Kinder enterben und ohne Pflichteil?

Hallo, angenommen man hat 2 Kinder aus einer gescheiterten Ehe die sich seit Jahren einer Kontaktaufnahme entziehen, und sich über die Mutter nur in Unterhaltsfragen an den Vater wenden. Kann der Vater dann seine Eigentumswohnung einer neuen Partnerin im Testament überschreiben so das die Kinder auch keinen Pflichtteil ausgezahlt bekommen, weil die neue Partnerin dafür gar kein Geld hätte? Wegen groben Undank der Kinder o.ä. Gründen? Danke für eine Antwort!

Hallo,

vorab: Nein, in dieser Konstellation besteht kein Recht darauf, den Pflichterbteil zu entziehen. Hierzu:
http://dejure.org/gesetze/BGB/2333.html
Die Gründe für einen Entzug des Pflichtteils sind sehr eng.

Dann aber an Mr. X noch einen Lebensrat: Offenbar sind die Kinder noch nicht so alt, wenn noch Unterhaltspflicht besteht. Es gehören immer zwei dazu, wenn ein Kontakt schief läuft. Inwieweit kann sich Mr. X vor den Spiegel stellen und reinen Herzens sagen, dass er alles aus seiner Position versucht hat, einen guten Kontakt zu den Kindern zu bekommen - möglichst ungefärbt von Emotionen gegen die Mutter?

„Grober Undank“ aus dem Munde eines Vaters, der damit seine pubertierenden oder gerade aus der Pubertät enthüpften Kinder bezeichnet, fällt in meinen Augen immer auf den Erwachsenen, den Vater zurück!

Noch einmal zum Erbe und zur Wohnung: Die neue Partnerin könnte ihren Pflichten im Falle des Falles problemlos nachkommen. Sie kann zur Auszahlung der Wohnung ggf. auch einen Kredikt aufnehmen. Sie würde ja in jedem Fall (voraus gesetzt, dass Erbe ist nicht belastet) positiv aus der Geschichte rauskommen. Also alles kein Grund dafr, gegen die eigenen Kinder zu schießen. Die Energie könnte man positiver verwenden.

LG Petra

Guten Tag,

Danke für den ersten Teil der Antwort. Der zweite Teil ist völlig daneben und geht wohl auf eine eigene persönlich Einstellung zurück, die nicht sachdienlich ist weil völlig falsch.

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Hallo Petra,

zu diesem Teil des Postings:

Es gehören immer zwei dazu, wenn ein Kontakt schief läuft.
Inwieweit kann sich Mr. X vor den Spiegel stellen und reinen
Herzens sagen, dass er alles aus seiner Position versucht hat,
einen guten Kontakt zu den Kindern zu bekommen - möglichst
ungefärbt von Emotionen gegen die Mutter?

mal einfach das hier lesen:

http://www.vafk.de/themen/wissen/nav/wissen_pas_b.htm

Gruß, Karin

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Hallo Karin,

du wirst deinen Grund haben, warum du das gepostet hast. Irgendeinen konkreten, sachdienlichen Bezug zu dem von mir geschriebenen gibt es nicht.

Über das, was sich hinter den Links verbirgt, bin ich in groben Zügen informiert. Das ändert aber nichts an dem von mir beschriebenem - und ändert auch nichts an der Verantwortung, die ein Vater gegenüber seinem Kind hat - und inwieweit dieser angemessen Rechnung getragen wird, wenn man sein Kind enterben will.

Auch bei sehr heftigen „Rosenkriegen“, bei denen es tatsächlich zu einseitigen Manipulationen gekommen ist, kann es sehr wohl sein, dass die Kinder später, wenn sei Erwachsen sind, sich ihren eigenen Eindruck machen und der dann positiv ausfällt, bei böser Manipulation der Mutter sogar dazu führen kann, dass dieses Verhältnis dann nachhaltig Schaden bekommt.

Ob aber überhaupt einseitige Manipulation der Mutter vorliegt - oder vielleicht nicht doch ein Vater, der sich zu seiner neuen Partnerin „gemacht“ hat und tatsächlich über Jahre den Arsch gemimt hat, wissen wir nicht. Insofern passen auch von daher schon die Links nicht.

LG Petra

Hallo Karin,

du wirst deinen Grund haben, warum du das gepostet hast.
Irgendeinen konkreten, sachdienlichen Bezug zu dem von mir
geschriebenen gibt es nicht.

Für mich gibt es den Bezug und es ist sehr interessant darin zu lesen. Ohne dass ich in irgendeiner Form von Trennungskatastrophen betroffen wäre (zum Glück!)

