Hallo,
wäre Ihre Freundin der GKV wäre die Sache eindeutig - das Kind würde
dort kostenlos mitversichert, da die Kindsmutter ledig ist und Ihr Status
dort nicht von Interesse wäre.
Gruß
Czauderna
Hallo,
Wo ist denn das Kind idealerweise zu versichern bzw. gibt es
ein Wahlrecht?
Hallo Martin,
das Kind wird mit eigenem Beitrag versichert. Entweder in der GKV (zu teuer) oder in Ihrer/einer „normalen“ PKV (zu teuer) oder über eine Restkostenversicherung zur Beihilfe der Mutter (güüüüüüüüüünstig!).
danke für die Info. D.h. nun mit meinen eigenen Worten: Der Beihilfeanspruch unseres Kindes besteht unabhängig von meinem eigenen Status (PKV, höherer Verdienst als die Mutter), richtig?
Und wir brauchen nun „nur“ noch eine Gesellschaft, die entsprechene Restkostenversicherungen anbietet (und natürlich willens ist, das Kind aufzunehmen), korrekt?
Würde sich an der Situation durch spätere Heirat etwas ändern?
MfG
Martin
das Kind wird mit eigenem Beitrag versichert. Entweder in der
GKV (zu teuer) oder in Ihrer/einer „normalen“ PKV (zu teuer)
oder über eine Restkostenversicherung zur Beihilfe der Mutter
(güüüüüüüüüünstig!).
danke für die Info. D.h. nun mit meinen eigenen Worten: Der
Beihilfeanspruch unseres Kindes besteht unabhängig von meinem
eigenen Status (PKV, höherer Verdienst als die Mutter),
richtig?
Richtig, Beihilfeanspruch besteht, wenn (hier für die Mutter)
grundsätzlich ein Anspruch auf Kindergeld besteht.
Und wir brauchen nun „nur“ noch eine Gesellschaft, die
entsprechene Restkostenversicherungen anbietet (und natürlich
willens ist, das Kind aufzunehmen), korrekt?
zu empfehlen ist die PKV des Vaters oder der Mutter, es geht aber auch
anders, wenn das Kind gesund ist.
Würde sich an der Situation durch spätere Heirat etwas ändern?
Die Sachlage ist ganz eindeutig.
Das Kind ist mit 20% in einer PKV zu versichern (in der Regel um die 25 Euro im Monat/Mutter). Unbedingt zu beachten: in den ersten zwei Monaten besteht für die PKV der Mutter Aufnahmezwang ohne Gesundheitsprüfung!
Beim zweiten Kind erhöht sich der Beihilfesatz der Mutter auf 70%.
Sollten Sie verheiratet sein und arbeitslos werden, ALG I ist ausgelaufen, kein Anspruch auf Hartz IV, Einkommen unter 18.000 Euro: Sie haben Anspruch auf Beihilfe! Je nach Kinderzahl: Sie oder Ihre Frau 50 oder 70 %
Unbedingt beachten: Sollten Sie aus welchem Grunde auch immer die PKV verlassen: Anwartschaft weiterlaufen lassen (aus ggf. letztem Grund), dann entfällt dann eine neue Gesundheitsprüfung!
Die Sachlage ist ganz eindeutig.
Das Kind ist mit 20% in einer PKV zu versichern (in der Regel
um die 25 Euro im Monat/Mutter).
Trifft allerdings nicht auf alle Beihilfen hin!
Unbedingt zu beachten: in den
ersten zwei Monaten besteht für die PKV der Mutter
Aufnahmezwang ohne Gesundheitsprüfung!
… bis max. zum Versicherungumfang der Mutter.
Beim zweiten Kind erhöht sich der Beihilfesatz der Mutter auf
70%.
s.o.
Sollten Sie verheiratet sein und arbeitslos werden, ALG I ist
ausgelaufen, kein Anspruch auf Hartz IV, Einkommen unter
18.000 Euro: Sie haben Anspruch auf Beihilfe! Je nach
Kinderzahl: Sie oder Ihre Frau 50 oder 70 %
s.o.
Unbedingt beachten: Sollten Sie aus welchem Grunde auch immer
die PKV verlassen: Anwartschaft weiterlaufen lassen (aus ggf.
letztem Grund), dann entfällt dann eine neue
Gesundheitsprüfung!
Wenn er krankenversicherungpflichtig in der Zeit ist (zumindest bei einigen Versicherern ist dies die Voraussetzung).
Guten Morgen!
Bin heute morgen wieder in Sonntags-Besserwisser-Laune, dafür
entschuldige ich mich schon mal.
Die Sachlage ist ganz eindeutig.
Das Kind ist mit 20% in einer PKV zu versichern (in der Regel
um die 25 Euro im Monat/Mutter).
Muss nicht, aber alles andere macht finanziell keinen Sinn!
Unbedingt zu beachten: in den
ersten zwei Monaten besteht für die PKV der Mutter
Aufnahmezwang ohne Gesundheitsprüfung!
Wenn Sie schon lange genug versichert ist. Eine feine Sache!
Beim zweiten Kind erhöht sich der Beihilfesatz der Mutter auf
70%.
Nicht in Hessen, aber sonst richtig.
!!! Das mit Hessen ist richtig!!! Je nach Bundesland gibt es immer einige Abweichungen/Besonderheiten
Grundsätzlich bei allem immer vorher die entsprechende Beihilfestelle fragen!!!
Wie kommen Sie denn auf die 20%? Wenn ich alles richtig verstehe (und so war auch die Info der Beihilfestelle), orientiert sich der Bemessungssatz der Kindes an dem der Mutter, also
50% + 5% (für’s Kind) = 55%
Also müsste das Kind mit 45% versichert werden, oder?
Gruß,
Martin
Die Sachlage ist ganz eindeutig.
Das Kind ist mit 20% in einer PKV zu versichern (in der Regel
um die 25 Euro im Monat/Mutter). Unbedingt zu beachten: in den
ersten zwei Monaten besteht für die PKV der Mutter
Aufnahmezwang ohne Gesundheitsprüfung!
Wie kommen Sie denn auf die 20%? Wenn ich alles richtig
verstehe (und so war auch die Info der Beihilfestelle),
orientiert sich der Bemessungssatz der Kindes an dem der
Mutter, also
50% + 5% (für’s Kind) = 55%
Also müsste das Kind mit 45% versichert werden, oder?
Gruß,
Martin
Sorry, ich bin von NRW ausgegangen. Hier hat das Kind tatsächlich Anspruch auf 80 % Beihilfe.
In Hessen sind es tatsächlich 50 + 5, also privat 45%.
Da Sie in der PKV sind, würde ich mir ein Angebot über eine PKV Voll für das Kind machen lassen und ein Angebot für die 45 % als Rstk. für die Beihilfe.
Wenn die Leistungen der Beihilfe so gering wie der Prozentsatz sind (also de facto wie GKV) wäre eine KVVollversicherung bei umfassendem Versicherungsschutz evtl. besser.
Hierbei würde ich aber auf jeden Fall einen Versicherungsvertreter vor Ort fragen, der sich mit dem Beihilferecht (Leistungen) auskennt.
Meine Erfahrungen haben gezeigt, dass sich einige Krankenversicherer mit dem Beihilferecht schwer tun.
Mein Tip: Ihre Lebensgefährtin soll einige Kollegen mit Kind fragen, wo sie versichert sind und anhand dessen den einen oder andreen Vertreter zu einem Beratungsgespräch kommen lassen.
Sorry noch mal.
Gruß nach Hessen
WernerH