Die Eltern leben getrennt im Elternhaus. Ein Partner hat lebenslanges Wohnrecht, der andere teilt sich das Haus mit dem jüngsten Kind. Es gibt 8 weitere Geschwister, alle verheiratet, außer Haus. Keiner hat bisher einen Erbteil verlangt oder bekommen. Die anderen Kinder wollen nur mal zu Besuch nach Hause und da auch mal übernachten. Der Elternteil, dem eine Haushälfte gehört, verbietet das nun. Will kein Kind mehr im Haus sehen, außer dem, was die andere Haushälfte hat. Darf dieser Elternteil das? Haben die Kinder irgendwelche Rechte an ihrem Elternhaus? Was können sie tun, um auch mal nach Hause gehen zu dürfen?. Darf das Kind, dem die Hälfte des Hauses gehört diese verschenken oder verkaufen ohne Absprache mit den anderen Geschwistern?
Im Voraus Vielen Dank
Daggi
Darf dieser Elternteil das?
Für den Teil den er bewohnt darf er das, das nennt sich Hausrecht.
Haben die Kinder irgendwelche Rechte an ihrem Elternhaus?
Soalnge sie nicht eignetümer sind, nein.
Was können sie tun, um auch mal nach Hause gehen zu dürfen?.
Das mit den Eltern absprechen.
Darf das Kind, dem die Hälfte des Hauses gehört diese verschenken oder verkaufen ohne Absprache mit den anderen Geschwistern?
Üblicherweise darf man mit seinem Eigentum machen, was man möchte, ohne jemanden zu fragen. In diesem Fall scheint die Lage etwas komplizierter zu sein, aber die Geschwister, die nicht Eigentümer sind, haben keine rechtlichen Möglichkeiten.
Vielen Dank erst mal für deine Antwort.
Wenn nun die Geschwister jetzt sagen, wir möchten ausbezahlt werden von dem Bruder, der eine Haushälfte besitzt und dieser würde seine Hälfte dann an den Elternteil verschenken, dem bereits die eine Hälfte gehört, könnten sie dagegen etwas tun?
Und dürften sie in den Bereich gehen, in dem der Partner wohnt, der nicht Eigentümer ist, aber lebenslanges Wohnrecht hat, wenn dieser das erlaubt?
lg Daggi
Wenn nun die Geschwister jetzt sagen, wir möchten ausbezahlt werden
Wieso das ? Es gibnt doch keinen Erbfall. Warum solte da jemand ausbezahlt werden ?
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Solange niemand gestorben ist, gibt es auch keinen Anspruch auf irgendwas. Theoretisch könnten die eigentümer das Haus verkaufen, das Geld meinentwegen im lokalen Puff verprassen und niemand könnte irgendwas dagegen sagen.
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na, ausser es sind uneheliche Kinder, die haben (oder hatten früher einmal) einen „Erbauseinandersetzungsabspruch“ wenn die Kinder 27 sind?
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na, ausser es sind uneheliche Kinder, die haben (oder hatten
früher einmal) einen „Erbauseinandersetzungsabspruch“ wenn die
Kinder 27 sind?
Uneheliche Kinder sind schon seit längerer Zeit den ehelichen Kindern gleich gestellt.
Vielen Dank erstmal für eure Antworten! Eine Frage habe ich da noch!
Wenn die jetzigen Hausbesitzer das Haus verkaufen würden, gibt es da nicht einen Pflichtteil für die Kinder oder ist der damit weg?
Nochmals Vielen Dank
Daggi
Vielen Dank erstmal für eure Antworten! Eine Frage habe ich
da noch!
Wenn die jetzigen Hausbesitzer das Haus verkaufen würden,
gibt es da nicht einen Pflichtteil für die Kinder oder ist der
damit weg?
Nein, Pflichtteile gibt es immer erst wenn jemand stirbt. Zu Lebzeiten kann jeder mit seinem Eigentum machen, was er möchte. Er kann es veräußern oder verschenken, ohne das Dritte einen Anspruch geltend machen könnten.
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Wieso sollte es ein Pflichtteil geben?
Der Bau einer Immobilie durch die Eltern beinhaltet keinerlei Rechte von irgendwem anders auf das Haus.
Diese Rechte entstehen erst durch den Tod eines Elternteils.
In deiner Konstellation wo eine Hälfte des Hauses sogar dem Bruder gehört möchte ich dich darauf hinweisen, dass im Erbfall nur das halbe Haus Erbmasse ist.
Gruss HighQ
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Hallo Tina,
ist da nicht auch eine 10jahresfrist zu berücksichtigen?
Also wenn er das Haus veschenkt, unter Wert verkauft.
Und der Verkäufter denn ein Pflegefall wird?
Dann tritt doch die Sozialbehörden auf, wenn das Geld dann für die
Pflege nicht mehr reicht.
Und können die Erben dann nicht auf Zahlung des Pflichtteils…
Gruss
Drs. BOB
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ist da nicht auch eine 10jahresfrist zu berücksichtigen?
Hi,
nein. Die 10 Jahresfrist wird erst dann interessant, wenn der Schenker stirbt.
Also wenn er das Haus veschenkt, unter Wert verkauft.
Nein, man kann zu Lebzeiten mit seinem Vermögen machen, was man möchte.
Und der Verkäufter denn ein Pflegefall wird?
Das ist wieder etwas anderes.
Dann tritt doch die Sozialbehörden auf, wenn das Geld dann
für die
Pflege nicht mehr reicht.
Das können sie innerhalb von 10 Jahren nach der Schenkung, wegen Verarmung des Schenkers.
Und können die Erben dann nicht auf Zahlung des
Pflichtteils…
Es ist doch noch niemand gestorben, also kann auch kein Pflichtteil verlangt werden. Und nein, wenn der Sozialhilfeträger eine Schenkung zurückverlangt, können hiervon keine Pflichtteilsansprüche geltend gemacht werden.
Ein Pflichtteil kann immer erst nach dem Tod verlangt werden. Wären vor dem Tod größere Schenkungen erfolgt, hat man u. U. einen Pflichtteils ergänzungs anspruch an diesen Schenkungen. Hier jetzt von jährlichen Abschmelzungen in Höhe von 10% usw zu schreiben ist sinnlos, weil im vorliegenden Fall niemand verstorben ist und es demzufolge weder einen Pflichtteils- noch einen Pflichtteilsergänzungsanspruch gibt.
Gruß
Tina
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