stellen wir uns mal vor, X und Y leben seit Jahren in eheähnlicher Gemeinschaft. Nun kündigt sich Kind (wahlweise XY oder XX) an.
Die Rahmenbedingungen nehmen wir mal etwa so an: beide berufstätig mit gutem/ sehr gutem Einkommen, Vermögenslage recht unterschiedlich. X würde 6 - 12 Monate das Elterngeld in Anspruch nehmen und dann wieder arbeiten.
Interessieren würde mich in diesem fiktiven Fall:
Welche rechtlichen Fallgruben tuen sich auf? Was muss geregelt werden (Sorgerecht, Vaterschaftsanerkenntnis? Ist ein Besuch beim Fachanwalt überzogenes „Deutschtum“ oder rechtfertigt der Anlass das? Sind steuerliche Erleichterungen immer noch der Ehe vorbehalten (okay, falsches Brett, aber vielleicht weiß es ja jemand)?
Welche rechtlichen Fallgruben tuen sich auf? Was muss geregelt
werden (Sorgerecht, Vaterschaftsanerkenntnis?
ja.
Ist ein Besuch beim Fachanwalt überzogenes „Deutschtum“ oder rechtfertigt der
Anlass das?
Ich würde erst mal beim Jugendamt vorstellig werden, weil die sich im allgemeinen um die Vaterschaftsanerkennung kümmern.
Sind steuerliche Erleichterungen immer noch der
Ehe vorbehalten (okay, falsches Brett, aber vielleicht weiß es
ja jemand)?
Wenn beide verdienen gibt es außer Kindergeld/Kinderfreibetrag und Kinderbetreuungskostne eh nichts wirklich prickelndes abzusetzen, egal ob verheiratet oder nicht.
Ist ein Besuch
beim Fachanwalt überzogenes „Deutschtum“ oder rechtfertigt der
Anlass das?
Nach meiner Berufserfahrung ist es typisches Deutschtum, sich zunächst auf den Rat flüchtiger Bekannter und anonymer Internetforen zu verlassen und Anwälte erst einzuschalten, wenn es zum Streitfall kommt, was die Angelegenheit komplizierter und teurer macht.
anonymer
Internetforen zu verlassen und Anwälte erst einzuschalten,
wenn es zum Streitfall kommt
ad 1 glaube ich schon, dass ich hier lange genug lese um einschätzen zu können, wessen Rat wieviel wert ist. Darüber hinaus gibt es ja gerade in diesem Brett eine gut funktionierende Selbstregulation…
ad 2 geht es eigentlich weniger um Streit im Trennungsfall sondern mehr um die praktischen Dinge. Gibt es Probleme, wenn Mutter und Sohn auf der Intensivtstation liegen? Sind Behördengänge erforderlich? Interessiert es überhaupt irgendjemanden, wer der Vater ist, solange keine Unterhaltsansprüche gestellt werden?
Danke für Deine Antwort! Darf ich noch ein bißchen nachbohren?
Interessieren würde mich in diesem fiktiven Fall:
Welche rechtlichen Fallgruben tuen sich auf? Was muss geregelt
werden (Sorgerecht, Vaterschaftsanerkenntnis?
ja.
Warum? Was passiert, wenn weder X noch Y hier irgendwie aktiv werden?
Ist ein Besuch beim Fachanwalt überzogenes „Deutschtum“ oder rechtfertigt der
Anlass das?
Ich würde erst mal beim Jugendamt vorstellig werden, weil die
sich im allgemeinen um die Vaterschaftsanerkennung kümmern.
Welche Konsequenzen hat es denn, die Vaterschaft anzuerkennen?
Sind steuerliche Erleichterungen immer noch der
Ehe vorbehalten (okay, falsches Brett, aber vielleicht weiß es
ja jemand)?
Wenn beide verdienen gibt es außer Kindergeld/Kinderfreibetrag
und Kinderbetreuungskostne eh nichts wirklich prickelndes
abzusetzen, egal ob verheiratet oder nicht.
Na gut, dann wollen wir mal dankbar für das Elterngeld sein.
Danke für Deine Antwort! Darf ich noch ein bißchen nachbohren?
Interessieren würde mich in diesem fiktiven Fall:
Welche rechtlichen Fallgruben tuen sich auf? Was muss geregelt
werden (Sorgerecht, Vaterschaftsanerkenntnis?
ja.
Warum? Was passiert, wenn weder X noch Y hier irgendwie aktiv
werden?
dann wird das Jugendamt aktiv, sobald es Kenntnis von einer Geburt erhält, bei der die Mutter nicht verheiratet ist. Das läuft im Grunde genauso ab, wie wenn man sich vorher drum kümmert, aber es ist leichter für den erklärten Vater, auch schon Dinge für sein Kind zu regeln, wenn die Mutter noch wegen der Entbindung unfit ist.
Ist ein Besuch beim Fachanwalt überzogenes „Deutschtum“ oder rechtfertigt der
Anlass das?
Ich würde erst mal beim Jugendamt vorstellig werden, weil die
sich im allgemeinen um die Vaterschaftsanerkennung kümmern.
Welche Konsequenzen hat es denn, die Vaterschaft anzuerkennen?
Im Grunde ähnliche, wie es Konsequenzen hat, der Ehemann einer gewordenen Mutter zu sein. Nur die Rechte des ehelichen Vaters hat ein anerkennender Vater nicht gleich alle.
Sind steuerliche Erleichterungen immer noch der
Ehe vorbehalten (okay, falsches Brett, aber vielleicht weiß es
ja jemand)?
Wenn beide verdienen gibt es außer Kindergeld/Kinderfreibetrag
und Kinderbetreuungskostne eh nichts wirklich prickelndes
abzusetzen, egal ob verheiratet oder nicht.
Na gut, dann wollen wir mal dankbar für das Elterngeld sein.
Sei dankbar! Ich habe vor 27 1/2 Jahren gerade mal 25 DM pro Tag und das ein halbes Jahr lang erhalten!