Kinder-Nachversicherungspflicht?

Hallo,

ich habe gehört, dass eine privaten Krankenversicherung immer eine Nachversicherungspflicht für Kinder hat, falls der Versicherte schon 3 Monate bei dieser privaten Krankenversicherung versichert ist.

  1. Ist das bei allen privaten Krankenversicherungen gleich? Oder gibt es Versicherungen, wo Kinder ohne diese 3-monatige Frist nachversichert werden können? Wenn ja, gibt es Beispiele?

  2. Bei der Barmenia steht zum Beispiel folgendes: „Sie sind bereits drei Monate bei der Barmenia krankenversichert? Dann können Sie jetzt Ihr neugeborenes Kind (nicht älter als zwei Monate!) ganz einfach rückwirkend ab Geburt entsprechend Ihrem Versicherungsschutz versichern. Und das ohne Gesundheitsprüfung und ohne Wartezeiten!“

Heißt das konkret, dass wenn jemand einen Monat lang bei der Barmenia versichert ist, dann ein Kind geboren wird, es nach weiteren zwei Monaten rückwirkend zur Geburt versichert werden kann?

Vielen Dank und schöne Grüße,
Benjamin

Hallo Benjamin!

ich habe gehört, dass eine privaten Krankenversicherung immer
eine Nachversicherungspflicht für Kinder hat, falls der
Versicherte schon 3 Monate bei dieser privaten
Krankenversicherung versichert ist.

Ich glaube Sie meinen das Richtige. Wenn ein Elternteil bereits seit drei Monaten in seiner PKV vollkrankenversichert ist und sein neugeborenes Kind innerhalb von zwei Monaten nach der Geburt dort „anmeldet“, besteht ein sogenannter Kontrahierungszwang für den Versicherer. Er muss das Kind rückwirkend zum Tag der Geburt ohne Risikozuschlag aufnehmen - vorausgesetzt der Tarif des Kindes beinhaltet maximal die Leistungen des Elternteils.

  1. Ist das bei allen privaten Krankenversicherungen gleich?

Nö.

Oder gibt es Versicherungen, wo Kinder ohne diese 3-monatige
Frist nachversichert werden können? Wenn ja, gibt es
Beispiele?

Es gibt etwas zwei Handvoll Versicherer, die Kinder auch allein aufnehmen. Diese erfahren Sie durch Nachfragen bei allen Versicherern die sie kennen oder bei einem PKV-Makler, der sich 'n bissie auskennt.

  1. Bei der Barmenia steht zum Beispiel folgendes: „Sie sind
    bereits drei Monate bei der Barmenia krankenversichert? Dann
    können Sie jetzt Ihr neugeborenes Kind (nicht älter als zwei
    Monate!) ganz einfach rückwirkend ab Geburt entsprechend Ihrem
    Versicherungsschutz versichern. Und das ohne
    Gesundheitsprüfung und ohne Wartezeiten!“

Jo, stümmt.

Heißt das konkret, dass wenn jemand einen Monat lang bei der
Barmenia versichert ist, dann ein Kind geboren wird, es nach
weiteren zwei Monaten rückwirkend zur Geburt versichert werden
kann?

Nein. Es zählt die Vorversicherungszeit zum Zeitpunkt der Geburt.

Bitte beachten Sie: Die eigene Versicherung ist immer(!) dann die beste Wahl, wenn das Kind mit irgendwelchen Beschwerden, Erkrankungen, gesundheitlichen Störungen zur Welt kommt. Außerdem muss klar sein, dass die eigene PKV die Kosten rückwirkend ab dem Tag der Geburt übernimmt.
Versichern Sie das Kind bei einer anderen PKV, so übernimmt diese erst die Kosten ab Versicherungsbeginn. Das klingt erstmal harmlos, kann aber schnell mal vierstellige Beträge kosten. Aber auch das weiß ein PKV-Makler oder der Kollege des Versicherungsbüros von nebenan, wenn sich die beiden ein bisschen mit dem Thema auskennen.

Viele Grüße
Frank Wilke

Es gibt etwas zwei Handvoll Versicherer, die Kinder auch
allein aufnehmen. Diese erfahren Sie durch Nachfragen bei
allen Versicherern die sie kennen oder bei einem PKV-Makler,
der sich 'n bissie auskennt.

Naja, leider stimmt das nicht. HUK hat mir von Anfang an erzählt, dass sie diese Regelung haben.

