Kinder auf der Straße?

Hallo Wissende,

$2 (5) StVO sagt ja aus, daß Kinder bis 8 Jahren mit dem Rad den Fußweg benutzen müssen, sprich, auf der Straße nichts verloren haben. So weit, so gut.

Was ist aber, wenn es keinen Fußweg gibt? Wir wohnen in einer Siedlung mit gepflasterter Straße. Für die Straße gilt Tempo 30 (allerdings nicht Zone, der gesamte Rest der Siedlung ist verkehrsberuhigter Bereich…), und sie hat weder Fuß- noch Radweg. Rein theoretisch hieße das ja, daß die Kinder mit ihren Rädern das Grundstück nicht verlassen dürften. Das kann ich mir aber kaum vorstellen.

Gibt es irgendwo eine Sonderregelung für diesen Fall? Gilt ja im Prinzip genauso für uns Erwachsene als Fußgänger…ich habe schon in der StVO samt Verwaltungsvorschrift gesucht, aber nichts gefunden.

Wer weiß was?

Grüße Kubi

Hallo Wissende,

Hallo Un… (scnr)

$2 (5) StVO sagt ja aus, daß Kinder bis 8 Jahren mit dem Rad
den Fußweg benutzen müssen, sprich, auf der Straße nichts
verloren haben. So weit, so gut.

Was ist aber, wenn es keinen Fußweg gibt? Wir wohnen in einer
Siedlung mit gepflasterter Straße. Für die Straße gilt Tempo
30 (allerdings nicht Zone, der gesamte Rest der Siedlung ist
verkehrsberuhigter Bereich…), und sie hat weder Fuß- noch
Radweg. Rein theoretisch hieße das ja, daß die Kinder mit
ihren Rädern das Grundstück nicht verlassen dürften. Das kann
ich mir aber kaum vorstellen.

Gibt es irgendwo eine Sonderregelung für diesen Fall? Gilt ja
im Prinzip genauso für uns Erwachsene als Fußgänger…ich habe
schon in der StVO samt Verwaltungsvorschrift gesucht, aber
nichts gefunden.

Ist ja mal typisch, anstatt nachzudenken, muss alles in einem Gesetz oder so verankert sein.
Probieren wir es mal mit Logik:
Wo kein Bürgersteig ist, muss er auch nicht benutzt werden. (tatsächliche Unmöglichkeit)

Im Allgemeinen gilt:

  1. Kinder müssen grds. den Bürgersteig benutzen.
  2. Wenn kein Bürgersteig da ist, heißt das nicht , dass Kinder im Haus eingesperrt werden müssen, sondern, dass sie auf der Straße gehen bzw. fahren dürfen.
  3. Straßen sind kein Spielplatz - das Spielen auf der Straße ist also grds. untersagt
  4. In einem Verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325 StVO) gibt es keine Trennung von Fahrbahn und Gehweg - d.h. Kinder dürfen hier die ganze Straße zum Spielen benutzen, Autofahrer müssen Schrittgeschwindigkeit fahren.
  5. in einer Spielstraße (Zeichen 250 StVO mit Zusatz) haben Autos nichts zu suchen (außer mit Erlaubnis der Straßenverkehrsbehörde); hier dürfen Kinder auf der Straße spielen.

Gruß
HaWeThie

Hallo Herr Oberstraßenverkehrsbeamter,

(in der Hoffnung Du verzeihst mir für den Titel)

  1. in einer Spielstraße (Zeichen 250 StVO mit Zusatz) haben
    Autos nichts zu suchen (außer mit Erlaubnis der
    Straßenverkehrsbehörde); hier dürfen Kinder auf der Straße
    spielen.

Was ist denn hier der Zusatz ? An Z250 hält sich doch mittlerweile eh niemand mehr und außerdem gibt es die „Spielstraße“ gar nicht…

gruß

dennis

Hallo Ober(besser?)wisser (scnre),

Ist ja mal typisch, anstatt nachzudenken, muss alles in einem
Gesetz oder so verankert sein.

  1. Wenn ich nicht nachgedacht hätte, wäre mir die Frage gar nicht in den Sinn gekommen.
  2. Da in vielen Fällen deutsche Gründlichkeit alles bis in die kleinsten unwesentlichen Details reguliert, ist die Überlegung nicht so weit hergeholt, daß auch dieses irgendwo festgelegt ist.