Ob aber überhaupt einseitige Manipulation der Mutter vorliegt

  • oder vielleicht nicht doch ein Vater, der sich zu seiner
    neuen Partnerin „gemacht“ hat und tatsächlich über Jahre den
    Arsch gemimt hat, wissen wir nicht. Insofern passen auch von
    daher schon die Links nicht.

Sehe ich ganz anders: Ganz genau weil es beide Varianten gibt passen die Links hervorragend um beide Seiten zu beleuchten.

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Ich bitte Dich meine Frage, die Ernst gemeint war, nicht für das Übermitteln Deiner persönlichen Mutmassungen im Kindergartenniveau zu missbrauchen. Dafür gibt es andere Foren in Emma oder sonst wo, in der sich Hobbypsychologinnen in Ihren „fachmännischen“ Ergüssen austoben können. Danke nochmals fall Du es jetzt schaffst anderen die mir fachlich doch den einen ode anderen Tipp geben können eine Chance zu lassen mir zu schreiben. Danke!

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Sehe ich ganz anders: Ganz genau weil es beide Varianten gibt
passen die Links hervorragend um beide Seiten zu beleuchten.

OK. Es mag vielleicht missverständlich rüber gekommen sein. Ich sehe das hier vor dem Kontext der Ausgangsfrage und damit einer Situation, in der - weil eben die Rede davon war, dass noch Unterhalt gezahlt wird - wir hier noch von „Kindern“ im etwas engeren Sinne reden. (Also im Klartext irgendetwas unter 25, das Alter, weil das meist so langsam das Endalter ist, wo selbst bei Studium noch Unterhalt gezahlt wird)

Und genau hier sehe ich, wie bereits im Ausgangsbeitrag angesprochen, nicht die Kinder in der Verantwortung, wenn das Verhältnis zerrüttet ist! In dem Zusammenhang spielt dann keine Rolle, ob Verursacher die manipulierende Mutter oder wer auch immer ist.

Hier ist aber nach vollständiger Enterbung gefragt, d.h. bestraft würden - in sehr deutlicher Weise - die Kinder für etwas, was die Eltern verbockt haben. In dem Kontext finde ich es dann ganz besonders traurig, wenn es hier Kinder gibt, an denen offenbar ganz gehörig gezerrt wurde, wenn die dann gleich noch mal eins „in die Fresse“ bekommen.

LG Petra

Kann der Vater dann seine Eigentumswohnung einer neuen
Partnerin im Testament überschreiben

Kann er.

so das die Kinder auch
keinen Pflichtteil ausgezahlt bekommen, weil die neue
Partnerin dafür gar kein Geld hätte?

Das geht nicht.

Wegen groben Undank der Kinder o.ä. Gründen?

Nee, wie die anderen schon geschrieben haben, ist das kein hinreichenden Grund. Immerhin wären die Kinder wohl auch dem Vater gegenüber unterhaltspflichtig, wenn dieser im Alter seine Heimkosten nicht selbst zahlen könnte.

Mögliche Hintertür:
Der Vater könnte die ETW seiner Lebensgefährtin schenken und müsste nur noch zusehen, dass

  • er die nächsten 10 Jahre nicht stirbt
  • ihn die Lebensgefährtin nicht verlässt oder rausschmeißt

Wimre fällt eine Schenkung nach Ablauf von 10 Jahre aus der Erbmasse. Wäre mal ein guter Grund einen Anwalt für Erbrecht zu besuchen :wink:

Gruß, Heiko

Der Vater könnte die ETW seiner Lebensgefährtin schenken und
müsste nur noch zusehen, dass

  • er die nächsten 10 Jahre nicht stirbt
  • ihn die Lebensgefährtin nicht verlässt oder rausschmeißt

Jepp. Und der zweite Punkt ist ja bereits schon mal gut gegangen… SCNR

LG Petra

Hallo Petra,

klar haben Väter eine Verantwortung gegenüber ihren Kindern. Aber wenn bei den Kindern PAS (siehe Link von Karin) verursacht wurde, wird über viele Jahre die Verantwortung der Väter aufs Geld reduziert und sie können nicht wirklich Väter sein. Die Väter leiden und nicht wenige sind dann über kurz oder lang seelisch erkrankt und/oder nehmen sich danach das Leben.

Auch Väter benötigen ein „Ventil“ um ihre Not, weil sie nichts von den Kindern wissen und nur finanziell (oft bis aufs letzte Hemd) ausgezogen werden, so zu kanalisieren, dass sie sich nicht selbst gefährten.