Bei der Debeka musste ich extra nachfragen. Bei dem ersten 2 Stunden langen Beratergespräch war das Resultat, dass das Neugeborene auf jeden Fall versichert ist, so lange es innerhalb der ersten 5 Monate geboren wurde. Erst beim gezielten telefonischen Nachhaken mit Verweis auf diese (zu dem Zeitpunkt scheinbar allgemeingültige Regelung) meinte die Debeka, dass es auch bei ihne so ist.

Bei der Barmenia war es ähnlich. Da musste ich erst auf den Originaltext auf der Webseite verweisen, bis sie das mit der 3-Monatefrist zugaben. Hier ein Auszug vom vorherigen Email-Wechsel (Antwort oben auf die Originalnachricht: „… Barmenia vesichert ab Geburt. Ohne Einschraenkeung. Mfg. […]
------Originalnachricht------
[…]
Es ist ja auch noch ein bisschen Zeit. Eventuell lasse ich meine Frau (mit Kindern) auch noch in der gesetzlichen Krankenversicherung, da im Falle einer extrem frühen Geburt die Nachversicherungspflicht nicht greift. Das habe ich erst später erfahren.“

Mehr Versicherungen hatte ich noch nicht gefragt. Aber wie man anhand der Debeka und der Barmenia sieht, wissen selbst die Berater der eigenen Versicherung nicht recht Bescheid, oder verschweigen es einem. Oder es ist alles ein Missverständnis, wenn man an das Gute im Menschen glaubt…

  1. Bei der Barmenia steht zum Beispiel folgendes: „Sie sind
    bereits drei Monate bei der Barmenia krankenversichert? Dann
    können Sie jetzt Ihr neugeborenes Kind (nicht älter als zwei
    Monate!) ganz einfach rückwirkend ab Geburt entsprechend Ihrem
    Versicherungsschutz versichern. Und das ohne
    Gesundheitsprüfung und ohne Wartezeiten!“

Jo, stümmt.

Heißt das konkret, dass wenn jemand einen Monat lang bei der
Barmenia versichert ist, dann ein Kind geboren wird, es nach
weiteren zwei Monaten rückwirkend zur Geburt versichert werden
kann?

Nein. Es zählt die Vorversicherungszeit zum Zeitpunkt der
Geburt.

Gut zu wissen. Denn die Antwort des Barmenia-Beraters auf das obige Beispiel war nur eine Wiederholung des Originaltextes. Das klare Nein hat mir gefehlt.

Irgendwie bin ich ziemlich enttäuscht davon, dass -egal wie lange man sich mit dem Thema Privatversicherung beschäftig- man sich kein genaues Bild machen kann. Es gibt so viele widersprüchliche Aussagen („Fakten“) und Meinungen von Experten/Maklern.

Bitte beachten Sie: Die eigene Versicherung ist immer(!) dann
die beste Wahl, wenn das Kind mit irgendwelchen Beschwerden,
Erkrankungen, gesundheitlichen Störungen zur Welt kommt.
Außerdem muss klar sein, dass die eigene PKV die Kosten
rückwirkend ab dem Tag der Geburt übernimmt.
Versichern Sie das Kind bei einer anderen PKV, so übernimmt
diese erst die Kosten ab Versicherungsbeginn. Das klingt
erstmal harmlos, kann aber schnell mal vierstellige Beträge
kosten. Aber auch das weiß ein PKV-Makler oder der Kollege des
Versicherungsbüros von nebenan, wenn sich die beiden ein
bisschen mit dem Thema auskennen.

Viele Grüße
Frank Wilke

Vielen Dank für die aufschlussreiche Antwort.
Benjamin

Es gibt etwas zwei Handvoll Versicherer, die Kinder auch
allein aufnehmen. Diese erfahren Sie durch Nachfragen bei
allen Versicherern die sie kennen oder bei einem PKV-Makler,
der sich 'n bissie auskennt.

Naja, leider stimmt das nicht. HUK hat mir von Anfang an
erzählt, dass sie diese Regelung haben.

Hö? Wie wo was? Was stimmt nicht? Es gibt zwei Handvoll Versicherer, die Kinder auch allein aufnehmen - das stimmt. Wenn Sie weniger kennen, ändert das nichts an der Richtigkeit meiner Aussage. Ich könnte noch ergänzen, dass es mehr als 4 Hanvoll gibt, die das nicht tun - falls das hilft…

Bei der Debeka musste ich extra nachfragen.

Tut mir leid.

Bei der Barmenia war es ähnlich.

Auch das tut mir leid.

