Mein Lebensgefährte. mit dem ich zusammen lebe,hat drei gestörte und durchgeknallte minderjährige Kinder. In nächster Zeit wollten die Kinder nach langer Zeit (auf meine Kosten)ihren Papa besuchen.Ich hatte nach langen Ringen Zugestimmt, da ich meine, das die Kinder und ihr Vater sich so wieder Annähern könnten.
Ich habe (gewollt)keine Kinder,da Kinder nicht zu meinen Leben passen, was ich auch meinen Lebensgefährten gesagt habe.
Wenn Sie bei uns zu Besuch wären, soll ich für die Zeit meine Weiterbildung, die über 6 Monate geht, unterbrechen, und die Kinder hüten.
Bin ich dazu überhaupt Verpflichtet?Wer übernimmt überhaupt die zusätzlichen Kosten, die auf mich zu kommen?
hallo,
keine ahnung, was für dich durchgeknallt und gestört bedeutet, aber ich denke das du trotzdem nicht „verpflichtet“ bist die kinder zu hüten!
wie kommst du darauf oder besser wer ist er, das er darauf kommt??? wenn er nichts mit den kindern zu tun haben möchte, dann bitte … aber auf so eine art und weise, kann doch dann jeder verzichten!
entschuldige bitte, wenn es sich so anhört, als würde ich dich oder euch gleich in eine bestimmte schublade packen… das war leider so mein eindruck, wie du deine frage formuliert hast.
ich wünsche euch allen alles gute!
Ich würde keine Rechnungen bezahlen. Wenn er sie sehen will soll er zahlen. Die Frage ist, wie weit ich mich für die „Anhänge“ meines Partners aus dem Fenster hänge. Verpflichtet bist du nicht. Lass dich nicht ausnutzen.
LG Andi
Hallo
Über Kinderbetreuung kann ich ihnen nix sagen. Aber sie sind nicht die leibliche Mutter und bekommen somit auch kein Geld für die Kinder. Nur der Vater könnte Kindergeld und Unterhalt für den Zeitraum bekommen, wenn sie bei ihm sind. Aber auch nur wenn es dann länger wie 1 Monat dauerhaft ist. Wenn die Kinder alle über 3 Jahre sind dann bekommen sie keine Unterstützung vom Staat oder Ämtern. Der Vater bekommt nur Kindergeld und Unterhalt und mehr auch nicht.
Verpflichtet sind sie dazu nicht die Kinder zu hüten da es nicht ihre Kinder sind. Verpflichtet ist der Vater und die leibliche Mutter
Gruss
Feivel
Hallo!
Also als erstes: es sind nicht deine leiblichen kinder, und du hast auch weder das sorgerecht, noch bist du mit dem kindsvater verheiratet. du hast ihnen gegenüber keinerlei verpflichtungen, erst recht nicht finanziell. du machst das aus kulanz zu deinem parnter. ein halbes jahr klingt ziemlich lang. bist du dir sicher, dass du sie auf deine kosten bei dir aufnehmen willst? kann sich dein parnter nicht um sie kümmern? dann müsstest du deine weiterbildung nicht fortsetzen.
und was heißt, gestörte kinder, hat er sie nicht im griff? wie alt sind sie denn
Hallo,
leider kann ich dir nicht weiterhelfen. ich bin 2 fache mutter und liebe meine kinder.
ich finde es sehr pauschal, kinder als durchgeknallt und gestört zu bezeichnen. mit dieser grundeinstellung kannst du nur voreingenommen auf kinder zugehen. da es die kinder deines partners sind, könnte diese haltung auch eure beziehung negativ beeinflussen.
sorry, deine einstellung zm leben kann ich nun mal nicht teilen
es tut mir leid aber darauf kann ich leider keine antwort geben da ich tagesmutter bin. wie äussert sich „gestört“ "durchgeknallte"Kinder? ich meine es ist immer gut wenn kinder kontakt halten zu den eltern. ich habe soviele ungewollte kinder in meiner betreuung das es weh tut. ich finde ihr lebensgefährte wusste worauf er sich einlässt das sie sich gegen kinder entschieden haben. jetzt liegt es an ihm meiner meinung nach zu handeln sie haben nach meinem logischen denken keinerlei verpflichtungen den kindern gegenüber. wenn die kinder kommen muss der vater dafür geradestehen und nicht sie. das ist jetzt keine expertenmeinung sondern einfach meine meinung dazu.
ich hoffe ich konnte ihnen etwas helfen.mit freundlichen grüssen tanja
Hallo Irmi,
verpflichtet sind Sie zu gar nichts. Die Kosten der Kinderbetreuung hat der Vater zu tragen. Leider schreiben Sie nicht, wie lange die Kinder bei ihrem Vater bleiben.
