Hallo Wer-weiss-was-Freunde
mr gehören 50 % einer Wohnung in Hamburg-Eimsbüttel, die ich bis vor einem Jahr selber
bewohnt hatte. Jetzt wohne ich in einer Mietwohnung und die EW ist an eine Freundin vermietet.
Mein Eltern sind 76 Jahre alt und Gottseidank fit. Sollte nun ein heftiger Pflegefall bei den Eltern eintreten, der dessen Ersparnisse überschreitet wendet sich das Sozialamt später an die Kinder (habe noch 1 Bruder mit gutem Einkommen). Soweit sogut bzw. schlecht. Da ich nicht viel Nettoverdienst habe (ca.1400,- netto), wird die Behörde an mein Vermögen gehen, sprich 50 % einer vermieteten EW.
Frage: Da eine Wohnung in diesem Fall wohl nicht zwangsversteigert oder verkauft werden kann (50 % Wert ca. 100000,- Eus)…wie verhält sich die Behörde dann. Muss ich eine Zwangshypothek aufnehmen, oder läuft das wie beim Bafög, lebenslanges Rückzahlen, wie es gerade geht.
Die Wohnung sollte übrigens meine Alterssicherung sein, bei 850,- Rente die ich in ca. 8 Jahren dann bekommen würde.
Vielen Dank für Eure Antworten Ingo Kuhn
Hallo,
Mein Eltern sind 76 Jahre alt und Gottseidank fit. Sollte nun ein heftiger Pflegefall bei den Eltern eintreten, der dessen Ersparnisse überschreitet wendet sich das Sozialamt später an die Kinder (habe noch 1 Bruder mit gutem Einkommen). Soweit sogut bzw. schlecht.
Genau, das wäre eben die andere Seite der Medaille. Wenn es ums Erben geht, da ist es selbstverständlich, dass man alles bekommen soll und der Staat nichts. Nur beim Bezahlen sollte es dann anders sein ;o)
Bei dem angegeben Einkommen und Vermögen liegt man wohl unter den Freibeträgen/Selbstbehalten, wobei das regional unterschiedlich ist. Aber da Hamburg nicht die ärmste Region Deutschlands ist, werden dort nicht die niedrigsten Werte gelten.
Grüße
Hallo,
Genau, das wäre eben die andere Seite der Medaille. Wenn es
ums Erben geht, da ist es selbstverständlich, dass man alles
bekommen soll und der Staat nichts. Nur beim Bezahlen sollte
es dann anders sein ;o)
Die Argumentation ist moralisch meines Erachtens aber nicht wasserdicht. Denn „der Staat“ profitiert ja von jedem Bürger, der sich aus eigenem Einkommen versorgen kann, nämlich durch entsprechende Steuern und Abgaben, die immer gerne erhoben werden. Wenn der Bürger dann aber was kostet, zieht man gern andere zur Verantwortung?!
Nur mal so als alternativer Denkanstoss…
Bommel
Hallo,
Genau, das wäre eben die andere Seite der Medaille. Wenn es ums Erben geht, da ist es selbstverständlich, dass man alles bekommen soll und der Staat nichts. Nur beim Bezahlen sollte es dann anders sein ;o)
Die Argumentation ist moralisch meines Erachtens aber nicht wasserdicht Denn „der Staat“ profitiert ja von jedem Bürger, der sich aus eigenem Einkommen versorgen kann, nämlich durch entsprechende Steuern und Abgaben, die immer gerne erhoben werden.
Nö, damit dreht man die Argumentationskette einfach um. Außerdem profitiert der Staat nicht von diesen Leuten, sondern er wird von denen zunächstmal nicht belastet.
Mir ging es um zwei Seiten einer Medaille oder etwas unprosaischer formuleirt um Rechte und Pflichten. Der zweite Teil wird eben gerne vergessen.
Wenn der Bürger dann aber was kostet, zieht man gern andere zur Verantwortung?!
Nur mal so als alternativer Denkanstoss…
Was genau an den zwei Seiten der Medaille wurde nicht verstanden? Im hier diskutierten Fall geht es ja eben nicht um die anonymen Anderen, sondern um Eltern und deren Kinder. Zwischen denen gibt es nunmal konkrete Rechte und Pflichten bevor der Staat eingreift. Das nennt sich wohl Subsidiaritätsprinzip.
Ob man das gut oder schlecht findert, können wir dann aber gerne in einem anderen Brett diskutieren.
Grüße