Da musste ich erst auf den
Originaltext auf der Webseite verweisen, bis sie das mit der
3-Monatefrist zugaben. Hier ein Auszug vom vorherigen
Email-Wechsel (Antwort oben auf die Originalnachricht: "…
Barmenia vesichert ab Geburt. Ohne Einschraenkeung. Mfg. […]

Hmmm… ;-(

[…]
Es ist ja auch noch ein bisschen Zeit. Eventuell lasse ich
meine Frau (mit Kindern) auch noch in der gesetzlichen
Krankenversicherung, da im Falle einer extrem frühen Geburt
die Nachversicherungspflicht nicht greift. Das habe ich erst
später erfahren.

Wie jetzt. Für die Kinder besteht Anspruch auf Familienversicherung? Ist doch gut - die tut’s doch auch erstmal mit 'ner ordentlichen Zusatzversicherung.

Mehr Versicherungen hatte ich noch nicht gefragt.

HUK, Barmenia, Debeka … da haben Sie ja schon fast 10% der Versicherer durch!

Aber wie man
anhand der Debeka und der Barmenia sieht, wissen selbst die
Berater der eigenen Versicherung nicht recht Bescheid, oder
verschweigen es einem. Oder es ist alles ein Missverständnis,
wenn man an das Gute im Menschen glaubt…

Wie ich in meinem ersten Kommentar schon schrieb: Das erfahren Sie dort, wo sich jemand ein bisschen auskennt. DAmit meine ich nicht, dass jemand ein bisschen was von PKV versteht, sondern dass jemand schon eine Weile weiß, wie der Hase dort läuft. Wer auf solche Fragen keine richtige Antwort gibt, ist jedenfalls nicht der richtige Ansprechpartner. Wie soll das dann erst bei den wirklich wichtigen Dingen bei den Leistungen werden? *schauder*

Irgendwie bin ich ziemlich enttäuscht davon, dass -egal wie
lange man sich mit dem Thema Privatversicherung beschäftig-
man sich kein genaues Bild machen kann. Es gibt so viele
widersprüchliche Aussagen („Fakten“) und Meinungen von
Experten/Maklern.

Das Problem ist weniger die Vielfalt der Aussagen, sondern die Selektion zwischen dem Schrott und den wirklich richtigen Fakten. Wenn man den Schrott mal rausfiltert, bleibt meiner Meinung nach eine endliche abzählbare (echte) Menge Fakten übrig, die man sich an einem ruhigen Wochenende mal durch den Hirnstamm schieben muss. Und am Montag morgen wacht man auf und ist einen großen Schritt weiter.
Aber die Suche nach der richtigen Quelle ist nervig, das kann ich verstehen.

Viel Erfolg und alles Gute für Mutter und Kind(er)!

Frank Wilke

Es gibt etwas zwei Handvoll Versicherer, die Kinder auch
allein aufnehmen. Diese erfahren Sie durch Nachfragen bei
allen Versicherern die sie kennen oder bei einem PKV-Makler,
der sich 'n bissie auskennt.

Naja, leider stimmt das nicht. HUK hat mir von Anfang an
erzählt, dass sie diese Regelung haben.

Hö? Wie wo was? Was stimmt nicht? Es gibt zwei Handvoll

Es stimmt nicht, dass man beim Nachfragen bei den Versicherern wirklich die richtige Antwort erhält, wie ich an eigenem Leib erfahren musste:frowning: (Tut mir leid, das mit dem „stimmt nicht“ habe ich ein bisschen unglücklich ausgedrückt.)

Ich werde denmächst (nach einigem Rumforschen direkt bei den Versicherern, was ziemlich anstrengend war, weil einem nicht alles gesagt wird) mich auch mal mit einer freien Maklerin treffen. Es hilft sicherlich, wenn man sich vorher schon ein bisschen auskennt. Ich find’s nur immer so schade und ein bisschen unangenehm, wie aufdringlich und aggressiv Versicherer und Makler sind. Aber das müssen sie wohl sein, um von ihrem Job leben zu können. Heißt ja nicht, dass sie schlecht beraten.

Wie jetzt. Für die Kinder besteht Anspruch auf
Familienversicherung? Ist doch gut - die tut’s doch auch
erstmal mit 'ner ordentlichen Zusatzversicherung.

