Kind zum Psychologen ohne Einverständnis

Hallo an all,
ich habe versucht im Internet zu recherchieren, aber nichts handfestes gefunden.
Angenommen Elternteil A möchte nach der Scheidung das das gemeinsame Kind psychologisch untersucht wird.
Elternteil B wird davon in Kenntnis gesetzt. Elternteil B ist gegen die Vorstellung beim Psychologen, aus verschiedenen Gründen:
Kind war bereits vor der Scheidung bei einem anderen Psychologen mit dem Ergebnis das alles ok ist und die Trennung gut verarbeitet wurde.
Darf Elternteil A ohne Einverständnis von Elternteil B mit dem Kind zum Psychologen? Muss Elternteil B den Psychologen vorher davon in Kenntniss stetzen das er das nicht möchte?

Vielen Dank schon im voraus für die Antworten.

Darf Elternteil A ohne Einverständnis von Elternteil B mit dem
Kind zum Psychologen? Muss Elternteil B den Psychologen vorher
davon in Kenntniss stetzen das er das nicht möchte?

der Elternteil entscheidet der das Sorgerecht fürs Kind hat.
Getrennte Elternteile sollten ihre Querelen nicht über den Rücken ihrer Kinder austragen sondern sich beide um die besten Entscheidungen für ihre Kinder bemühen.

Hallo,
der Psychologe wird das Kind nicht behandeln solange er nicht die Unterlagen über das alleinige Sorgerecht gesehen hat. Denn sonst muß er die zustimmung des Vaters einholen.

Eine Alternative die die Mutter hat. Sie kann das Kind zur Diakonie bringen. Auch diese bieten Psychologische Beratungen für Familien an. Da aber hier die Kirche der Träger ist und nicht der Staat ( Ärztliche ABrechnung ) wird hier anders gahendelt. Die Person sollte einfach mal am Ort ins Telefonbuch schauen und dort anrufen und beraten lassen.
Gruß SUnny

Hallo,

der Psychologe wird das Kind nicht behandeln solange er nicht
die Unterlagen über das alleinige Sorgerecht gesehen hat. Denn
sonst muß er die zustimmung des Vaters einholen.

Echt? Steht denn einem Kind auf der Stirn geschrieben, dass die Eltern geschieden sind und der Vater stets zu kontaktieren ist? Ist es nicht der Normalfall auch bei verheirateten Paaren, dass nur einer von beiden mit dem Kind zum Arzt geht und das Kind dort ganz selbstverständlich untersucht und/oder behandelt wird? Auch, wenn natürlich gemeinsames Sorgerecht besteht? Mich bzw. meine Frau hat man damals jedenfalls nie nach der Erlaubnis des jeweils anderen gefragt. Hat sich der Psychologe dann jeweils strafbar gemacht? Und was ist bei anderen Ärzten, gilt das dort auch?
Gruß
loderunner (ianal)

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Ich bin ganz deiner Meinung. Es besteht aber ein geteiltes Sorgerecht. Und dem Kind geht es seelisch gut. Zusätzlich zum ersten Psychologen, Begutachtung ca. vor 1 Jahr, bestätigen das sowohl die Klassenlehrerin der 1 Klasse als auch die Rektorin der Grundschule, die mehrere Fächer in der Klasse unterrichtet. Beide konnten sogar ziemlich genau sagen wann das Kind mal nicht so ausgeglichen war, nämlich als es Streit zwischen den Eltern gab, anfang des Jahres. Die Situation ist jetzt aber wieder stabil.

Hallo,

psychologische Therapien usw. sind keine Angelegenheit des täglichen Lebens und es wird die Einwilligung beider Eltern benötigt.

Es gibt aber immer wieder Ärzte, Psychologen usw. die „vergessen“ sich die Einwilligung zeigen zu lassen. Sobald aber der nichtbetreuende Elternteil mit GEMEINSAMEN Sorgerecht meldet und dem Behandler sagt, dass er die Behandlung nicht erlaubt, muss die Behandlung abgebrochen werden, da sich der Psychologe/Arzt sonst u. U. auch der Körperverletzung schuldig macht.

Allerdings kann ein Elternteil, der eine bestimmte Behandlung möchte bei Gericht die Teilsorge hierfür einklagen. Ob der Richter das durchwinken wird, ist in vielen Fällen mehr als fraglich.

Gruß
Ingrid

Hallo,

psychologische Therapien

hier ging es nur um eine Untersuchung.
Gruß
loderunner (ianal)