Kinder freiwillig GKV versichert -Fam.versicherung

Hallo,

folgende Situation:
Ehefrau gesetzlich pflichtversichert, Ehemann privat versichert, 2 Kinder bisher freiwillig mit Beitrag GKV versichert da Einkommen Ehemann über der Beitragsbemessungsgrenze lag.

Eine veränderte Einkommenssituation beim Ehemann führt dazu, dass das Einkommen deutlich unter die Beitragsbemessungsgrenze rutscht. D.h. Kinder haben wieder Anspruch auf beitragsfreie Familienversicherung über die Mutter.

Jetzt zur eigentlichen Fragestellung:
Das Finanzamt hat erst jetzt nach Monaten Bearbeitung den Steuerbescheid für 2007 erstellt. Daraus ergeben sich als Nachweis für die GKV die veränderte Einkommenssituation des Ehemannes (unter der BBG). Hat man einen Anspruch auf Rückerstattung der gezahlten Krankenversicherungsbeiträge für 2007 und 2008, da ja nachweislich für diesen Zeitraum schon die Familienversicherung gegriffen hätte?

Danke für Rückinfos.

BR

Ehemannes (unter der BBG). Hat man einen Anspruch auf
Rückerstattung der gezahlten Krankenversicherungsbeiträge für
2007 und 2008, da ja nachweislich für diesen Zeitraum schon
die Familienversicherung gegriffen hätte?

Meines Wissens zahlt die GKV keine Beiträge zurück. Ehemann hätte im laufenden Jahr die GKV auf die veränderte Einkommenssituation hinweisen können und diesen Hinweis am Jahresende mit dem Steuerbescheid belegt.

Hier liegt ja genau das Problem. Nach tel. Auskunft der GKV führt diese erst eine Veränderung durch, wenn der Steuerbescheid vorgelegt wird! Eine Änderung im Vorfeld sei nicht möglich.

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Hier liegt ja genau das Problem. Nach tel. Auskunft der GKV
führt diese erst eine Veränderung durch, wenn der
Steuerbescheid vorgelegt wird!

Das macht die KK meiner besseren Hälfte anders. Wir beantragen eine Veränderung und bewlegen diese am Ende des Jahres mit einem Steuerbescheid. Die KK erhebt sich im Gegenzug das recht vor, Beiträge nach-zuerheben.

Vielleicht ist die unterschiedliche Vorgehensweise darin begründet, dass meine bessere Hälfte selbstständig, somit also freiwillig versichert ist.

Nachfragen würde ich aber auf jeden Fall. Hartnäckig bleiben kann sich lohnen.

habe jetzt tel. bei der TKK nachgehakt, die machen das nur 3 Tage ab Zustellung des Steuerbescheides. Gibt es da in irgendeiner Form eine gesetzliche Grundlage? Kann doch nicht sein, dass die eine Kasse das so macht und die andere wiederum anders.

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irgendeiner Form eine gesetzliche Grundlage? Kann doch nicht
sein, dass die eine Kasse das so macht und die andere wiederum anders.

Meine bessere Hälfte ist bei der TKK versichert !!