Kinder anerkennen

Hallo,

ich bin auf der Suche nach hifreichen Tipps oder lieber noch nach ausreichenden Antworten für meine Probleme.
Es ist eine lange Geschichte und ich bekomme nirgends anständige Antworten.
2006 trennte ich mich von meinem Mann und unsere zwei gemeinsamen Kinder sind bei mir.
Jedes zweite Wochenende brachte ich die Kinder zu ihm.
2007 bin ich mit den Kindern 200 km weiter weg gezogen,
war aber kein Problem, ich fuhr die Kinder weiterhin jedes zweite Wochenende zu ihm,
da ich trotzdem den Kontakt zwischen ihm und den Kindern aufrecht erhaten wollte.
Mein Ex und ich sind auch sehr hoch verschuldet(Kredite,Hauskauf/verkauf usw.)
Er zahlte den Kindern minnimalen Unterhalt, das was er konnte, bis er arbeitslos wurde.
Ich meldete mich zur priv.Insolvenz an, was er für sich verweigerte wie auch alle meine gutgemeinten
Ratschläge. Sturrheit oder falscher Stolz? Ich weiß es nicht.
Im gleichem Jahr verliebte ich mich und die Kinder kamen auch mit meinem neuen Freund zurecht,somit zogen wir zusammen.
Nach einiger Zeit wurde der Kontakt zwischen den Kindern und meine Ex weniger,
da er meinte er könnte die Kinder nicht verpflegen wenn sie bei ihm sind, obwohl ich helfen wollte.
Von Bekannten erfuhr ich dann das er dauerhaft trinkt und ausging.
Mitlerweile bekamen wir vom JA Unterhaltsvorschuss für die kleinen.
Ich suche mir einen Job und wurde auch eingestellt(Floristin)
Kurz bevor die Probezeit um war, endete auch das Weihnachtsgeschäft: Kündigung zu Heiligabend…
Ich war noch einige Monate über eine Zeitarbeitsfirma beschäftigt,egal hauptsache Arbeit.
Ende 2008 kam die freudige Nachricht von Zuwachs.
April 2009 hatte ich die Scheidung und ab Mai 2009 hörte der Kontakt zu meinem Ex komplett auf.
Nein kein Streit oder ähnliches…einfach kein Kontakt.
Er verlor seine Wohnung mit all seinen persönlichen Dingen, er ist nicht vermisst, er ist einfach so untergetaucht.
Nach Auskunft seiner Schwester lebt er bei einem älteren Mann, den er wohl pflegt und dafür dort leben darf.
Mehr weiß Sie angeblich nicht.

Somit jetzt zu meinen Problemen:
Mein Freund ist auch hoch verschuldet und zalte sehr viel an Gläubiger ab, so das kaum was übrig war.(das ist aber seine geschichte)
Nun mußte er für mich sorgen, da ich jetzt auch schwanger und arbeitslos war.
Vom Amt gab es für mich nichts, wegen der BG.
Von beiden Seiten kein Geld und keine Hilfe von nirgends.
Allein die Awo half mir mit der Erstausstattung für das Baby.
Im September 2009 heirateten wir Standesamtlich und es kam auch unsere gemeinsame Tochter zur Welt.
Somit viel jetzt auch der Unterhaltsvorschuss für meine 2 Kinder weg und Lebensunterhalt vom Amt gab es auch nicht,
da mein neuer Ehemann jetzt unterhaltspflichtig sei.
Ich beantragte beim JA die Beistandschaft, doch auch die legten alles zur Seite, da sie nicht weiterkamen.(unauffindbarer Kindsvater)
Es ging los, das ich die Unterschriften von Ihm brauchte (Kontos, Schule,Klassenfahrt usw.)
da er ja auch erziehungsberechtigt ist.
Ich tat alles um ihn aufzufinden, hatte aber keine Chance.
Selbst die Anzeige bei der Polizei (Unterhaltsverweigerung) brachte nichts um ihn zu finden!!
Nun habe ich mir einen Anwalt genommen und das alleinige Sorgerecht beantragt.
Wir haben ein P-Konto das auf den Namen meines Mannes läuft. Das komplette Kindergeld geht auch dorthin.
Wozu auch mehr Kontos, wir sind ja eine Familie…
Da wir beide kurz davor stehen in die pr. Insolvenz zu kommen, darf auch er nirgends mehr was zahlen
und die Gerichtsvollzieher geben sich hier schon die Hand.
Jetzt sind auch Lohnpfändungen, also mußten wir handeln. Alle drei Kinder sind nun auf meines Mannes Lohnsteuerkarte,
soweit haben wir es geschafft.
Für das P-Konto ist auch eine Grenze eingetragen bis auf das KG und den Lebensunterhalt meiner 2 Kinder.
Angeblich muß mein Mann dafür die Kinder anerkennen oder sowas da er ja nicht der richtige Vater sei.
Jetzt steh ich wieder da und weiß nicht weiter…wer ,wie und wo??? Was kann ich jetzt tun???