Probieren wir es mal mit Logik:

Habe ich mich nicht getraut, da man da bei Gesetzen schnell mit auf die Nase fallen kann :wink:

Wo kein Bürgersteig ist, muss er auch nicht benutzt werden.
(tatsächliche Unmöglichkeit)

Sehr gut.

  1. Kinder müssen grds. den Bürgersteig benutzen.

Klar.

  1. Wenn kein Bürgersteig da ist, heißt das nicht , dass
    Kinder im Haus eingesperrt werden müssen, sondern, dass sie
    auf der Straße gehen bzw. fahren dürfen.

Dachte ich mir schon und hab’s auch so gehandhabt.

  1. Straßen sind kein Spielplatz - das Spielen auf der Straße
    ist also grds. untersagt

Auch klar.

  1. In einem Verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325 StVO) gibt
    es keine Trennung von Fahrbahn und Gehweg - d.h. Kinder dürfen
    hier die ganze Straße zum Spielen benutzen, Autofahrer müssen
    Schrittgeschwindigkeit fahren.

Auch klar. Ist aber hier halt nicht der Fall.

  1. in einer Spielstraße (Zeichen 250 StVO mit Zusatz) haben
    Autos nichts zu suchen (außer mit Erlaubnis der
    Straßenverkehrsbehörde); hier dürfen Kinder auf der Straße
    spielen.

Schön, liegt aber auch nicht vor.

Tschuldige die etwas krabätzige Antwort, aber Du hast es herausgefordert :smile: Trotzdem danke für die schnelle Reaktion.

Anschlußfrage (wenn Du denn jetzt nicht beleidigt bist :wink:): Haben Autofahrer denn damit auch automatisch eine erhöhte Aufmerksamkeitspflicht in einer solchen Straße? Immerhin muß man jederzeit mit kleinen Kindern auf der Straße rechnen…Na ja, vielleicht wird ja auch die Straße mal den anderen angeßat und zum verkehrsberuhigten Bereich erklärt…

Grüße,

Kubi

Hallo Herr Oberstraßenverkehrsbeamter,

(in der Hoffnung Du verzeihst mir für den Titel)

Hallo Dennis,
ich weiß ja nicht, ich weiß ja nicht… :wink:

Was ist denn hier der Zusatz ? An Z250 hält sich doch
mittlerweile eh niemand mehr und außerdem gibt es die
„Spielstraße“ gar nicht…

guckst du hier: http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_41.php
Da gibt es diese Zusatzzeichen mit dem Ball spielenden Kind.
Das ist eine Spielstraße, auch wenn du recht hast, dass es den Begriff im Gesetz nicht gibt.

Gruß
HaWeThie

Hallo nochmal,

es war von mir nicht so böse gemeint, wie es vielleicht angekommen ist - sorry.

Ist ja mal typisch, anstatt nachzudenken, muss alles in einem
Gesetz oder so verankert sein.

  1. Wenn ich nicht nachgedacht hätte, wäre mir die Frage gar
    nicht in den Sinn gekommen.
  2. Da in vielen Fällen deutsche Gründlichkeit alles bis in die
    kleinsten unwesentlichen Details reguliert, ist die Überlegung
    nicht so weit hergeholt, daß auch dieses irgendwo festgelegt
    ist.

Das ist es, was ich meinte:
Jeder meint, dass es in D schlimm ist, wo alles genau geregelt ist, und ärgert sich dann, wenn etwas nicht geregelt ist.

Probieren wir es mal mit Logik:

Habe ich mich nicht getraut, da man da bei Gesetzen schnell
mit auf die Nase fallen kann :wink:

Stimmt auch wieder

Tschuldige die etwas krabätzige Antwort, aber Du hast es
herausgefordert :smile: Trotzdem danke für die schnelle Reaktion.

mea culpa (ich weiß: wie man in den Wald ruft…)

Anschlußfrage (wenn Du denn jetzt nicht beleidigt bist :wink:):

bin ich selten

Haben Autofahrer denn damit auch automatisch eine erhöhte
Aufmerksamkeitspflicht in einer solchen Straße? Immerhin muß
man jederzeit mit kleinen Kindern auf der Straße rechnen…Na
ja, vielleicht wird ja auch die Straße mal den anderen angeßat
und zum verkehrsberuhigten Bereich erklärt…

ja, haben sie.
wenn kleine Kinder auf der Straße sichtbar sind, müssen sie sogar Schrittempo fahren.
Aber wie willst du das einklagen - leider gilt hier mal wieder: solange nichts passiert, passiert nichts.
Versuch doch mal, dich an die Gemeinde zu wenden.
Dazu gibt es die doch - oder auch mal ein Mitglied des Gemeinderates auf das Problem aufmerksam machen - wozu werden die denn gewählt??

