Kinder im Auto Anschnallen

Hallo,

wenn man sich ein älteres Auto kauft (kein Oldtimer) das auf den Rücksitzen keine Kopfstützen hat und zum Anschnallen nur Beckengurte, darf man da Kinder transportieren (die noch auf eine Sitzerhöhung müssen)?

Im Internet steht an verschiedenen Stellen, das das mit den Kopfstützen ein sehr erhöhtes Verletzungsrisiko darstellt aber nicht Verboten ist. Das man obwohl die Kinder dann höher sitzen trotzdem die Sitzerhöhung nutzen muss.
Zum Gurt steht da das man die modernen Kindersitze einschließlich der Sitzerhöhungen nicht mit einem Beckengurt nutzen darf. So ein Beckengurt darf wohl nur im Notfall für Kinder genutzt werden, ein regelmäßiger Transport ist nicht als Notfall anzusehen. Folglich ist es dann doch nicht erlaubt in diesem Auto auf der Rückbank Kinder zu transportieren die noch Kindersitz pflichtig sind? Eine Ausnahme bilden wohl Oldtimer -die auch als solche Eingetragen sind.

Ich habe von jemanden gehört der jemanden kennt… der sich einen alten Polo gekauft hat. Dieser jemand hat Kinder und nutzt dieses Auto als Familienauto. Weil jemand nun diese Vagen Angaben im Internet gefunden hat -allerdings nie zusammengefasst immer nur irgendwie andeutungsweise, wollte ich hier mal Fragen ob jemand weiß wie das bei so einer Sache aussehen würde. Vielleicht kennt ja auch jemand eine Seite wo man sowas mal Nachlesen könnte mit § und allem.

Mich interessieren solche Dinge einfach nur mal so allgemein.

Das ist nicht ganz unkompliziert, aber ich versuchs mal:

Ab dem 8. April 2008 dürfen in ganz Europa nur noch Kindersitze verwendet werden, die der Prüfnorm ECE-R 44/03 oder ECE-R 44/04 entsprechen, ebenso besteht eine Verwendungspflicht von Kindersitzen nach § 21 Abs. 1a StVO.
§ 21 Abs. 1b sgat aber: In Fahrzeugen, die nicht mit Sicherheitsgurten ausgerüstet sind, dürfen Kinder unter drei Jahren nicht befördert werden. Kinder ab dem vollendeten dritten Lebensjahr, die kleiner als 150 cm sind, müssen in solchen Fahrzeugen auf dem Rücksitz befördert werden.

Eine Sitzerhöhung in Kombination mit dem Beckengurt müsste rechtlich i.O. sein. Eine Verwendung der modernen Kindersitze allerdings in sofern problematisch, da diese explizit für Drei-Punkt-Gurte zugelassen sind. Rechtlich gibt die STVO u.ä. da meines Wissens nicht her. Aber vielleicht gibts da ja noch STVO-Experten. Ist nicht so mein Gebiet.

Anzuraten wäre es wohl, das Kind mit dem mod. Kindersitz auf dem Beifahrersitz zu transportieren. Da ist ein entsprechender Gurt und das ist erlaubt, sowie wahrscheinlich sicherer als die vorher genannten Alternativen.