Kindegeldrückzahlung

Hallo,
Hoffe jemand kann mir bei meinem Problem
weiterhelfen…
Bin seit Oktober 2008 in einer Ausbildung. Hab anfangs einen Antrag von der Kindergeldstelle ausfüllen müssen und dort Angaben zu meiner aktuellen Situation gemacht (inklusive Informationen über meine Verdienste während der Ausbildung)
Im Laufe der zwei Jahre hab ich noch zwei Lohnzettel als Nachweis über meine Verdienste an die Behörde geschickt.
Jetzt bekam ich letzte Woche einen Brief, dass ich schon seit Beginn der Ausbildung gehaltsmässig über dem Jahressatz liege und nun von Januar 09- Jetzt das Kindergeld in Höhe von 3500 € nachbezahlen muss.

Nun meine Frage. Ist dies Rechtens?
Ich meine wenn ich falsche Angaben genmacht hätte, wäre es ja nachvollziehbar, aber nur weil jemand wahrscheinlich nachlässig mit meinen Akten umgegangen ist…? Ich habe ja mehrmals Nachweise zur Behörde geschickt… Und wenn die Behörde mir von anfang an das Kindergeld gekürzt hätte, wäre es ja in Ordnung gewesen… aber jetzt auf einmal 3500 € ist schon Wucher…

Vielen Dank für eure Antworten im Vorraus, würde mich sehr freuen

Ich kann leider nicht helfen, ich selber würde das Problem googeln, und im Anschluß Anwalt oder Rechtspfleger fragen,

Gruß andos

Hallo also du sollst Kindergeld nachzahlen oder zurück zahlen?

Nicht das du das falsch verstanden hast.

Also bei deinem Kindergeldantrag wurde lediglich eine Prognose abgegeben (von dir) da man zu Beginn die tatsächlichen Einkünfte ja nur schätzen kann.

Das ist eine sogenannte Prognose und das Kindergeld wird unter Vorbehalte gezahlt.

Die Familienkassen sind verpflichtet nach Ablauf des Kalenderjahres eine Prüfung durchführen um zu prüfen ob die Beträge wie sie prognostiziert worden sind auch eingetreten sind.
Liegen die Verdienste dann über dem Grenzbetrag ist das Kindergeld zurück zu zahlen.

Daher kann es sein, dass die prognostizierten Einkünfte geringer waren als der tatsächliche Verdienst?
Oder waren die voraussichtliche Werbungskosten höher und die tatsächlich entstandenen geringer?

MfG

Hallo, trotzdem vielen lieben Dank für ihre Antwort.
wünsche ihnene einen schönen Sonntag, Viele Grüße

Hallo,
erstmal vielen Dank für die Antwort.
Muss das Kindergeld zurückzahlen.
Achso, also wird nach Ablauf des Kalenderjahres immer erst festgestellt und korrekt nachgerechnet ob Anspruch besteht oder nicht? Aber wie ist es dann, wenn ich meine Einkünfte von Anfang an schon korreckt angegeben haben. Im Ausbildungsvertrag steht der genaue Gehaltsbetrag (brutto) und ca zwei Monate nach Ausbildungsbeginn habe ich ebenfalls einen Gehaltszettel an die Behörde gesendet worauf alles mit sämtlichen Abzügen aufgeführt war… Also konnten die Damen und Herren vom Amt von anfang an schon feststellen wie viel ich verdienen würde…
Wünmsch ihnen einen schönen Sonntag,
Viele Grüße un dvielen Dank noch mal

Also es muss dir ja auch ein Bewilligungsbescheid für das Kindergeld am Anfang erstellt worden sein oder?

STeht darin das der Grenzbetrag nach den vorgelegten Unterlagen voraussichtlilch nicht überschritten wird?
Der Weg Einspruch einzulegen steht dir immer frei!

Wenn du der Meinung bist das die Familienkasse das falsch berechnet hat.

Ich kann dir aber nicht sagen wie dann über den Einspruch entschieden wird.

Denn einmal musstest du die Beträge beziffern, dann die Familienkassen es prüfen. Wo da der Fehler liegt kann ich ohne Unterlagen natürlich leider nicht sagen!