Mir ist das Leid der Kinder und der Väter nicht nur in groben Zügen bekannt. Der letzte Beitrag im Link von Karin ist besser hier unter http://www.vafk-sa-mitte.de/radio/html/body_2003.html zu finden und dann bis zum Datum 18.09. scrollen (wie ein Vater fühlt unter 5.27 Min. und wie ein Kind fühlt unter 43.30 Min.).
Dort kann man den Namen Sabrina Schumacher lesen. Die Namensgleichheit ist nicht von ungefähr. Sabrina ist meine Stieftochter. Wie sie das vor etwa acht Jahren selbst erzählt, kann man unter http://www.carookee.com/forum/Elternforum/52/Sabrina… nachlesen. Im gleichen Thread findet man auch eine Mutter, die um ihre Kinder trauert.

Wie Väter um ihre verlorenen Kinder fühlen und leiden, „darf“ ich jetzt schon mehr als 15 Jahre hautnah bei meinem Mann miterleben. Auch mein Mann versucht Wege zu finden, um den Kindern die nur an seinem Geld/Vermögen und nicht an ihm als Vater interessiert sind, sowenig wie möglich eben dieses Geldes zu geben. Dass er das Kind bevorzugt, dass in ihm den Vater und nicht den Goldesel sieht, ist menschlich total nachvollziehbar.

Es besteht tatsächlich die Möglichkeit, dass Kinder auch nach Jahrzehnten wieder zum ehemals abgelehnten Elternteil zurückfinden. Ähnliches erlebe ich z. Zt. im Bekanntenkreis. Aber egal wie Vater und Kind sich bemühen, es ist dort kein „normales“ Vater-Kind-Verhältnis machbar. Es fehlen Jahre in der Beide eine Entwicklung mitmachten, wo keiner der Beiden wenigstens „Zwischenergebnisse“ mitbekam.

Gruß
Ingrid
@ Bergischer: Du wirst meinen Beitrag im Ergebnis zu den Beiträgen zählen, die daneben sind und sich im Kindergartenniveau bewegen. Ursprünglich wollte ich Dir Tipps geben, wie man zwar nicht gänzlich vom „Vererben“ loskommt, aber doch den Pflichtteil etwas reduzieren kann.

Nachdem ich aber die (von mir als „oberlehrerhaft“ empfundenen) Antworten von Dir gelesen habe, habe ich das bleiben lassen, trotz des Verständnisses für ausgegrenzte Elternteile.

Hallo Ingrid,

noch einmal: das, was du beschreibst, ist mir durchaus bekannt. Aber nenne es Sensus oder Vorurteil: Würde in den von dir genannten Konstellationen all das auf die kurze Floskel „grober Undank“ und dann Testamentsänderung zu Gunsten der Lebensgefährtin reduziert?

So wie ich deine Beiträge bisher kenne wohl kaum.

Im übrigen weise ich noch einmal auf meinen ersten Beitrag und die konkrete Frage hin, ob der UP meint, alles in seiner Macht stehende getan zu haben für ein gutes Verhältnis. Und DAS ist für mich eine der Schlüsselfragen. Die muss er nicht hier beantworten und mir schon gar nicht. Aber ich kenne ebenfalls aus sehr persönlicher Erfahrung blöderweise gleich mehrere Beispiele. Und wirklich blöderweise ist keines dabei, wo die Formulierung „grober Undank“ dann fiel, wenn ein Erwachsener / Elter faktisch nicht ordentlich was verbockt hat.

Nach Enterbung zu Gunsten der Lebensgefährtin zu schreien ist da natürlich dann ein sehr bequemer Weg, sich nicht mit seinen eigenen Unzulänglichkeiten länger auseinander setzen zu müssen und die „Schuld“ ganz einseitig von sich weg zu schieben.

LG Petra

Nachtrag
Inwieweit hier „PAS“ oder was auch immer vorliegt - dafür gibt es hier kaum Anhaltspunkte. Hier reduziert sich der „Spaß“ einzig und alleine auf die Aussage des „groben Undanks“!

Du hast ebenso Null Anhaltspunkte, die ahnen lassen, dass sich hier ein Vater ernsthaft um einen guten Kontakt bemüht hat. Ich habe an dieser Stelle eben in den Raum gestellt, dass sich der UP die Frage mal selbst stellen soll.

Jedenfalls halte ich es für kühn, ultimativ davon auszugehen, hier mit einem Vater zu tun zu haben, der sich ernsthaft und intensiv um eine echte Vaterrolle bemüht hat, die ihm krampfhaft verwehrt wurde.