Stimmt. Da ich jetzt gerade (auf Zeit) verbeamtet worden bin, überlegte ich mit der Familie in eine gute private Versicherung zu gehen, weil ich Beihilfe bekomme, der Arbeitgeber aber jetzt nicht mehr die Hälfte zur gesetzlichen beisteuert. Aber das ist jetzt ne andere Sache. Sollte jetzt eigentlich nicht alles in den Thread, naja… D.h. ich überlege mir jetzt, Frau und Kinder erst einmal in der gesetzlichen zu lassen, ist zwar ein bisschen teure als die private Beamtenversicherung, aber auch nicht unpraktisch. Die können dann auch ein paar Monate später noch in die private…

HUK, Barmenia, Debeka … da haben Sie ja schon fast 10% der
Versicherer durch!

Ja, das mit der Nachversicherung muss ich jetzt noch einmal alle anderen fragen, die mir gesagt haben, dass das Versichern des Kindes problemlos geht.

Wie ich in meinem ersten Kommentar schon schrieb: Das erfahren
Sie dort, wo sich jemand ein bisschen auskennt. DAmit meine
ich nicht, dass jemand ein bisschen was von PKV versteht,

Ja. Eine gute freie Maklerin, die sich auf Krankenversicherungen spezialisiert hat? Ursprünglich dachte ich ja, dass die zuständigen Berater der jeweiligen Versicherungen am meisten über ihre eigene Versicherung wissen sollten. Das schien mir auch ursprünglich der Fall zu sein. Aber jetzt bin ich da ein bisschen vorsichtig. Aber ist sicherlich auch wichtig, mal so etwas durchzumachen.

Das Problem ist weniger die Vielfalt der Aussagen, sondern die
Selektion zwischen dem Schrott und den wirklich richtigen
Fakten. Wenn man den Schrott mal rausfiltert, bleibt meiner

Natürlich werden einem bei dem jeweiligen Versicherer fast ausschließlich die Fakten vermittelt, die für ihn vorteilhaft sind.

Viel Erfolg und alles Gute für Mutter und Kind(er)!

Vielen Dank. Auch nochmal für die Ratschläge. Die sind viel Wert.

Viele Grüße,
Benjamin

Hallo,

kleines Problem am Rande, Du wirst kaum einen Makler finden, der die HUK und die Debeka und Andere vermitteln wird!

Gruß
CM

kleines Problem am Rande, Du wirst kaum einen Makler finden,
der die HUK und die Debeka und Andere vermitteln wird!

Stimmt genau.
Außerdem wird es schwierig (wie ich von Dir lernen durfte, cassiesmann), einen Versicher zu finden, der die Kinder in die Beihilfe-PKV aufnimmt, wenn Anspruch auf Familienversicherung besteht!

Frank Wilke

N’abend!

alles gesagt wird) mich auch mal mit einer freien Maklerin
treffen.

Die ist frei? Aber Sie sind doch schon verheiratet!! ts ts ts :wink:

Ich find’s nur immer so schade und ein
bisschen unangenehm, wie aufdringlich und aggressiv
Versicherer und Makler sind.

Ja, ich fand mich auch total aggressiv und nervig in diesem Thread. Auch sonst bin ich echt ein ekelhafter Zeitgenosse, der nur gegen Kohle hilft und Omma ausraubt!

Frank Wilke

kleines Problem am Rande, Du wirst kaum einen Makler finden,
der die HUK und die Debeka und Andere vermitteln wird!

Stimmt genau.
Außerdem wird es schwierig (wie ich von Dir lernen durfte,
cassiesmann), einen Versicher zu finden, der die Kinder in die
Beihilfe-PKV aufnimmt, wenn Anspruch auf Familienversicherung
besteht!

Ich denke mal, das ist Ironie, oder? Da ich mich noch nicht so auskenne mit dem Thema, könnte ich das eventuell falsch verstehen:smile:

N’abend!

alles gesagt wird) mich auch mal mit einer freien Maklerin
treffen.

Die ist frei? Aber Sie sind doch schon verheiratet!! ts ts ts
:wink:

Ich find’s nur immer so schade und ein
bisschen unangenehm, wie aufdringlich und aggressiv
Versicherer und Makler sind.

Ja, ich fand mich auch total aggressiv und nervig in diesem
Thread. Auch sonst bin ich echt ein ekelhafter Zeitgenosse,
der nur gegen Kohle hilft und Omma ausraubt!

Naja, ich hoffe mein Kommentar wurde nicht falsch verstanden, war sicherlich ein bisschen überzogen, aber so kam es mir in den letzten paar Wochen wirklich vor. Und so pauschal hätte ich das sicherlich nicht formulieren sollen. Da bin ich den Versicherern und Maklern im Forum bestimmt auf den Schlips getreten. Also Entschuldigung nochmal für die Pauschalisierung.

Vielen Dank nochmal für die Tipps.

