Kinder angeben auf der Steuererklärung

Ein Deutscher Jemand hat zwei Kinder. Nicht verheiratet, aber mit deutscher Geburtsurkunde, Sorgerecht und allen Vollmachten der nicht arbeitenden ausländischen Lebenspartnerin. Sie ist Hausfrau. Auf dem Steuerbescheid ist ein Kind mit 0,5 eingetragen. Das zweite fehlt.
Der Jemand hat dem Finanzamt ein email gesandt, mit der Bitte die Kinder BEIDE einzutragen und bitte als GANZES.

Keine Anwort vom Finanzamt.

Was muss dieser Jemand tun ? Vielleicht ein Einschreiben hinschicken mit Unterschrift der Mama?

hallo,

zur gemeinde- oder stadtverwaltung gehen, die die steuerkarte ausstellt. dazu muß die gültige steuerkarte sowie alle notwendigen unterlagen mitgebracht werden, ausweis ebenso.
die verwaltung trägt dann das zweite kind auf der steuerkarte ein.
das fa macht das nicht.

saludos, borito

Das deutsche Finanzamt reagiert nicht auf E-Mails.

Da geht man am besten persönlich hin, spricht freundlich mit dem Menschen Finazbeamter, füllt Formulare und Anträge aus, und vor allem man muss Urkunden und Dokumente vorlegen.

Das deutsche Finanzamt reagiert nicht auf E-Mails.

Da geht man am besten persönlich hin, spricht freundlich mit
dem Menschen Finazbeamter, füllt Formulare und Anträge aus,
und vor allem man muss Urkunden und Dokumente vorlegen.

Ich lebe in Thailand. Ich finde es unzumutbar dass ich wegen einer Frage nach Deutschland fliegen muss.

Du musst meiner Meinung nach nicht persönlich nach Deutschland fliegen. Du musst aber einen schriftlich Bevollmächtigten zum deutschen Finanzamt schicken, der außer den erforderlichen Urkunden deine Original-Vollmacht – also mit deiner Original-Unterschrift mitbringt. Ich vermute, dass deine Steuervollmacht und alle Urkunden notariell beglaubigt sein müssen. Möglicherweise kann das die deutsche Botschaft in Thailand machen wenn du dort persönlich erscheinst. Einfach mal bei der deutscher Botschaft in Thailand anrufen und fragen. Ich würde auch durch den schriftlich Bevollmächtigten in Deutschland beim deutschen Finanzamt in einem persönlichen Gespräch anfragen lassen, welche Unterlagen und Dokumente erforderlich sind.

Persönliche Meinungen wie z.B. „unzumutbar“ sind nicht sachdienlich, wenn man von jemandem Anderen, hier einer Behörde was will!

Persönliche Meinungen wie z.B. „unzumutbar“ sind nicht
sachdienlich, wenn man von jemandem Anderen, hier einer
Behörde was will!

„Einfach mal bei der deutscher Botschaft in Thailand anrufen und fragen.“

Das ist eine gute Idee.

Hallo,

aus der Entfernung kann das FA das nicht auf der Lohnsteuerkarte eintragen, auch nicht per Email.
Der Jemand muß i.d.R. zum Rathaus (da wo die Lohnsteuerkarte ausgestellt wird) mit der Lohnsteuerkarte und diese dort ändern lassen.

Viele Grüße

Paola

Hallo,
am besten sollte der Jemand persönlich mit den notwendigen Unterlagen und Unterschriften selbst vorbeischauen!
Gruss Hermann