gibt. Offenbar ist die Rede von Exhumierung… (4 Tage nach der Beisetzung!)

Einfach nur furchtbar :-/

Ich denke, ich werde wirklich einen Anwalt konsultieren. Wer weiß, was da noch folgt. Und es ist vll. besser wenn alles weitere nicht über jemand anderes vonstatten geht.

Auf jeden Fall vielen Dank für Dein Statement!

Lass dich nicht verrückt machen. Wenn er die Vaterschaft offiziell anerkannt hat, dann können die Erben nicht anfechten. Und Exhumieren schon mal überhaupt nicht. Es ist zum Glück so, dass bei uns nicht jeder mal eben nach Lust und Laune die Totenruhe stören kann.

Aber du solltest in jedem Fall einen Anwalt einschalten. Hier geht es nicht um deine Interessen, sondern die deines Kindes.

LG Petra

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Hallo Bume,
erstmal mein Beileid für Euren Verlust.
Da es hier um die berechtigten Ansprüche Eures minderjährigen Kindes geht, kommst Du mit falsch verstandener Rücksichtnahme leider nicht weiter.

Ich schließe mich der Empfehlung an, einen Anwalt um Unterstützung zu bitten in Form eines freundlich gehaltenen Anschreibens. Evt. kannst Du ja noch mal beim Jugendamt nachfragen. Auch ich halte es für aussichtslos, eines amtliche Vaterschaftsanerkennung nochmals anfechten zu wollen. Aber auch dazu würde ich mit einem Anwalt Rücksprache halten.

Ich wünsche Euch für die kommende Zeit gute Nerven und lasst Euch nicht verrückt machen. Der Vater Deines Kindes wollte das bestimmt nicht.

MfG BM

Hallo Bume,

es ist immer schlimm, wenn zum Verlust des geliebten Menschen auch noch Ärger und Streiterei hinzukommen - hier scheint es durch das Verhalten der Verwandschaft des Kindsvaters auf eine juristischen Auseinandersetzung hinauszulaufen (zumindest riskiert die andere Partei das).

Obwohl es hier also vermutlich um rechtliche Aspekte gehen wird, versuche ich Mal meine laienhafte Sicht darzustellen:

Aus Deinem Text schließe ich, dass der Kindsvater und Du weder (miteinander) verheiratet waren, noch eine sog. eingetragene Lebensgemeinschaft hattet - wenn dem so ist, hast Du (juristisch) mit dem Verstorbenen erstmal nichts zu tun (Erbe, Bestattung (-skosten) usw. usf.), aber eben auch nichts zu melden.

Sofern die Vaterschaft des Verstorbenen über Euer Kind zweifelsfrei belegt (belegbar) ist, sieht das für Euer Kind ganz anders aus, weil es (ggf. mit weiteren Kindern) zu den nächsten Angehörigen zählt und daraus könnte sich ein Erbanspruch ergeben und ggf. Rechte bezügl. Bestattung usw. usf.!

Das Thema ist nicht nur heikel, sondern auch sehr komplex, so dass ich mich den Empfehlungen einer anwaltlichen Beratung dringend anschließe - auchund besonders, um die Rechte Eures Kindes, das man offenbar ignoriert, zu wahren.

off topic
Mein aufrichtiges Beileid.

Ein Sprichwort sagt: „Beim Geld hört die Freundschaft auf“ Leider ist dies nur zu wahr.

Außer dem Tipp einen Anwalt zu nehmen kann ich dir leider auch nicht weiterhelfen.
Ich wünsche dir sehr gute Nerven, um das alles jetzt durchzustehen.

Gruß

Katl

Lass Dich nicht verrückt machen!
Hi,

Eine Info ist gerade durchgesickert: die Vaterschaft soll
angezweifelt werden, obwohl es eine unterschriebene
Anerkennung gibt. Offenbar ist die Rede von Exhumierung… (4
Tage nach der Beisetzung!)

es gibt Fristen, nach denen selbst nach erwiesener Nichtvaterschaft, die Rechte des Kindes unberührt bleiben.
Will meinen, wenn der Vater das Kind anerkannt hat bzw. der Vaterschaft nicht widersprochen hat, kann niemand auf derWelt nach Ablauf dieser Frist etwas dagegen tun.

Es klingt in meinen Ohren zu einem nicht geringen Teil so, als wolle man dem Kind das Erbe oder was auch immer vorenthalten.
Und auch von mir der Rat, sich einen Fach anwalt zu nehmen, der die Sache klären soll.

Manchmal kommt man mit guten Worten und Willen leider nicht weiter.

Gandalf

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Hallo,

die Anfechtung der Vaterschaft hat nicht nur mit der Todenruhe zu tun.

Das vom Vater anerkannte Kind hat Rechte. Diese Rechte werden von der Mutter vertreten. Diese wiederspricht einem DNA-Test und kein anderer Verwandter kann diesen DNA-Test erzwingen.

