hallo,
ich weiß nicht, unter welches Thema dies gehört:
unsere 14jährige Tochter ist vom deutschen Vater einer Schulkameradin eingeladen worden, doch dieses Jahr mal mit seiner Tochter, welche die beste Freundin unserer Jüngsten ist, in Polen ihre Ferien zu verbringen. Der Vater lebt mit seiner neuen deutschen Frau und seinem Sohn aus erster Ehe berufsbedingt in Danzig und seine Tochter aus erster Ehe fährt jedes Jahr in den Sommerferien für einige Wochen zu ihrem Vater.
Jetzt meine Frage, da es auch bis 4 Wochen Ferien werden können: soll ich mich an den Verpflegungskosten für unsere Tochter beteiligen oder nicht?
Ich kenne den Vater und dessen Frau nicht, nur seine erste Frau, die nicht weit von uns wohnt.
Ich möchte die Leute mit meinem Angebot nicht vor den Kopf stoßen.
So einen Fall, dass unsere Tochter außer Zeltlager mit jemandem so lange in die Ferien kann, hatten wir noch nicht und ich möchte nichts falsch machen.
Wie handhabe ich das?
danke!
nenkaj
Hi!
Wäre ich Mutter des einladenden Kindes, würde ich unter „einladen“ die Übernahme sämtlicher Kosten verstehen.
Wäre mein Kind eingeladen - nun ja, EIGENTLICH auch. Vermutlich würde ich aber anfragen, wieviel Geld ich meinem Kind mitgeben soll (auch im Hinblick auf Unternehmungen) und hoffen, daß ich nach der Antwort schlauer bin.
alien
ja, so sehe ich das eigentlich auch.
Taschengeld gebe ich unserer Tochter natürlich mit.
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Hallo,
also ich würde diese Frage persönlich mit dem Vater klären, ob am Telefon oder von Angesicht zu Angesicht. Zumal vier Wochen ja tatsächlich lang sind und man schlecht abschätzen kann, vieviel Geld Deine Tochter braucht.
Je nachdem, wie gut sie mit Geld umgehen kann, kannst Du dann entscheiden, ob Du ihr alles auf einmal gibst, oder Beispielsweise dem Vater einen Teil überweist.
Oder Du stockst ihr Konto auf, sodass sie dort am Automaten was abholen kann.
Alles in allem würde ich wirklich nocheinmal nachhaken, was so auf Deine Tochter zukommt. Auch wenn sie kein kleines Kind mehr ist…aber es geht ja hier um einen ganzen Monat und nicht um einen Wochenendtripp.
Viele Grüsse
Anja
Hallo
normalerweise wird eine Einladung ja dadurch „abgegolten“, dass eine Gegeneinladung folgt.
Wenn eine solche Gegeneinladung der Freundin eurer Tochter nicht in Frage kommt und nicht möglich ist, dann ist es vielleicht gut, dem Vater lange vor dem Besuch (also jetzt schon vielleicht) dies unauffällig mitzuteilen, damit da keine Erwartungshaltung entsteht.
Außerdem kann man ja sagen, dass man sich selbstverständlich an den Unkosten beteiligen wird. Dann würde ich einen Pauschalbetrag überlegen, was die Lebensmittel und evtl. eine Benzinbeteiligung für Fahrten kosten könnte, und das dem Vater zukommen lassen, wenn er sich nicht heftig dagegen wehrt.
Geld für Unternehmungen, Eintrittsgelder usw. sollte die Tochter ja sowieso dabei haben, aber es sollte mit ihr besprochen werden, dass sie darauf bestehen soll, ihre Kosten selbst zu bezahlen (wenn der Wiederstand nicht zu heftig ist). Denn sonst wird sie sich doch wahrscheinlich gewohnheitsmäßig eher keine Gedanken drum machen, wer bezahlt, wenn Erwachsene dabei sind (oder ist sie es anders gewohnt?).
Außerdem würde ich mich (vorher noch) erkundigen, was hier in dieser Hinsicht in Polen üblich ist (wo allerdings, weiß ich auch nicht). Es sind zwar Deutsche, aber sie werden sich doch vielleicht an die polnischen Bräuche angepasst haben, wenn sie dort leben. - Und vielleicht die polnischen Lebenshaltungskosten.
Ich denke, dass der Vater daran interessiert ist, dass die Tochter ihre beste Freundin im Urlaub dabei haben kann; ob er daran interessiert ist, für sie zu bezahlen, weiß man so nicht genau. Es kann natürlich auch möglich sein, dass es ihm aufgrund guten Einkommens egal ist.
Viele Grüße
Thea
Hi!
Ich würde wohl versuchen, die Frage nach dem benötigten Ged so zu formulieren, daß auch die Frage nach einem Verpflegungsgeld beinhaltet ist. (Unabhängig davon, daß ich keines nähme.)
Gelingt mir das nicht (bzw. bekomme ich keine eindeutige Antwort) würde ich wohl direkt nachfragen.
Ich kenne Deine Tochter nicht, aber meine Kinder bekämen ausreichend (also eher großzügig) Taschengeld uns zusätzlich einen nicht zu niedrigen Betrag „auf Verrechnung“. Bei uns klappt das (bei Trainingslagern, Schikursen und sonstigen Schulveranstaltungen) sehr gut.
alien
Hi
Im Prinzip verstehe eine Einladung als eingeladen und damit ohne finanzielle Beteiligung aber….
Du sagst du kennst den Vater nicht und darum fände ich es wichtig, dass ihr vorher einmal miteinander telefoniert oder ihn sogar vor Ort besucht.
Auch damit du weißt wem du dein Kind in der Zeit anvertraust. Wenn man sich nicht kennt kann es auch schnell zu Missverständnissen kommen, darum ist es wohl legitim (und sei es rein aus Höflichkeit) auch nach dem Finanziellen zu fragen.
Viele Grüsse
Me