Ein Ehepaar hat ein 2 jähriges Kind. Die Frau ist jetzt wieder schwanger.
Sie muß regelmäßig zur Vorsorgeuntersuchung und Blutabnahme.
In Ihrer Arztpraxis wird nur morgens ab 7:30 Blut abgenommen.
Der Vater bleibt bis zu Ihrer Rückkehr zu Hause bei dem ersten Kind. (Keine weitere Pflegeperson verfügbar, würde sich auch für 1 Stunde nicht rentieren, Kind schläft)
Danach fährt er auf die Arbeit. Der Vater kommt etwa 1 Stunde später an, als es die Kernzeit seiner Gleitzeit erlaubt.
(Arbeitsbeginn von 7:00 bis 8:00 Uhr, Ankunft aber erst um 9 Uhr)
Die Frau läßt beim Arztbesuch einen „gelben Zetteln“ abstempeln, als Nachweis Ihres Arztbesuches. Diesen Zettel gibt der Vater seinem AG mit dem Wunsch unbezahlte Freizeit zu nehmen.
Kann der Arbeitgeber etwas an dieser Situation auszusetzen haben, wenn dies 6-7 Mal innerhalb von 9 Monaten auftritt?
Steht dem Vater ihm evtl sogar eine Bezahlug zu? (§ 616 BGB )
Die Frau läßt beim Arztbesuch einen „gelben Zetteln“
abstempeln, als Nachweis Ihres Arztbesuches. Diesen Zettel
gibt der Vater seinem AG mit dem Wunsch unbezahlte Freizeit zu
nehmen.
Der Vater hätte dies vorher seinem AG anzeigen (klären) müssen.
Kann der Arbeitgeber etwas an dieser Situation auszusetzen
haben, wenn dies 6-7 Mal innerhalb von 9 Monaten auftritt?
Ja natürlich kann er.
Steht dem Vater ihm evtl sogar eine Bezahlug zu? (§ 616 BGB )
Da die Mutter (wie viele anderen Mütter auch) einfach das Kind
mitnehmen kann, denke ich nicht das §616 das Mittel der Wahl ist.
Ich wage gar zu bezweifeln das ein Anspruch auf unentgeldliche
Freistellung besteht aber das wissen die anderen hier besser.
Den Arbeitnehmer darf in Bezug auf den Verhinderungsgrund kein Verschulden treffen.
Also es ist sehr wohl davon auszugehen, das der Vater schuld an der Geschichte ist…
Die Darlegungs- und Beweislast trägt der Arbeitgeber.
Na das will ich jetzt mal sehen wie der Arbeitgeber dem Vater das Beweisen will…
Aber egal.
Die Frau läßt beim Arztbesuch einen „gelben Zetteln“
abstempeln, als Nachweis Ihres Arztbesuches. Diesen Zettel
gibt der Vater seinem AG mit dem Wunsch unbezahlte Freizeit zu
nehmen.
Der Vater hätte dies vorher seinem AG anzeigen (klären)
müssen.
Der AG weiß Bescheid über die bestehende Schwangerschaft und dass diese Verspätungen noch ein paar Mal auftreten können.
Kann der Arbeitgeber etwas an dieser Situation auszusetzen
haben, wenn dies 6-7 Mal innerhalb von 9 Monaten auftritt?
Ja natürlich kann er.
Steht dem Vater ihm evtl sogar eine Bezahlug zu? (§ 616 BGB )
Da die Mutter (wie viele anderen Mütter auch) einfach das Kind
mitnehmen kann, denke ich nicht das §616 das Mittel der Wahl
ist.
§616 ist mir bei der bisherigen Suche auch nur so untergekommen… War mir eigentlich schon fast klar, das der Vater hier keinen Anspruch hat.
Ich wage gar zu bezweifeln das ein Anspruch auf unentgeldliche
Freistellung besteht aber das wissen die anderen hier besser.
Ich bin auf weitere Antworten gespannt.
Danke für den bisherigen Beitrag!
Den Arbeitnehmer darf in Bezug auf den Verhinderungsgrund kein Verschulden treffen.
Also es ist sehr wohl davon auszugehen, das der Vater schuld
an der Geschichte ist…
Naja mehr als ne Teilschuld iss nich.
Die Darlegungs- und Beweislast trägt der Arbeitgeber.
Na das will ich jetzt mal sehen wie der Arbeitgeber dem Vater
das Beweisen will…
Ganz einfach, Du Papa also du Mitschuld!
Der Vater hätte dies vorher seinem AG anzeigen (klären)
müssen.
Der AG weiß Bescheid über die bestehende Schwangerschaft und
dass diese Verspätungen noch ein paar Mal auftreten können.
Das ist mir zu pauschal, ich hoffe du meinst das nicht so. Es ist
natürlich jeder Tag einzeln vorher mit dem AG zu besprechen.
Danke für den bisherigen Beitrag!
Gerne.
Noch ein Tip von einem AG. Wenn jemand mit mir vorher redet und
ich auch die Möglichkeit habe zu sagen „Nee der Montag ist schlecht
lieber Mittwoch!“ dann wäre das in Ordnung. Die Zeit würde dann
nachgeholt und gut ist.
Nur mal so am Rande aus der Praxis…
Noch ein Tip von einem AG. Wenn jemand mit mir vorher redet
und
ich auch die Möglichkeit habe zu sagen „Nee der Montag ist
schlecht
lieber Mittwoch!“ dann wäre das in Ordnung. Die Zeit würde
dann nachgeholt und gut ist.
Nur mal so am Rande aus der Praxis…
Das sollte selbstverständlich sein. Es ist davon auszugehen, dass AN und AG sich sehr gut verstehen.
Gehen wir davon aus, dass es ein permanentes Geben und Nehmen sei.
Es soll aber Personalabteilungen geben, die ziemlich, sagen wir es mal so, „kleinlich“ sind.
Es hätte ja sein können, das der Vater gleich zu Beginn die Möglichkeit hat, denen den Wind aus den Segeln zu nehmen…
Kurz und knapp: der Vater hat weder einen Anspruch auf bezahlte, noch auf unbezahlte Freistellung. Das Kind kann man wach machen und mitnehmen. AG könnte abmahnen und im Wiederholungsfalle auch ggf kündigen.
Hallo,
sicherlich gibt es gewisse Vorschriften bei dem Arbeitgeber zur Arbeitszeitregelung?
Bei uns z.B. heisst es, dass (geplante) Abwesenheiten während der Kernarbeitszeit vorher beim Vorgesetzten zu genehmigen sind.
Bei mir selbst ist es zur Zeit auch so, dass ich jede Woche einmal etwas später komme, und dies habe ich mir bei meinem Vorgesetzten genehmigen lassen. Diese Zeit arbeite ich dann selbstverständlich nach…
Hallo,
sicherlich gibt es gewisse Vorschriften bei dem Arbeitgeber
zur Arbeitszeitregelung?
Bei uns z.B. heisst es, dass (geplante) Abwesenheiten während
der Kernarbeitszeit vorher beim Vorgesetzten zu
genehmigen sind.
Bei mir selbst ist es zur Zeit auch so, dass ich jede Woche
einmal etwas später komme, und dies habe ich mir bei meinem
Vorgesetzten genehmigen lassen. Diese Zeit arbeite ich dann
selbstverständlich nach…
So sehe ich das auch, Verspätungen werden im Voraus angekündigt und natürlich nachgearbeitet.