bitte helft mir

Hallo

Im September 2009 heirateten wir Standesamtlich und es kam auch unsere gemeinsame Tochter zur Welt.

Somit viel jetzt auch der Unterhaltsvorschuss für meine 2 Kinder weg

Wieso das denn?

Nun habe ich mir einen Anwalt genommen und das alleinige Sorgerecht beantragt.

Ok, aber wofür in diesem Zusammenhang?

Für das P-Konto ist auch eine Grenze eingetragen bis auf das KG und den Lebensunterhalt meiner 2 Kinder.

Was für eine Grenze denn? Wegen Lohnpfändung?

Angeblich muß mein Mann dafür die Kinder anerkennen oder sowas da er ja nicht der richtige Vater sei.

Ob er unterhaltspflichtig ist oder nicht, das muss natürlich irgendwie geklärt sein.

Jetzt steh ich wieder da und weiß nicht weiter…wer ,wie und wo??? Was kann ich jetzt tun???

Keine Ahnung. Zur Not Alg II beantragen.

Viele Grüße

Hallo

Im September 2009 heirateten wir Standesamtlich und es kam auch unsere gemeinsame Tochter zur Welt.

Somit viel jetzt auch der Unterhaltsvorschuss für meine 2 Kinder weg

Wieso das denn?
Da ich wieder geheiratet habe fiel es halt weg, so sind nun mal die Gesetze leider.

Nun habe ich mir einen Anwalt genommen und das alleinige Sorgerecht beantragt.

Ok, aber wofür in diesem Zusammenhang?
Es ging los, das ich die Unterschriften von Ihm brauchte (Kontos, Schule,Klassenfahrt usw.)

Ohne seine Unterschrift geht halt nix wenn er weiterhin erziehungsberechtigt ist und wer weiß was da noch so kommt.

Für das P-Konto ist auch eine Grenze eingetragen bis auf das KG und den Lebensunterhalt meiner 2 Kinder.

Was für eine Grenze denn? Wegen Lohnpfändung?
Das ist ein pfändungsfreies Konto und der nichtpfändbare Betrag wird halt festgelegt.

Angeblich muß mein Mann dafür die Kinder anerkennen oder sowas da er ja nicht der richtige Vater sei.

Ob er unterhaltspflichtig ist oder nicht, das muss natürlich
irgendwie geklärt sein.
ja eben!! aber wer soll das klären??

Jetzt steh ich wieder da und weiß nicht weiter…wer ,wie und wo??? Was kann ich jetzt tun???

Keine Ahnung. Zur Not Alg II beantragen.
schon versucht, abgelehnt wegen der Bedarfsgemeinschaft ^^ und angeblich die öffentlichen Kassen leer wären (blöder Spruch von der Tante auf dem Amt)

Viele Grüße

liebe Grüße zurück

*seufz*
bin immer noch genau so schlau wie vorher *achselnzuck*

Hallo

Keine Ahnung. Zur Not Alg II beantragen.

schon versucht, abgelehnt wegen der Bedarfsgemeinschaft ^^

Alg II wird doch nicht wegen einer Bedarfsgemeinschaft abgelehnt.
Oder verdient der Mann so viel Geld? Ich dachte, der hätte auch nichts.

