Hallo,
das Prinzip der Kalenderjahre gilt hier nicht. Da die Einkünfte bei selbständigen schlecht zu berechnen sind, orientiert man sich immer an den Steuerbescheiden. Sofort bedeutet sofort zum Monatsende nach Erstellen des Steuerbescheides (nicht Steuererklärung!).
http://sozialversicherung-kompetent.de/2008031968/kr…
Wenn später laut Steuerbescheid die Voraussetzungen wieder vorliegen, kann die kostenlose Familiencersicherung erneut durchgeführt werden.
Der Beitrag in der GKV beträgt für Einkommenslose (Erwachsene und Kinder) 143 Euro monatlich (Studenten und Schüler einer Fachschule: 78 Euro).
Wenn man sich für die PKV entscheidet, richtet sich die Beitragshöhe nach dem Gesundheitszustand: z.B. Heuschnupfen, Allergien, Bluthochdruck, Wirbelsäulenfehlhaltung führen zu entsprechenden Risikozuschlägen. Ggf. wird der Antrag von der PKV auch komplett angelehnt. Nur bei Neugeborenen besteht für die PKV der Eltern eine Pflicht, die Versicherung durchzuführen. Wenn man sich für das kind für die PKV entschieden hat, kann es nur in bestimmten Fällen zurück in die GKV:
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Vorausetzungen für die kostenlose Familienversicherung liegen wieder vor (Altersgrenzen von 23 bzw 25 Jahren beachten)
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Beginn einer betrieblichen Berufsausbildung
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Beginn eines Studiums an einer dt. Hochschule
In allen anderen Fällen bleibt man in der PKV: Arbeitslosigkeit, schulische Ausbildung, Auslandsstudium, Selbständigkeit, Halbwaisenrente, Beamtenanwärter
Bei weiteren Fragen einfach melden.
Gruß
RHW