Ich hätte eine Frage und hoffe, es kann mir jemand dabei helfen
Der Ehemann arbeitet als Grenzgänger in der Schweiz und ist dort gesetzlich versichert.
Die Ehefrau arbeitet sozialversicherungspflichtig in Deutschland und die Kinder sind bei ihr familienversichert.
Was passiert bei Arbeitslosigkeit der Ehefrau mit den Kindern? Muss der Ehemann die Kinder in der Schweiz versichern oder bleiben sie familienversichert in Deutschland?
…solange die Frau Leistungen vom Arbeitsamt bezieht, bleibt alles wie ist. Anschließend sollten Sie sich die Auskunft bei der Krankenkasse der Frau holen
Gruß,
Normalerweise wwürde ich die kasse fragen, diese was wären wenn Spielchen sind mühselig.
Nach der vorangegangenen Schilderung bekommt die Frau dann ALG 1 und sie ist, ebenso die Kinder weiter versichert.
Gruß
da die Frau in D Steuern und Sozialabgaben bezahlt, der Ehemann versicherungstechisch sich nicht in D befindet, ist die deutsche Sozialversicherung für die Frau wie für die Kinder zuständig.
Das ist auch der Grund, warum z.Zt. die Mutter die Kinder bei sich versichert hat.
Ich vermute, dass der Papa mehr verdient als die Mutter.
Grüße
Hupftiegel
Hallo, die Familienversicherung der Kinder hat nichts mit dem Status (Angestellt, Selbständig oder Arbeitslos) des Hauptversicherten zu tun. Da hier jedoch eine Besonderheit (Versicherung des Ehegatten in der Schweiz)vorliegt, würde ich diesbezüglich vorher genau bei deiner deutschen Krankekasse vorsichtshalber nachfragen.
solange die Ehefrau eine Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung hat, kann die Familienversicherung fortgeführt werden. Auch bei Arbeitslosigkeit mit Leistungsbezug vom Arbeitamt/Jobagentur besteht die die Mitgliedschaft fort, da von dort die Beiträge übernommen werden.
Grüß’ Dich Jürgen,
dies kann ich leider nicht beantworten, aber vielleicht hilft Dir der Link: http://www.grenzgaenger.de/
weiter.
Noch besser ist wahrscheinlich die EURES - unter dem Stichwort „Eures + Grenzgängerbroschüre“ lässt sich auch aktuelles für D CH finden.
Direkt zur Eures: http://ec.europa.eu/social/home.jsp?langId=de
wenn die Ehefrau arbeitslos wird und Arbeitslosengeld I erhält, wäre sie, wie im Beschäftigungsverh. auch, versicherungspflichtig und die Beiträge würde das Arbeitsamt zahlen.
Anderenfalls hätte sie die Möglichkeit sich freiwillig weiter zu versichern. Die Beiträge müsste sie dann selbst zahlen und die Kinder wären weiter familienversichert.
Wie die Krankenversicherung in der Schweiz aussieht und ob dort eine Familienversicherung möglich wäre richtet sich nach dortigem Recht und kann ich leider nicht beantworten.
deine Frage kann mit den gemachten vorhanden Angaben von dir nicht eindeutig beantwortet werden.
Grundsaätzlich müsste deine Frau Arbeitslosengeld erhalten und vom Arbeitsamt bei der jetzigen Krankenkasse in Deutschland angemeldet und versichert werden.
Die Kinder können dann auch weiterhin bei deiner Frau in Deutschland familienmitversichert bleiben.
bei Arbeitslosigkeit übernimmt das Arbeitsamt die BVeiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung. Somit müßten die Kinder auch weiterhin bei der Mutter mitversichert sein.
wenn ihre Ehefrau arbeitslos wird, wird sie zunächst für einen gewissen Zeitraum Arbeitslosengeld erhalten. Für diesen Zeitraum bleibt auch die Familienversicherung bestehen. Sobald das Arbeitlosengeld endet, kann sich Ihre Ehefrau, wenn der Wohnsitz in Deutschland bleibt, freiwillig krankenversichern ( Einkommen bis ca. 850,00 EUR )für einen Kranken-und Pflegeversicherungsbeitrag von ca. 160,00 EUR. Dann können auch die Kinder weiterhin beitragsfrei mitversichert bleiben.
Bekommt die Ehefrau ALG I, ist sie darüber weiterhin gesetzlich versichert und die Kinder kostenfrei familienversichert.
Fällt das ALG I weg und die Frau hat ALG II Anspruch, bleibt es genauso.
Hat die Frau aber keinerlei Einnahmen, kann es sein, dass die schweizerische Krankenversicherung die Familie mit familienversichert - allerdings kenne ich dafür die Voraussetzungen nicht. Ich habe aber davon schon gehört. ganz unmöglich ist diese Konstellation also nicht.
Sollte es dennoch nicht gehen, muss die Ehefrau sich freiwillig versichern und zahlt in der GKV in Dtl. ca. 145 eur - die Kinder sind weiterhin kostenfrei familienversichert.