Viele Grüße,
Benjamin

Entschuldigung - das war nicht als Witz gemeint. Es gibt einige (viele? alle? den genauen Stand kenne ich nicht) Versicherer, die bei Anspruch auf Familienversicherung die Kinder aus der PKV entlassen bzw. gar nicht erst aufnehmen.

@cassiesmann - ist doch richtig so, oder?

Frank Wilke

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Ich find’s nur immer so schade und ein
bisschen unangenehm, wie aufdringlich und aggressiv
[manche]Versicherer und Makler sind.

war sicherlich ein bisschen überzogen
Und so pauschal hätte
ich das sicherlich nicht formulieren sollen.

Moin, moin!
Das fett gedruckte Wort und das fehlende kursive Wort macht die Aussage schon etwas unangenehm. Aber ist ja jetzt geklärt.
Frank Wilke

kleines Problem am Rande, Du wirst kaum einen Makler finden,
der die HUK und die Debeka und Andere vermitteln wird!

Stimmt genau.
Außerdem wird es schwierig (wie ich von Dir lernen durfte,
cassiesmann), einen Versicher zu finden, der die Kinder in die
Beihilfe-PKV aufnimmt, wenn Anspruch auf Familienversicherung
besteht!

Ich denke mal, das ist Ironie, oder? Da ich mich noch nicht so
auskenne mit dem Thema, könnte ich das eventuell falsch
verstehen:smile:

Entschuldigung - das war nicht als Witz gemeint. Es gibt
einige (viele? alle? den genauen Stand kenne ich nicht)
Versicherer, die bei Anspruch auf Familienversicherung die
Kinder aus der PKV entlassen bzw. gar nicht erst aufnehmen.

@cassiesmann - ist doch richtig so, oder?

Wirklich?! Das ist mir jetzt vollkommen neu. Bei mir hat wirklich keiner der befragten 10(?) Versicherer etwas dazu gesagt. Vielleicht trifft das einfach nicht auf mich zu? Oder kann es sein, dass wenn ich erst einmal meine Frau und Kinder freiwillig gesetzlich familienversichere, dass sie danach nicht in die private kommt? Aber selbst das hat mir niemand gesagt. Es hörte sich immer so an, dass meine Frau und Kinder problemlos in die Beihilfeversicherung kommen können.

Es ist sogar so (laut Techniker Krankenkasse), dass die Kinder nicht bei meiner Frau familienversichert bleiben können, wenn ich privat versichert bin und über einer gewissen Einkommensgrenze verdienen sollte (etwa 48000Euro pro Jahr?).

Außerdem würde meine Frau jetzt ja nur freiwillig gesetzlich versichert bleiben. Ich könnte sie (und die Kinder) auch bei vielen Versicherern leicht privat versichern. Nur war da halt die Sache mit der Nachversicherungspflicht und den Fristen.

Viele Grüße,
Benjamin

Hi!

Entschuldigung - das war nicht als Witz gemeint. Es gibt
einige (viele? alle? den genauen Stand kenne ich nicht)
Versicherer, die bei Anspruch auf Familienversicherung die
Kinder aus der PKV entlassen bzw. gar nicht erst aufnehmen.

@cassiesmann - ist doch richtig so, oder?

Jein, das Problem ist, dass „die Beihilfe“ teilweise keine Leistungen für Kinder gewährt, die kostenfrei in der GKV mitversichert werden können. Zumindest ein Versicherer (respektive die Personen, die ich kennen) versichern solche Kinder auch nicht (da nicht sinnvoll). Klar könnt der Versicherer die versichern, jedoch wäre es zum Nachteil seiner Eigentümer (den Versicherten)! Die Entlassung bei entsprechendem Nachweis erfolgt selbstverständlich auch.

Gruß
CM

Hallo!

Oder
kann es sein, dass wenn ich erst einmal meine Frau und Kinder
freiwillig gesetzlich familienversichere, dass sie danach
nicht in die private kommt?

Aber selbst das hat mir niemand
gesagt. Es hörte sich immer so an, dass meine Frau und Kinder
problemlos in die Beihilfeversicherung kommen können.

Es ist sogar so (laut Techniker Krankenkasse), dass die Kinder
nicht bei meiner Frau familienversichert bleiben können, wenn
ich privat versichert bin und über einer gewissen
Einkommensgrenze verdienen sollte (etwa 48000Euro pro Jahr?).

Das wäre der Knackpunkt gewesen, also trifft der Sachverhalt auf Dich ja nicht zu.

Gruß
CM