Hallo an alle! Eine Frau möchte, dass ihre Kinder bei der privaten Krankenversicherung ihres Ex-Freundes aufgenommen werden sollen. Sie erzählt, dass ihr Ehemann nicht die Kinder zu sich nehmen kann, da er nicht so viel verdient. Seine eigene Tochter, die er mit dieser Frau hat, ist bei ihm versichert. Die Frau arbeitet nicht, deswegen muss sie im Moment ca. 160 EURO für die Kinder zwecks Krankenversicherung zahlen. Da sie das alleinige Sorgerecht hat und auch nicht das gemeinsame möchte, stellt sich die Frage, ob das dann überhaupt möglich ist, die Kinder bei der PKV des Ex-Freundes aufnehmen zu lassen.
Hallo an alle! Eine Frau möchte, dass ihre Kinder bei der
privaten Krankenversicherung ihres Ex-Freundes aufgenommen
werden sollen.
Wenn der EX-Freund der Vater der Kinder ist, müsste geprüft werden ob dies möglich ist, allerdings nur mit Zusatzbeitrag je Kind.
Und dieser Zusatzbeitrag pro Kind ist bestimmt höher als der derzeitige von 80 €.
Sie erzählt, dass ihr Ehemann nicht die Kinder
zu sich nehmen kann, da er nicht so viel verdient.
Was hat dies mit dem Verdienst zu tun ?
Wenn der Ehemann in der GKV ist - könnten evt. die Kinder über die Familienversicherung mitversichert werden - beitragsfrei.
Seine
eigene Tochter, die er mit dieser Frau hat, ist bei ihm
versichert. Die Frau arbeitet nicht,
Wie ist denn die Frau krankenversichert ?
deswegen muss sie im
Moment ca. 160 EURO für die Kinder zwecks Krankenversicherung
zahlen.
Wo hast Du denn diesen Beitrag her ?
Haben die Kinder eigene Einkünfte ?
Da sie das alleinige Sorgerecht hat und auch nicht das
gemeinsame möchte, stellt sich die Frage, ob das dann
überhaupt möglich ist, die Kinder bei der PKV des Ex-Freundes
aufnehmen zu lassen.
Wäre auf jeden Fall unsinnig!
Der Ex-Freund hat per Gesetz keinerlei Beziehung zur Familie, das kann nicht funktionieren.
Wenn der Ehemann GKV versichert ist, kann doch eine Familienversicherung bestehen. Ist der Ehemann allerdings ebenfalls PKV versichert, müssen auch die Kinder dort einzeln gegen Beitrag versichert werden.
Da allerdings ein alleiniges Sorgerecht besteht, stellt sich die Frage, wo ist die Frau versichert? …dort müssten dann auch die Kinder versichert werden.
Hallo,
ich sehe das etwas anders. Die Kinder haben jederzeit die Möglichkeit aus ihrer eigenen. freiwilligen Versicherung bei der GKV in eine PKV zu wechseln (unter Einhaltung der Kündigungsfrist natürlich). Ob dort jemand von der Familie oder ein Elternteil bereits versichert ist, spielt dabei überhaupt keine Rolle. Für die GKV-Kasse ist es nur wichtig, dass ein anderweitiger Krankenversicherungsschutz nahtlos an die GKV-Versicherung nachgewiesen wird. Im übrigen gibt es bei der PKV keine Familienversicherung.
Gruss
Czauderna
Hallo Günter,
Hallo,
ich sehe das etwas anders. Die Kinder haben jederzeit die
Möglichkeit aus ihrer eigenen. freiwilligen Versicherung bei
der GKV in eine PKV zu wechseln (unter Einhaltung der
Kündigungsfrist natürlich).
Die Frage die sich mir hier stellt: Wie ist denn die Mutter der Kinder versichert.
Normalerweise müsste doch die Mutter dann freiwillig versichert sein und die Kinder dann in der Familienversicherung.
Bei einem Wechsel der Kinder in die PKV, kommt es auf das Alter der Kinder an.
Viele PKV-Versicherer versichern Kinder nicht ohne ein Elternteil oder sie verlangen für ein Kind den Beitrag eines Erwachsenen.
Gruß Norbert
Hallo,
so, wie es geschildert wurde muss die Mutter für die Kinder einen freiwilligen Beitrag zur GKV entrichten, also kommt eine Familienversicherung bei der Mutter scheinbar nicht in Frage, warum auch immer.
Gruss
Czauderna
Also die Situation ist wie folgt: Vater der Kinder (PKV), Mutter der Kinder (arbeitslos, deswegen monatliche Zahlung für die KV der Kinder (ca. 160 EURO)), der Ehemann der Mutter (GKV, seine eigene Tochter ist über ihn krankenversichert). Die Mutter ist wohl auch über den Ehemann krankenversichert, nur die unehelichen Kinder nicht. Ist es überhaupt möglich, die Kinder in die Krankenversicherung des Vaters aufzunehmen, wenn der Vater nicht mal das gemeinsame Sorgerecht besitzt.)
Hallo,
der Ehemann der Mutter kann die Kinder schon auch in seine Familienversicherung nehmen wenn er den überwiegenden Unterhalt der Kinder bestreitet - das sollte er mal von seiner Kasse prüfen lassen.
Was die PKV betrifft - so ist es grundsätzlich egal (meiner Meinung) nach - die Kinder können in jeder PKV dem Grundsatz nach versichert werden, das hat nix mit dem Vater zu tun - es kommt dann eben auf die Vertragsbedingungen an - dazu können die PKV-Experten sicher mehr und besser etwas sagen.
Gruss
Czauderna