eine Frage,
gibt es staatliche Unterstützung, wenn der Nachwuchs kommt ?
Gruß
Theo
eine Frage,
gibt es staatliche Unterstützung, wenn der Nachwuchs kommt ?
Gruß
Theo
Moin, Theo!
eine Frage,
gibt es staatliche Unterstützung, wenn der Nachwuchs kommt ?
eine ganz klare Antwort:
Ja.
Möchtest Du auch noch Details oder reicht Dir das?
Mal im Ernst: Es gibt diverse Varianten der staatlichen Unterstützung, je nach der individuellen Lebenssituation der potentiellen Eltern.
Angefangen beim Erziehungsgeld über Kindergeld bis hin zu (fast weggefallenen) Steuerfreibeträgen.
Das jetzt hier im Detail aufzudröseln, dürfte eine abendfüllende Lektüre werden. Schreib doch einfach mal, was Dich genaues interessiert, dann kann ich gern genauer werden.
Gruß und Bye…
Der Dicke MD.
hallo Dicker,
eigentlich dreht sich das darum, daß man heute nicht so recht weiß ob man Kinder in die Welt setzen kann oder nicht.
Klar man möchte gern, sehr gern, aber die Einkommenssituation ist eher kritisch.
unverheiratet, ich Studi., sie wurde betr.-bed. entlassen, trotz noch laufendem KdSchPro.- wird sie wohl nochmal eine Ausbildung beginnen… Aus der Situation heraus, wäre es ziehmlich verrückt.
Die Frage ist deshalb auch mehr theoretischer Natur, weil ich eigentlich darüber überhaupt nichts weiß.
Gruß
Theo
also ich habe da grad so ein bißchen geblättert und einiges gefunden (hier im Forum)
eine Präzisse Frage.
Es gibt die Möglichkeit eines Erziehungsurlaubes von maximal 3 Jahren, den kann man gegebenenfalls über einen Zeitraum von bis zu 7 Jahren verteilen. Würde dies nicht eine Verlängerung des Kündigungsshutzes bedeuten, oder stimmt das einfach nicht ?
und wie ist es im Erziehungsurlaub mit dem Geld ?
Zahlt der Arbeitgeber die Krankenkasse, der Staat und wie hoch wäre dies ?
Gruß
Theo
Nochmal Hi!
Es gibt die Möglichkeit eines Erziehungsurlaubes von maximal 3
Jahren, den kann man gegebenenfalls über einen Zeitraum von
bis zu 7 Jahren verteilen.
Soweit fast Richtig. Drei Jahre stehen den Eltern -entweder Vater oder Mutter oder bis zu 1½ Jahre auch beiden gleichzeitig- gesetzlich zu. Die von Dir angesprochene „Verteilung über bis zu sieben Jahren“ heißt lediglich, das ein Jahr des Erziehungsurlaubs bis vollendeten achten Lebenjahr des Kindes verschoben werden kann, jedoch nur mit der Zustimmung des Arbeitgebers des Elternteils, der die Verschiebung plant.
Würde dies nicht eine Verlängerung
des Kündigungsshutzes bedeuten, oder stimmt das einfach nicht?
Eindeutig Jein. Eine Kündigung während der Inanspruchnahme der Elternzeit ist nur im Ausnahmefall möglich. Wenn jedoch ein Jahr der Elternzeit verschoben wird, ist zwischendurch sehr wohl die Kündigung gemäß den normalen Grundsätzen möglich. Während dem Jahr, wenn es dann irgendwann in Anspruch genommen wird, wieder nicht.
und wie ist es im Erziehungsurlaub mit dem Geld ?
Zahlt der Arbeitgeber die Krankenkasse, der Staat und wie hoch
wäre dies ?
In der Zeit sechs Wochen vor und acht (bei Mehrlingen zwölf) Wochen nach der Geburt gibt es das sogenannte Mutterschaftsgeld. Dies ist genau so hoch wie das bisherige Netto, davon tragen 25DM pro Tag die Krankenkasse und den Rest der Arbeitgeber. Hatte man ein Netto unter 25DM pro Tag, so bekommt die Mutter auch nur das, was sie vorher hatte.
Dann gibt es den Anspruch auf Erziehungsgeld, abhängig vom Einkommen der Eltern. In den ersten sechs Monaten liegt die Einkommensgrenze bei 100.000 DM p.a., danach wesentlich niedriger in Abhängigkeit vom Familienstand. Für ein Paar mit einem Kind liegt die Grenze glaube ich bei 32.000 DM pro Jahr.
Die Höhe des Erziehungsgeldes hängt davon ab, ob man für ein Jahr (Budget) oder für zwei Jahre (normal) Erziehungsgeld haben möchte. Immer vorausgesetzt, das die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind, gibt es beim Budget pro Monat 900 DM, beim Normalen ErzG pro Monat 600 Mark. Erziehungsgeld zahlt der Staat. Und obendrauf gibt es dann das Kindergeld, pro Kind glaube ich jetzt um die 300 Mark.
Und wenn man damit dann nicht auskommt, bleibt dann der Gang zum Sozialamt. Wobei zu beachten ist, das das Erziehungsgeld nicht auf die Sozialhilfe angerechnet werden darf, das Kindergeld dagegen schon.
Ich hoffe, das bringt Dich jetzt ein Stück weiter 
Wenn Du noch Fragen hast, immer raus damit.
Gruß und Bye…
Der Dicke MD.
ich danke vielmals !
doch es hilft und wenn ich wieder Fragen habe, melde ich mich
Gruß
Theo
Hallo Theo,
ich wollte vorgestern auch schon fast auf Deine Frage nach staatl. Unterstützung antworten (außer Kinder- und Erziehungsgeld gibt es unter bestimmten Einkommensgrenzen noch mehr Möglichkeiten), aber wenn…
eigentlich dreht sich das darum, daß man heute nicht so recht
weiß ob man Kinder in die Welt setzen kann oder nicht.
…DAS Deine „eigentliche“ Frage ist …
Die Frage ist deshalb auch mehr theoretischer Natur, weil ich
eigentlich darüber überhaupt nichts weiß.
Armes Deutschland…
Ist wohl wirklich besser, Kinder gar nicht erst „in die Welt zu setzen“, wenn man ihnen nicht die in Hochglanz-Katalogen angebotene Babyzimmer-Kompletteinrichtung, die farblich abgestimmte Badgarnitur, später dann Barbie-Puppen samt Zubehör, Markenklamotten, Walkman, Gameboy und anderes Trendspielzeug, zweimal jährlich einen Auslandsurlaub, Sport-, Ballett-, Musik- und Förderkurse en masse bieten kann…
Irgendwo hab ich mal gehört, dass Kinder vor allem Nestwärme, Liebe, Geborgenheit, Zuwendung, Wertschätzung, Ermutigung brauchen - mehr als alles andere.
Entschuldigung, aber das musste jetzt mal 'raus.
Und aus eigener Erfahrung kann ich Dir sagen, dass man bei einer entsprechenden Lebenseinstellung auch mit Deutschlands „Armutsrisiko Nummer Eins“ sehr, sehr glücklich sein kann…!
Grüße auch an die Mutter Deiner zukünftigen Kinder
!
Anita