Die Vaterschaft kann nur - und das ist defintiv Gesetz - von den in Frage kommenden Vätern, der Mutter und dem Kind angezweifelt werden. Die Verwandschaft des verstorbenen Vaters hat null Chance hier etwas zu erreichen.

Ich würde zum Anwalt gehen und das Erbe für das Kind sichern. Ob die noch mehr „knatschiger“ werden oder nicht, würde mich nicht interessieren.

Der Vater Eueres Kindes wird es nicht gewollt haben, dass sie wegen seiner Verwandten Mangel leidet.

Die zurückbehaltenen Unterlagen und persönlichen Gegenstände gleich mit herausklagen.

Euer Verhältnis kann nicht mehr schlechter werden, also musst Du auf nichts mehr Rücksicht nehmen.

Gruß
Ingrid

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Hallo Ingrid,

wahrscheinlich falsch angehängt? :wink:

Ich hab ja auch gesagt, dass die Vaterschaft von den Erben gar nicht angefochten werden kann.

Du sprichst vom Widerspruch gegen einen DNA-Test. Das ist ja genau genommen gar nicht notwendig. Denn - wie du richtig sagst, können der Vater (in verschiedenen Varianten: potenzieller, Kuckucksvater…), Mutter oder Kind da was machen. Nicht de Erben. Ergo muss da noch nicht mal widersprochen werden. Die Erben - genauer gesagt: die „andere Seite“ (denn Erbe ist die Kleine auch) - bräuchten das Einverständnis. Es reicht also völlig aus, gar nix zu tun. (Was sich jetzt nicht auf den Anwalt bezieht. Der ist dringend erforderlich).

Was die persönlichen Sachen angeht: Das dürfte Unterschlagung sein. Auch da könnte dann ein Anwalt einmal nett und höflich darauf hinweisen, dass das man da auch Strafanzeige erstatten könnte. (Man muss ja nicht unnötig Öl ins Feuer gießen. Auf der anderen Seite schadet es nicht, mal die Sachlage zu klären.)

LG Petra

Hallo,

ich würde bei einem „Beistand“ in deinem Jugendamt nachfragen, was Der kann dir auch sagen, ob ein Anwalt dringend erforderlich wäre oder ob der Beistand selbst alles regeln kann.

Eigentlich müsste der Beistand alles regeln können. Kommen Schreiben vom Jugendamt ist das meistens eindrucksvoller als Schreiben von irgendeinem Anwalt.

Deine Tochter ist Erbin! vergiss das nicht, ausserdem steht ihr jetzt auch Halbwaisenrente zu.
Dazu kann dir der Beistand alles notwendige sagen.

Ggfs solltest du auch noch Unterhaltsvorschuss beim Jugendamt beantragen. Aber wie gesagt, der Beistand beim Jugendamt müsste wissen, was jetzt alles zu tun ist.

Bitte bitte schnell machen!

grüße
miamei

Hi,

es gibt Fristen,

ja, auch Fristen dafür, ob ein evtl. Erbe angenommen oder ausgeschlagen wird. Wenn die verstrichen ist, kann nix mehr angefochten werden. Also schnellstens zum Anwalt.

Gruß,

Anja

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Anwalt/Jugendamt…
Meine erfahrung ist das Gegenteil… Alles andere ausser ein Anwalt mit gehörigem Namen wird von anderen Anwälten meist ignoriert.

Bei meiner mutter wars so das sie auf die Alimente angewiesen war… der alimentenzahler resp. der zustängide dafür war selber anwallt. Da wurden dinge gedreht die man nur mit einer Person machen kann die sich nicht auf streitereien einlassen will. Meine Mutter hatte kein Geld um sich nen Anwalt zu nehmen. Irgendwann kam ihr Bruder mal an… (Gerichtsverhandlung war bereits gegeben & vorladung bestand bereits) und hat ihr sozusagen sein Anwalt zur verfügung gestellt.

Dann gings ziemlich rassig mal wieder in die andere Richtung. Die zwei kennen sich jah…rein vom beruf her sind 2-3 mal zusammen essen gegangen und die Sache war geregelt. Zwischen den Anwälten ohne Gericht das ganze Prozedere wurde wieder abgeblasen…

ist iwie schon krass… gefressen und gefressen werden… so kam mir das vor… Anwalt gegen mutter… ausgang gewiss…

Kleine Anwaltskanzlei nicht viel mehr als einmann gegen eine 60 man kanzlei… Plötzlich sieht der ausgang wieder anders aus. Nicht einmal eine gerichtsverhandlung wurde mehr abgehalten. Der versuch eine alleinerziehende Mutter um ihr recht mitels gesetze zu bringen ist sofort gescheitert…

Ist doch verdammt interessant…

@UP: Mein beileid… aber mehr zu sagen das Anwälte in gewissen situationen ein MUSS ist wenn man mit unseren eigenen Gesetzen nicht betrogen werden möchte. Wer sich nicht wehrt (oder noch besser garnicht kann) wird ausgenommen es war schon immer so…

Gruss sev

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