Ein Ehepaar mußte aus beruflichen Gründen seinen Mietvertrag vorzeitig kündigen und sucht daher händeringend nach einem Nachmieter. Wir möchten die Wohnung gerne mieten und werden mit den jetzigen Mietern auch wegen der Renovierung und der Übernahme der ausstehenden Mietkosten einig. Muß also nur noch der Vermieter zustimmen. Der läßt uns also antanzen und sagt uns gleich nach drei Minuten wieder ab. Begründung: Im Garten hat er ein 2 qm großes Tulpenbeet und das verträgt sich nach seiner Meinung nicht mit unserer 2 ½ jährigen Tochter!
Mal ganz vom moralischen Tiefschlag abgesehen - ich hätte nicht gedacht, dass es so etwas in unserer Zeit noch gibt - ist das rechtens? Ich habe mal gehört, das Rauchen, Haustiere und andere vermeintliche Unsitten ein Miethindernis sind, aber Kinder??? Andererseits kann ich mir aber auch nicht vorstellen, dass man jemanden zwingen kann, seine Wohnung zu vermieten.
Noch ein kleiner Nachtrag: Die jetzigen Mieter haben uns heute angerufen und uns mitgeteilt, dass sie den vermieter verklagen werden, da wir wohl nicht die ersten sind, die aus mehr oder weniger fadenscheinigen Gründen abgelehnt wurden. Der Vermieter macht es ihnen wohl besonders schwer, Nachmieter zu finden…
Hallo Gerd,
das Problem ist i.d.R. der Mietvertrag; nach dem Mietgesetz und dem BGB ist der Vermieter nicht verpflichtet, bei vorzeitigem Auszug einen „Nachmieter“ in ein „noch bestehendes Mietverhältnis“ aufzunehmen.
Der Vermieter kann die Miete bis zur ordentlichen Kündigung bzw. ordentliche Beendigung des Mietverhältnis durch den Mieter verlangen; bei uns im Haus steht eine Wohnung von11/99 bis 5/00 noch leer; die Mieterin, mittlerweile 82 Jahre ist seit 11/99 im Altersheim; aufgrund ihres Alters hat sie eine Kü-Frist von 1 Jahr und der Vermieter ist lt. Aussage des RA nicht verpflichtet, vorher die Wohnung zu vermieten.
Nur wenn im Mietvertrag eine „Nachmietervermietung“ in irgend einer Form eingetragen/vereinbart ist, habt ihr eine Chance; der Vermieter kann aber auf Erfüßllung der Kü-Frist bestehen; dies dient natürlich auch im Umkehrschluß dem Mieter, dass dieser sich auf Einhaltung vertraglicher Mietkündigungsfristen verlassen kann.
Wenn der Vermieter nicht will, muß er nicht vor Beendigung des regulären Mietverhältnis eine Vermietung vornehmen.
MfG
Peter
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Zum Thema Nachmieter wurde ja schon was gesagt. In der Tat ist es ein weit verbreiteter Irrglaube, man bräuchte nur 3 Nachmieter zu stellen, dann kommt man aus dem Mietvertrag raus. Dem ist nicht so.
Was die Kinder betrifft: Jeder Vermieter kann sich aussuchen, an wen er vermietet. Und wenn er keine Kinder im Haus haben will (was heutzutage leider immer noch auf viele Vermieter zutrifft), dann kann man da nichts machen. Aber vielleicht läßt er ja doch noch mit sich reden, wenn es nur um das Tulpenbeet geht. Ihr könnt ihm ja versichern, dass ihr die Kleine nicht unbeaufsichtigt im Garten lasst (was ihr ja sicher sowieso nicht tun würdet).
Viel Glück,
Delia (die mal das Glück hatte, mit einem 8 Monate alten Baby eine Wohnung zu finden, weil der Vermieter sich „mehr Leben im Haus“ gewünscht hat. Auch sowas gibt´s)
Vielen Dank für die Antwort! Ob in dem Vertrag etwas über NAchmieter steht, weiß ich nicht, da wir ja nicht die jetzigen Mieter sind, sondern das Ehepaar, das wegen seines Kindes abgelehnt wurde.
Angesichts der Tatsache, dass der jetzige Mieter überhaupt Nachmieter sucht (mit Wissen der Vermieter), läßt ja schon darauf schließen, dass der Vermieter zumindest prinzipiell mit einem Nachmieter einverstanden wäre.
Weißt du auch etwas darüber, ob diese Begründung mit den Kindern rechtlich in Ordnung ist? Würde mich nur mal interessieren, denn einziehen würde ich da jetzt sowieso nicht mehr…
Halt, hier stimmt was nicht.
Das gibt es nicht, das eine 82 jährige Frau , die in ein Pflegeheim kommt, eine einjährige Kündigungsfrist einhalten muss.
Entweder wird die Frau vom Vermieter betrogen und sie hat keinen Beistand oder Du bist falsch informiert.
Es gibt Sonderfälle, wo der Vermieter einen solventen Nachmieter akzeptieren muß, auch wenn es nicht im Mietvertrag vereinbart wurde und dieser Fall ist so einer.
Gruß
Roland
Ich weiß zwar nicht, wie hier die Rechtslage ist, aber im Normalfall reicht jedenfalls die Rente nicht aus, um ein Pflegeheim zu bezahlen. Und sobald jemand ins Heim kommt, „sackt“ sich natürlich der Heimträger oder das Sozialamt auch die Rente ein. Dann ist sowieso kein Geld mehr da, um die Miete noch ein Jahr weiter zu zahlen, und es wird auch nie mehr welches da sein.
Anders sieht es vielleicht aus, wenn die Frau Vermögen hat und finanziell in der Lage ist, die Miete weiter zu zahlen. Bist du dir sicher, dass sie das auch dem Fall nicht müsste?
Diese Information habe ich vom Mieterbund. Dabei wurde nicht erwähnt, ob es auf die soziale Lage des Mieters ankommt. Es scheint eine generelle Ausnahmesituation zu sein, erscheint mir auch logisch, da es in dieser Situation egal ist, ob der Mensch arm oder reich ist. Viele Regelungen im Mietrecht sind im Gegensatz zu anderen Rechtsbereichen von vernünftiger Natur.
Gruß
Roland