Hallo Zusammen.
Ich hätte eine Frage und hoffe, es kann mir jemand dabei helfen
Der Ehemann arbeitet als Grenzgänger in der Schweiz und ist dort gesetzlich versichert.
Die Ehefrau arbeitet sozialversicherungspflichtig in Deutschland und die Kinder sind bei ihr familienversichert.
Was passiert bei Arbeitslosigkeit der Ehefrau mit den Kindern? Muss der Ehemann die Kinder in der Schweiz versichern oder bleiben sie familienversichert in Deutschland?
Vielen Dank im Voraus für die Hilfe
Jürgen