Hallo!
Ich habe eine Frage bzgl. des Rosenmontagszuges. Ist es generell erlaubt, dass auf einem Elferratswagen auch Kinder mit dabei sind? Der Wagen ist TÜV geprüft, aber nicht speziell auch auf die Sicherheit von Kindern ausgelegt. Der Verein untersteht dem Dachverband RKK und ist über diesen versichert, inwieweit sich diese Versicherung auch auf die Personen auf dem Wagen bezieht, ist unklar.Für Antworten (ev. mit Rechtsgrundlagen) wäre ich sehr dankbar!
Hallo!
Das regelt alles der Veranstalter.
Es gibt kein generelles Verbot Kinder mitfahren zu lassen. Warum auch.
Verantwortliche Eltern werden sicherlich keine 3 oder 5 Jährigen mitnehmen, oder ?
Meines Wissens nach gibt es sogar reine Kinderwagen !
Der Wagen muss entsprechend ausgestattet sein, etwa Brüstungshöhe.
Aber allein die ist doch für Erwachsene mit mind. 100 cm deutlich ausreichend.
Wo kein Erwachsener rausfallen kann, dann doch wohl auch kein Kind.
Die Haftungsfrage ist eine andere, das muss man mit seinem Versicherer abklären.
Nicht alles ist über die Versicherung des Veranstalters abgedeckt.
MfG
duck313
Vielen Dank für die schnelle Antwort!