Gruß
HaWeThie

Und noch mal,

(ich weiß, ich bin lästig…)

es war von mir nicht so böse gemeint, wie es vielleicht
angekommen ist - sorry.

Habe ich mir fast gedacht - ich kenne Dich eigentlich anders :smile:

Das ist es, was ich meinte:
Jeder meint, dass es in D schlimm ist, wo alles genau geregelt
ist, und ärgert sich dann, wenn etwas nicht geregelt ist.

Tja, ich habe weder gesagt, daß ich mich über zu hohe Regulierung ärgere, noch, daß ich welche vermisse…Es ist eine schlichte Tatsache, daß die Regulierung qua Vorschriften in verschiedenen Bereichen äußerst unterschiedlich ist und man daher nichts einfach annehmen sollte. Darum frage ich lieber hier nach, wenn ich mir nicht sicher bin.

Haben Autofahrer denn damit auch automatisch eine erhöhte
Aufmerksamkeitspflicht in einer solchen Straße? Immerhin muß
man jederzeit mit kleinen Kindern auf der Straße rechnen…Na
ja, vielleicht wird ja auch die Straße mal den anderen angeßat
und zum verkehrsberuhigten Bereich erklärt…

ja, haben sie.
wenn kleine Kinder auf der Straße sichtbar sind, müssen sie
sogar Schrittempo fahren.

Das müßte dann aber wohl wirklich irgendwo schriftlich stehen, oder? Hast Du die Quelle? Oder folgt das mal wieder nur aus §1?

Aber wie willst du das einklagen - leider gilt hier mal
wieder: solange nichts passiert, passiert nichts.

Heißt das, es steht doch nirgends? Also müssen sie nicht, oder? Du siehst mich irritiert…

Versuch doch mal, dich an die Gemeinde zu wenden.
Dazu gibt es die doch - oder auch mal ein Mitglied des
Gemeinderates auf das Problem aufmerksam machen - wozu werden
die denn gewählt??

Das tue ich doch gerade. Heute abend haben wir ein Gespräch mit dem OB, wo das zur Sprache kommt. Dafür wollte ich Hintergrundinfos, damit der nicht wieder irgendwo sagen kann „Darf ich nicht“. Das macht er nämlich gerne, auch wenn’s nicht stimmt.

Grüße Kubi

Hallo

(ich weiß, ich bin lästig…)

nöö, wer Tasten hat zu fragen, der frage

ja, haben sie.
wenn kleine Kinder auf der Straße sichtbar sind, müssen sie
sogar Schrittempo fahren.

Das müßte dann aber wohl wirklich irgendwo schriftlich stehen,
oder? Hast Du die Quelle? Oder folgt das mal wieder nur aus
§1?

HIER gibt es einen §, nämlich den § 3 der StVO
Dort heißt es:

(2a)
Die Fahrzeugführer müssen sich gegenüber Kindern, Hilfsbedürftigen und älteren Menschen, insbesondere durch Verminderung der Fahrgeschwindigkeit und durch Bremsbereitschaft, so verhalten, dass eine Gefährdung dieser Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist.

das wird nach (gesicherter) Rechtsprechung so ausgelegt, dass der Autofahrer „notfalls“ sogar Schrittempo fahren muss.
Es heißt nämlich, dass die Gefährdung ausgeschlossen sein muss.

Aber wie willst du das einklagen - leider gilt hier mal
wieder: solange nichts passiert, passiert nichts.

Heißt das, es steht doch nirgends? Also müssen sie nicht,
oder? Du siehst mich irritiert…

Die Irritationen müssten jetzt beseitigt sein.

Das tue ich doch gerade. Heute abend haben wir ein Gespräch
mit dem OB, wo das zur Sprache kommt. Dafür wollte ich
Hintergrundinfos, damit der nicht wieder irgendwo sagen kann
„Darf ich nicht“. Das macht er nämlich gerne, auch wenn’s
nicht stimmt.

hoffentlich hats was gebracht

Gruß
HaWeThie

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Die Irritationen müssten jetzt beseitigt sein.

Sind sie. Herzlichen Dank.

hoffentlich hats was gebracht

Er will noch mal für einen Ortstermin kommen. Nun sagt er allerdings, er dürfe die verkehrsberuhigte Zone nicht länger machen. Bisher hat er allerdings noch nicht verraten, wo das stehen soll…warten wir’s ab.

Gruß Kubi