Hallo Petra,

Im übrigen weise ich noch einmal auf meinen ersten Beitrag und
die konkrete Frage hin, ob der UP meint, alles in seiner Macht
stehende getan zu haben für ein gutes Verhältnis. Und DAS ist
für mich eine der Schlüsselfragen. Die muss er nicht hier
beantworten und mir schon gar nicht. Aber ich kenne ebenfalls
aus sehr persönlicher Erfahrung blöderweise gleich mehrere
Beispiele. Und wirklich blöderweise ist keines dabei, wo die
Formulierung „grober Undank“ dann fiel, wenn ein Erwachsener /
Elter faktisch nicht ordentlich was verbockt hat.

Mein Mann konnte alles Mögliche tun um nach der Trennung die Situation zur Exfrau und damit zu den Kindern zu entspannen. Genutzt hat es überhaupt nichts. Vermutlich ist auch dort in der Ehe mal einiges nicht optimal gelaufen. Aber wie ich meinen Mann kenne, gab es von seiner Seite aus nichts gravierendes, dass das Verhalten der Ex rechtfertigen würde. Sie hat auch in den langen Jahren der gerichtlichen „Kämpfe“ nichts vorgetragen, was ihr Verhalten nachvollziehbar machen würde. Einen Heiligenschein montiere ich nicht an meinen Mann, aber ich konnte ihn bisher als liebevollen und fürsorglichen Ehemann, Vater, Stiefvater und Großvater erleben.

Klar sind es die Kinder die darunter leiden. Wenn z. B. der Sohn meines Mannes 10 (zehn) Semester benötigt um überhaupt das Vordiplom zu bekommen und mein Mann sich gerichtlich freiwillig bereit erklärt das mit dem Höchstunterhalt zu finanzieren, kann man hier dem Vater sicherlich dem Vater keinen Vorwurf der „Verbockerei“ machen.

Sohnemann schafft es aber nicht mal mit jetzt mehr als 23 Jahren z. B. an Weihnachten eine Mail mit (ein paar nichtssagenden) Weihnachtsgrüßen zu schicken.
Hier ist grober Undank seitens des Sohnes am Werk. Es ist nichts zu finden vom normalen höflichen Umgang zwischen Menschen.

Ein schon so altes Kind sollte wissen dass man doch mal etwas hinterfragen und dass man auch noch andere Informationen als die von der Mutter über den anderen Elternteil einholen kann. Dass sich der Sohn ein eigenes Bild machen soll, wünscht sich mein Mann jetzt schon viele Jahre. Da das nicht passiert, „schraubt“ auch mein Mann am Erbe dieses „Kindes“.

Nach Enterbung zu Gunsten der Lebensgefährtin zu schreien ist
da natürlich dann ein sehr bequemer Weg, sich nicht mit seinen
eigenen Unzulänglichkeiten länger auseinander setzen zu müssen
und die „Schuld“ ganz einseitig von sich weg zu schieben.

Wir wissen ja nicht, ob der UP ähnliches wie mein Mann erlebt. Die Mechanismen von PAS werden zu 99,99 % vom betreuenden Elternteil unberechtigt und ohne wirklichen Grund eingesetzt.

Die „Schuld“ liegt in vielen Fällen einseitig dort wo Du sie nicht sehen willst. Lies mal die Geschichte von Sabrina http://www.carookee.com/forum/Elternforum/52/Sabrina… oder höre sie im Väterradio an. Dann wirst Du sehen, dass hier der Vater völlig unschuldig und hilflos war und ist.

Nach Enterbung zu schreien (oder Unterhalt zu boykottieren) ist für den ausgesonderten Elternteil sowas wie Überlebenshilfe. Es schafft wirklich nicht jeder, dass er wie in der Bibel auch „die andere Wange hinhält“.

Gruß
Ingrid
P.S.: PAS passiert nicht nur Vätern. Wir haben immer häufiger Mütter, die damit konfrontiert werden, dass ihre Kinder sie nicht sehen „wollen“.

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OT: Re^3: Kinder enterben und ohne Pflichteil?

Der Vater könnte die ETW seiner Lebensgefährtin schenken und
müsste nur noch zusehen, dass

  • er die nächsten 10 Jahre nicht stirbt
  • ihn die Lebensgefährtin nicht verlässt oder rausschmeißt

Jepp. Und der zweite Punkt ist ja bereits schon mal gut
gegangen… SCNR

Nun ja, dazu gehören immer zwei.
Man kann ja nicht automatisch vom Scheitern ausgehen, gelle?

Gruß, Heiko