Kinder nicht unterhaltsberechtigt bei Kindergeld?

Hallo!
Ich sitze gerade vor meiner Steuererklärung für das Jahr 2012 und stecke fest.
Ich bin Vater von 2 Kindern, die bei ihrer Mutter wohnen. Ich bin selbstverständlich unterhaltspflichtig und habe dies im WISO Steuersparprogramm eingegeben. Möchte ich die Eingabemaske abschließen, weist mich das Programm darauf hin das es unplausibel ist, das niemand Kindergeld für die beiden Kinder bezieht, obwohl ihnen dieses zusteht. Gebe ich nun an, das Kindergeld bezogen wird (nicht von mir sondern von der Mutter), sind die beiden Kinder nicht mehr als unterhaltsberechtigt markiert und die Rückzahlungsprognose geht von ca 1100,- auf nahezu 0,- für das Jahr 2012 zurück. Wer kann mir erklären wie das ganze korrekt auszufüllen ist?
Vielen Dank!

also ich setze immer halbes Kindergels ein. Bei zwei Kindern muss man 2 Kinder, aber nicht bei Ihnen lebend eingeben. Das halbe KIndergeld bekommen SIe ja und den Unterhalt können Sie nicht absetzen. Kindesunterhalt ist nicht absetzbar.
Gruss

Sorry,

hier kann ich leider nicht helfen.

hallo,
sorry, da kann ich nicht helfen…

lisa

hallo,

das ist absolut korrekt so. wird ki-geld bezogen, kann der unterhalt steuerlich nicht abgesetzt werden.
hier hilft nur, den unterhalt für die kinder anzugeben und den hinweis der unplausibilität zu übergehen.

saludos, borito

das weiss ich leider nicht

Hallo

ich bin keine Steuer- bzw. Programexprte, vermute aber das hier die Günstigkeitsprüfung nicht richtig funktioniert. Außerdem muss das Programm erkennen das du Unterhalt zahlst, dir aber die Hälfte zusteht.

Kindesunterhalt als solches ist steuerlich nicht abzugsfähig, allerdings der Kinderfreibetrag. Dieser wird aber dem gezahlten Kindergeld gegenübergestellt.

Mehr weiß ich leider nicht dazu.

Sorry,
aber da bin ich überfragt.

Hallo,

das ist wohl besser eine Frage an einen „Steuerfachmann“. Aber soweit ich weiß, hat man normalerweise die Wahl zwischen Kindergeld und Steuererleichterung.

Diese Wahl gilt aber nicht für barunterhaltspflichtige Elternteile. Diese bekommen automatisch bei der Berechnung des Unterhaltes das halbe Kindergeld (bei minderjährigen) und das ganze Kindergeld bei volljährigen Kindern (wenn es nicht vom Unterhaltszahler „verschlafen“ wurde) angerechnet.

Somit kann es nicht noch einmal bei der Steuer angerechnet werden.

Aber diese steuerliche Würdigung ist jetzt nicht von einem Steuerfachmann, sondern von jemanden, der sich mit Unterhalt auskennt.

Gruß