Kinder Privat - oder GKV ?

Hallo,

z.b.

ein Paar hatt im Jahr 2010 geheiratet mit Gütertrennung.
Frau = Teilzeit 700 Brutto/monat/GKV
Mann = Selbständig / Gewinn 31 000 EUR/Jahr/Privat

ein Paar bekommt bald Nachwuchs.Frau ist in der GKV in Teilzeit, der Mann ist schon seit 5 Jahren Selbständig und in der Privaten Krankenversichert.

Auf wenn muss/wird das Kind den versichert werden ?

Bitte auch Begrundung mitteilen und nicht nur auf mann oder Frau, danke Gruß.

Hallo,
so wie geschildert haben die Kinder Anspruch auf kostenfreie Familienversicherung bei der Kasse der Ehefrau.
Gruss
Czauderna

Hallo,

wieso das denn? Wenn ein Partner privat versichert ist, dann müssen die Kinder auch in die PKV.

Haelge

Hallo,

wieso das denn? Wenn ein Partner privat versichert ist, dann
müssen die Kinder auch in die PKV.

Das ist ein weitverbreiteter Irrglaube!

Eine kostenfreie Familienversicherung für Kinder ist ausgeschlossen, wenn der Ehegatte selbständig ist und regelmäßig ein mtl. Einkommen von mehr als 1/12 der JAEG bezieht und regelmäßig mehr verdient als der GKV Versicherte!

Da im vorliegenden Fall die Einkünfte unter der o.a. Grenze liegen, können die Kinder kostenlos in die GKV.

Gruß
tycoon

müssen die Kinder auch in die PKV.

Niemand muß in die PKV, den nicht jeder kann in die PKV.

Hallo,
nein, müssen sie grundsätzlich nicht - warum, kannst du in den anderen Beiträgen lesen.
Gruss
Czauderna

Hallo,

hier noch die Quelle:

§ 10 Absatz 3 SGB V

Wenn die Einkünfte des PKV-Ehegatten die Versicherun…

Hallo,

…sofort.

Gelten dann nicht auch die Regelungen des Endes der Versicherungspflicht, nach der diese Grenze erst an zwei aufeinander folgenden Jahren überschritten sein muss?

Dann besteht eine Wahlmöglichkeit zwischen gesetzlicher und
privater Krankenversicherung - beide gegen Beitragszahlung.

Auf welcher Grundlage wird denn dann die Höhe der Beiträge in der GKV berechnet? Die Kinder haben ja kein Einkommen. Der Zugang zur GKV begründet sich durch die Mutter, die freiwillige Versicherung aber durch das (zu) hohe Einkommen des nicht GKV-Mitglieds.

Und wenn das Einkommen des Vaters später wieder sinkt (oder die Versicherungspflichtgrenze entsprechend steigt), wird die Mitgliedschaft der Kinder dann auch wieder zur kostnfreien Pflichtmitgliedschaft?

Gruß
Werner

Hallo,

das Prinzip der Kalenderjahre gilt hier nicht. Da die Einkünfte bei selbständigen schlecht zu berechnen sind, orientiert man sich immer an den Steuerbescheiden. Sofort bedeutet sofort zum Monatsende nach Erstellen des Steuerbescheides (nicht Steuererklärung!).

http://sozialversicherung-kompetent.de/2008031968/kr…

Wenn später laut Steuerbescheid die Voraussetzungen wieder vorliegen, kann die kostenlose Familiencersicherung erneut durchgeführt werden.

Der Beitrag in der GKV beträgt für Einkommenslose (Erwachsene und Kinder) 143 Euro monatlich (Studenten und Schüler einer Fachschule: 78 Euro).

Wenn man sich für die PKV entscheidet, richtet sich die Beitragshöhe nach dem Gesundheitszustand: z.B. Heuschnupfen, Allergien, Bluthochdruck, Wirbelsäulenfehlhaltung führen zu entsprechenden Risikozuschlägen. Ggf. wird der Antrag von der PKV auch komplett angelehnt. Nur bei Neugeborenen besteht für die PKV der Eltern eine Pflicht, die Versicherung durchzuführen. Wenn man sich für das kind für die PKV entschieden hat, kann es nur in bestimmten Fällen zurück in die GKV:

  • Vorausetzungen für die kostenlose Familienversicherung liegen wieder vor (Altersgrenzen von 23 bzw 25 Jahren beachten)

  • Beginn einer betrieblichen Berufsausbildung

  • Beginn eines Studiums an einer dt. Hochschule

In allen anderen Fällen bleibt man in der PKV: Arbeitslosigkeit, schulische Ausbildung, Auslandsstudium, Selbständigkeit, Halbwaisenrente, Beamtenanwärter

Bei weiteren Fragen einfach melden.

Gruß

RHW