Gibt es gravierende Gründe für die Unterbringung auf Zeit, z. B. Krankenhausauftenthalt der Mutter kann über eine Unterhaltskürzung verhandelt werden. Bei Aufenthalt nur während der Ferien oder an Wochenenden darf der Unterhalt nicht gekürzt werden.
Die Unterbrechung Ihrer Fortbildung kann niemand von Ihnen verlangen. Sollten die Kinder nicht anderweitig betreut werden können, so muss die Betreuung von einer Einrichtung (Kindertagesstätte etc.) übernommen werden und die Kosten hierfür trägt der Vater.
Alles Gute
Hallo
Du musst gar nichts machen, weder die Kinder behüten geschweige Geld aufbringen. Das musst du mit deinem Lebensgefährten regeln.
Gruss
Liebe Irmi43,
das ist ja wirklich ein hin und her.Da du nicht verheiratet bist,denke ich mir, dass du eigentlich keine Verantwortung übernehmen musst und auch keine Kosten.Das ist Sache von deinem Lebenspartner,denn es sind seine Kinder und nicht deine oder eure.Wenn du ihn natürlich unterstützt,dann ist das eine andere Sache und eine tolle Geste von dir an seine Kinder und an deinen Lebenspartner.Erklär ihm doch,was du dir wünscht,erhoffst,…dass du ihm zu einem gewissen Teil gerne hilfst,aber dass er sich genauso dranbeteiligen soll.Und bezahlen muss er.Kinder machen ist nicht schwer,dagegen Eltern sein,umsomehr,…
Sei lieb gegrüsst,
Luftholen
Guten abend, man das ist ja mal ein anligen.
eigentlich biste nicht dazu verpflichtet auf die Kinder aufzupassen, da du aber die FRAU trotz dein Bewusst sein, dass Sie kinder hat , sie trotzdem genommen hast und mit ihr zusammen wohnt, ist es leider zurzeit weil du unter LEBENSPARTNER jetzt gehörst, ein Teil mit deiner AUFGABE auf die Kinder auf zu passen. Die Kosten aber das die Kinder ihren leiblichen Vater sehen, da gibt es keine REgeln für wer die übernimmt, das muss du mit der FRAU klären und wegen dein Beruf, du kannst wenn es geht dir FREI nehmen für Kürzere Zeit aber für 6 monate geht es nicht und ihr beide müsst ein Kompomiss machen wer wann auf die Kinder aufpasst wegen Arbeit.
Wo wohnt ihr denn ??? denn anssonsten wenn ihr in meiner nähe wohnt, hätte ich kein Problem solange wie ich dann frei habe und Zeit habe und es passt, dass ich dann die Kinder aufpasse bis ihr kommt, auch kein Problem die Kinder ins Bett zu bringen und so weiter.
ich hoffe ich konnte dir etwas weiter helfen mit mein WIssen.
Mein Anwalt sagt da was anderes. Meine Aufgabe ist es, mein Leben zu Regeln, und nicht Kinder für Lau aufzupassen und noch auf meine Kosten in meiner Eigentumswohnung 365 Tage im Jahr mit durch zufüttern.
Ich frage mich jetzt, warum du mich fragst, wenn du zum Anwalt gehst ??? dann hättest du mich erst garnicht anschreiben brauchen, danke schön noch mal Dafür und ausser dem habe ich nur das gesagt, wie ich es selbst schon erlebt habe und jeder Antwalt erzählt was anderes.
DENN DU wolltest ne FRAU und wusstes das die Kinder hat, ich kann dir auch sagen was bestimmt dann Folgt, denn auch deine Frau möchte das du mal aufpasst und wenn du dich weigerst weil du keine KINDER MAGS, dann denke ich mal wird sie sich irgendwann trennen von dir.
Ich frage mich eh schon warum du diese FRAU überhaupt genommen hast, obwohl du wusstest, das Sie KInder hat und du KINDER nicht Mags. ???
Als erstes bin ich eine Frau - und kein Mann.Als erstes wollte ich keine Beziehung,ich war als Single schon genug ausgelastet.Ich habe am Anfang gesagt das ich SEINE Kinder nicht bei mir in Vollzeit-Pflege nehme, da ich mit Kindern nichts am Hut habe.Und meine Frage ist schon 5 Monate alt, ich habe mich gewundert das ich noch eine Nachricht erhalten habe.
tut mir leid das ich es falsch verstanden habe, habe es so verstanden das Sie ein mann sind. und ich habe deswegen erst so spät geantwortet weil ich 3 monate nicht reinkonnte wegen passwort knackung also ich wurde gehackt, und dann hatte ich 2 monate lang kein INternet.
ICH HOFFE das es bis heute dann es sich geklärt hat.
Erst LESEN - dann ANTWORTEN!
ich habe erst gelesen nur es kam so rüber als hätte es ein Mann geschrieben.