Ja genau, erst wird eine Prognose gemacht und nach Abschluß des Jahres steht dann erst der tatsächliche Anspruch wirklich fest!

LG und ebenfalls einen schönen Sonntag!

Ok werd das auf jeden Fall mal auf diesem Weg versuchen… Ob´s klappt… Naja… Hab einen Bewilligungsbescheid bekommen und darin steht auch, dass ich das Kindergeld weiterhin gezahlt bekomme… Und jetzt wollen sie aber das Geld wieder zurück.
Vielen vielen Dank für ihre netten Antworten. Hat mir wirklich geholfen.
Ein schöne Woche, liebe Grüße und ein herzliches Dankeschön

-sorry, bin ich überfragt…jazek

also wie ich es sehe bzw. auch weis machen Beamte (sind auch nur Menschen) auch Fehler!!!
deshalb wird dir nichts anderes übrig bleiben und es zurück zahlen zu müssen, leider, aber du kannst ihnen eine Ratenzahlung vorschlagen den sie auch nicht ablehnen werden z.B. 50 Euro pro Monat.

Sorry, keine Ahnung!

Kein Problem, trozdem vielen Dank für ihre Antwort, liebe Grüße

Hallo, trozdem vielen Dank für ihre Antwort, liebe Grüße

Hallo, in Ordnung, werd das mal auf diesem Wege versuchen, Vielen Dank für ihre nette Antwort,
Liebe Grüße und einen guten Start in die Woche

Hallo,
ja das ist rechtens. Die Zahlungen sind unter Vorbehalt, da man ja nur am Ende eines Jahres die tatsächlichen Einkünfte hat. Vermutlich kamen Erhöhungen und Sonderzahlen dazu, so dass nun das Einkommen über der Grenze liegen.
Du kannst aber Ratenzahlungen vereinbaren.
Alles Gute
juliatimlea

Danke dir auch :smile:
viel Glück

Ah ok… wegen Schichtzulagen und solchen Sachen bspw…
Ohje… Naja kann man nichts machen. Vielen Dank für die nette Antwort. Werd das mit der Ratenzahlung mal versuchen. Einen guten Start in die neue Woche und vielen, vielen Dank nochmal… Liebe Grüße und eine gute Zeit…

Hallo, das verstehe ich jetzt nicht.
Warum haben sie immer mal Nachweise hingeschickt?
Meine Tochter bekam 3 jahre ihr Kindergeld ohne welche Nachweise die wir zusätzlich hin geschickt haben.
Sie hätten aber selber wissen müssen, dass sie im Jahr max. 7860 Euro verdienen dürfen.
Ist dies der Fall, dann wäre die Rückforderung rechtens.

MfG S.Kirscht

Keine Ahnung !

Hallo,

Hoffe jemand kann mir bei meinem Problem
weiterhelfen…
Bin seit Oktober 2008 in einer Ausbildung. Hab anfangs einen
Antrag von der Kindergeldstelle ausfüllen müssen und dort
Angaben zu meiner aktuellen Situation gemacht (inklusive
Informationen über meine Verdienste während der Ausbildung)
Im Laufe der zwei Jahre hab ich noch zwei Lohnzettel als
Nachweis über meine Verdienste an die Behörde geschickt.
Jetzt bekam ich letzte Woche einen Brief, dass ich schon seit
Beginn der Ausbildung gehaltsmässig über dem Jahressatz liege
und nun von Januar 09- Jetzt das Kindergeld in Höhe von 3500 €
nachbezahlen muss.

Nun meine Frage. Ist dies Rechtens?
Ich meine wenn ich falsche Angaben genmacht hätte, wäre es ja
nachvollziehbar, aber nur weil jemand wahrscheinlich
nachlässig mit meinen Akten umgegangen ist…? Ich habe ja
mehrmals Nachweise zur Behörde geschickt… Und wenn die
Behörde mir von anfang an das Kindergeld gekürzt hätte, wäre
es ja in Ordnung gewesen… aber jetzt auf einmal 3500 € ist
schon Wucher…

Vielen Dank für eure Antworten im Vorraus, würde mich sehr
freuen