Wenn die Kinder definitiv von niemandem Unterhalt bekommen, und der Mann wegen Lohnpfändungen sie auch nicht unterstützen kann und das auch nicht anerkannt bekommt, weil er für sie nicht unterhaltspflichtig ist, dann müssen sie Alg II bekommen, wenigstens vorläufig.

Das ist ein verzwickter Fall, der nicht alle Tage vorkommt, da werden schon mal Fehler beim Amt gemacht. Da muss man dann Widerspruch einlegen. Und solange die Sache unklar ist, und definitiv kein Geld ist ist, muss das Amt auch zahlen. Kann es ja immer unter Vorbehalt tun.

Wurde denn ein richtiger Antrag auf Alg II gestellt?
Wenn ja, von wann ist der Ablehnungsbescheid?

Viele Grüße

Wir leben zusammen und sind verheiratet, ich hatte versucht den Antrag zu stellen, doch die Dame am Amt meinte das mein jetziger Mann unterhaltspflichtig sei und es in der Bedarfsgemeinschaft gerechnet werden würde. Da wir ja alle rechnen können ist es halt so, da konnte ich mir definitif den Antrag sparen. So…jetzt der Fall, er verdient nun genug um alle zu versorgen, da alle Kinder auf der Lohnsteuerkarte sind und die Steuerklasse dementsprechend geändert wurde. Das tut ja jetzt auch gar nichts zur Sache. Er hat definitif viel zu hohe Schulden, so das er gepfändet wird.Zwar jetzt nicht mehr direkt vom Lohn wegen dem Kinderfreibetrag den wir ja beantragen konnten*gottseidank*, sondern er kann vom Konto gepfändet werden, da es ja nicht anerkannt wird das er zahlen muß.Hier spielt jetzt der Pfändungsfreibetrag die Rolle.Da er nicht der leibliche Vater ist muß er die Kinder nun anerkennen oder sowas, damit das Kindergeld und auch der Lebensunterhalt für die beiden mit unter dem Pfändungsfreien Beträgen gerechnet werden kann. Und genau hier ist jetzt mein Problem! Ich hab keine Ahnung welchen Weg wir jetzt wieder gehen müßen um dieses Problem zu lösen und irgendwie kann mir niemand eine Antwort geben die mich weiter bringen könnte.

lieben Gruß *danke für deine hilfsbereitschaft* :smile:

Hallo Sille,

da du offensichtlich eine Rechtsfrage anstrebst empfehle ich dir einen gut informierenden Artikel FAQ:1129 konform zu formulieren und im Bereich Rechtsbretter, Ämterbretter deine Anfrage nochmal zu stellen.

lg, Dany

achja…

und unterhaltspflichtig ist dein neuer Mann deinen Kindern meiner Meinung nach (Scheidungskind, bei Stiefvater aufgewachsen) nicht, er ist nur seinem leiblichen Kind unterhaltspflichtig. Ansonsten müsste er deine Kinder aus erster Ehe adoptieren, damit diese den Unterhaltsanspruch an deinen Exmann verlieren.

lg, Dany

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Hallo

Wir leben zusammen und sind verheiratet, ich hatte versucht den Antrag zu stellen, doch die Dame am Amt meinte das mein jetziger Mann unterhaltspflichtig sei und es in der Bedarfsgemeinschaft gerechnet werden würde.

Ich weiß, bei der Arge wird er einfach unhaltspflichtig gemacht, vor dem Familiengericht ist er aber nicht unterhaltspflichtig:

Da er nicht der leibliche Vater ist muß er die Kinder nun anerkennen oder sowas, damit das Kindergeld und auch der Lebensunterhalt für die beiden mit unter dem Pfändungsfreien Beträgen gerechnet werden kann.

Er will sie ja aber vermutlich nicht anerkennen, sonst hätte er es ja schon gemacht. Oder es geht gar nicht, weil der leibliche Vater einverstanden sein muss. Aber das ist gar nicht nötig. Wenn er nicht unterhaltspflichtig ist, ist er das nicht, da kann die Arge auch nichts dran ändern.

