Hallo, ich brauche Hilfe zu folgendem Sachverhalt:
Meine Eltern sind geschieden. Meine Mutter hat nach der Scheidung von meinem Vater eine Eigentumswohnung gekauft. Aus der Ehe mit meinem Vater gibt es mich und meine Schwester. Nach der Scheidung von meinem Vater brachte meine Mutter eine 3. Tochter von Ihrem Lebensgefährten zur Welt, diese ist noch Minderjährig. Der Lebensgefährte meiner Mutter hat selbst auch 2 Kinder aus erster Ehe.
Meine Mutter möchte nun Ihren Lebensgefährten heiraten…Begründung: Sie möchte sich seine Rente sichern, denn von Ihrer würde Sie im Alter nicht leben können.
Der Lebensgefährte stimmt der Heirat zu, selbst dem Vorschlag einer Gütertrennung, jedoch unter der Voraussetzung dass die Gütertrennung bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres der gemeinsamen Tochter gültig ist und unter der Voraussetzung dass sobald die gemeinsame Tochter volljährig ist die Eigentumswohnung auf Sie übertragen wird. Er stellt als Voraussetzung für die Heirat: dass nur die gemeinsame Tochter die Eigentümerin der Eigentumswohnung meiner Mutter wird…wenn meine Mutter dies nicht akzeptiert dann stimmt er keiner Gütertrennung zu. Dann hätten auch seine Kinder aus erster Ehe ein Pflichtteilrecht oder?
1.) Angenommen der Fall tritt wie oben beschrieben ein? Ist das möglich…denn dann wäre wir zwei Kinder (aus erster Ehe) vom Erbe ausgeschlossen.
2.) Wären auf diese Art und Weise auch die Kinder aus erster Ehe des Lebensgefährten vom Erbe ausgeschlossen? Oder sind diese bei einer Gütertrennung ohnehin ausgeschlossen?
Meine Mutter begründet diese Vorgehensweise nicht als „Hintergehen uns Kinder aus erster Ehe“ sondern als Taktik die Kinder Ihres Lebensgefährten vom Erbe auszuschließen. Sie sichert zu dass dann die Jüngste, sobald die Wohnung auf Sie übertragen wird wiederum je 1/3 der Eigentumswohnung an mich und meine Schwester überträgt und wir somit zu dritt Eigentümerinnen werden.
1.) Ist dies denn so möglich? Oder ist dies nur eine plausible Antwort um uns zwei Kinder aus erster Ehe „still“ zu halten?
2.) Angenommen dies wäre so möglich…und die Jüngste würde aber dann einer Teilung der Wohnung auf 3 Teile nicht zustimmen? Haben wir zwei dann Recht einen Pflichtteil einzuklagen?
etwas kompliziert … vielen Dank im Voraus!