Ich habe ja von Krankenversicherungen null Ahnung und von privaten noch weniger !
Deshalb hoffe ich, ihr könnt mir mal auf die Sprünge helfen.
In einem Forum las ich folgende Aussage:
„Du bist geschieden, deine Kinder sind deshalb bei dir mitversichert. Ich lebe getrennt meine Kinder sind noch bei ihrem Vater mitversichert, sobald wir geschieden sind sie bei mir mitversichert.“
Die Dame in der Ich-Form ist privatversichert.
Stimmt es, das Kinder nach eine Scheidung automatisch beim Alleinerziehenden versichert sind. Wie wäre das bei einem gemeinsamen Sorgerecht? Kann man die Versicherung der Kinder auch vor einer Scheidung einfach ändern? Wie ist das alles wenn jemand privat versichert ist.
hallo Maid,
ist ja eigentlich schon fast ein Thema für das Steuerboard:smile:
Also: wenn der ehemals Holde das Kind mit auf der Steuerkarte hat und mehr als seine ehemalige verdient, ist das Kind bei ihm versichert (Steuerprifis: bitte mich korrigieren, wenn falsch!)
Hat Sie aber nach der Scheidung das Kind zu 1/1 auf der Karte, na dann ist´s ihr Bier.
Dass es das Kind öfters sehen darf und dass er evtl. auch bei der Erziehung mitreden darf, hat mit der Angelegenheit nichts zu tun.
Grüße
Raimund
hallo Maid,
ist ja eigentlich schon fast ein Thema für das Steuerboard:smile:
Echt? Das ist mir ja ganz neu.
Also: wenn der ehemals Holde das Kind mit auf der Steuerkarte
hat und mehr als seine ehemalige verdient, ist das Kind bei
ihm versichert (Steuerprifis: bitte mich korrigieren, wenn
falsch!)
Hat Sie aber nach der Scheidung das Kind zu 1/1 auf der Karte,
na dann ist´s ihr Bier.
Kinder werden seit einiger Zeit nach einer Scheidung immer mit 0,5 bei beiden Eltern eingetragen, was nun???
die Kinder können 0,5/0,5 Oder 1/0 eingetragen werden. Das hängt letztendlich auch immer ein wenig davon ab, was die Scheidung besagt und wie die beiden auseinander gehen.
Ansonsten bin ich aber der Meinung, dass die Kinder bei dem versichert werden müssen, der grob gesagt mehr verdient.
Ich denke nicht, dass hierbei von der Regelung in den Faq´s abgewichen werden würde.
also bei der Krankenversicherung ist das so - wem die Kinder
zugesprochen werden nach der Scheidung, der kann sie auch in
seiner Krankenkasse mitversichern - Teilen sich die
geschiedenen Eltern das Sorgerecht, dann gelten die Regeln,
als wenn sie weiter verheiratet werden.
Sind beide in einer gesetzl. Kasse, bleibt es eigentlich
immer beim alten Zustand - man könnte aber auch der Einfachheit
halber die Kasse des Elternteils wählen bei dem die Kinder
wohnen.