Da wir ja alle rechnen können ist es halt so, da konnte ich mir definitif den Antrag sparen.

Falls sowas Ähnliches nochmal passiert: Im Zweifelsfall immer den Antrag abgeben. Ohne Antrag kann man gar nichts machen. Mit Antrag kriegt man wenigstens einen Ablehnungsbescheid, gegen den man ggf. Widerspruch einlegen kann.

Also jetzt mein Tipp: Morgen früh einen Alg II Antrag für die beiden Kinder stellen, ob sie nun zur Bedarfsgemeinschaft gehören oder nicht. Und auch direkt schon mal eine Zahlung verlangen, da eben kein Geld da ist, um die beiden Kinder zu versorgen (vermute ich mal, dass es so ist). Auch Antrag auf Übernahme von den anteilmäßigen Wohnkosten (KdU) stellen, und darauf bestehen, dass sofort - ggf. unter Vorbehalt - gezahlt wird.

Und falls da tatsächlich ein ablehnender Bescheid kommt, Widerspruch einlegen und über tacheles-sozialhilfe.de einen Anwalt suchen.

Viel Glück.

Nun gut, ich werde es versuchen. Ich habe aber jetzt schon so ein Gefühl wieder abschätzig angesehen zu werden. Naja mehr als ablehnen können sie ja nicht.Ich werde auf jedenfall weiter für die Kinder Zähne zeigen und mich da durch kämpfen. Und das mit dem Anerkennen…das geht über das JA? Ich habe da absolut keine Ahnung von und weiß überhaupt nicht wer mir da zur Seite stehen kann. Und was heißt das überhaupt, ist das eine Adoption? Sorry wenn ich hier auf einem falschen Brett bin mit meinen Fragen, aber ich mache das jetzt hier auch zum ersten mal und auch hier muß ich mich erst mal reinfinden. Trotzdem danke für die Information. Ich wußte ja noch nicht mal das mein Problem was mit Recht zu tun hat. Dann gehe ich mal davon aus das ich noch weiter Optionen mit dem Gericht durchkämpfen muß. Also werde ich mal den Anwalt wieder anrufen, der leider auch schon leicht die Augen rollt, da ich ja kein Einkommen habe und dann auch wieder die Kostenübernahme beantragen muß*würg*
ist schon blöd immer so dazustehen, mit Geld geht halt alles besser*leider*
trotzallem werde ich das mal dann in dem anderem Brett posten, vielleicht bekomme ich da ja noch einige Tipps.
Danke jetzt schon mal für Eure Tipps

lieben Gruß

Hallo

Nun gut, ich werde es versuchen. Ich habe aber jetzt schon so ein Gefühl wieder abschätzig angesehen zu werden.

Das ist leider oft so bei den Argen.

Naja mehr als ablehnen können sie ja nicht.Ich werde auf jedenfall weiter für die Kinder Zähne zeigen und mich da durch kämpfen.

Genau, dann Widerspruch einlegen. Sollen sich die Ämter miteinander drüber klarwerden, ob dein Mann jetzt unterhaltspflichtig ist oder nicht, aber doch nicht auf Kosten der Kinder.

Und das mit dem Anerkennen…das geht über das JA? Ich habe da absolut keine Ahnung von und weiß überhaupt nicht wer mir da zur Seite stehen kann.

Ich auch nicht, ja, ich denke aber, das JA.

Und was heißt das überhaupt, ist das eine Adoption?

Ich meine schon, und das geht eben nicht ohne den leiblichen Vater, und ist auf jeden Fall eine langwierige Geschichte, nehme ich an.

ist schon blöd immer so dazustehen, mit Geld geht halt alles besser*leider*

Das ist wohl wahr!

trotzallem werde ich das mal dann in dem anderem Brett posten, vielleicht bekomme ich da ja noch einige Tipps.

Aber achte da mal drauf, dass du FAQ 1129 beachtest und so in dem Stil schreibst:
Angenommen, da wäre eine Mutter A von 2 Kindern B + C, die wäre verheiratet mit D und hätte mit dem ein gemeinsames Kind E usw usw.

Viele Grüße