Kinder Problem bei Verkauf

Hallo,
angenommen in einem Haus mit 2 ETW, wohnen oben seit 4 Jahren eine Fam mit 4 Kleinkindern 0-6Jahre.
Bisher gab es nie Probleme, bis die Fam unten die ETW verkaufen will.
Kann die Fam unten die Fam mit den 4 Kindern zwingen ihre Kids still zu halten?
Laut Fam die verkaufen möchte sind die Kinder auf einmal viel zu laut…
Darf die Fam die verkaufen möchte ständig Druck machen wenn ein evtl Käufer kommt, also ständig kommen und sagen etz müsst ihr leise sein…)? Wäre das nicht Belästigung?

Das Haus BJ`72 total hellhörig, Kids nur mit Strümpfen unterwegs…

lg
Dani

Hallo,

gegen Lärm durch kleine Kinder kann man wohl nichts einwenden.

Davon einmal abgesehen, wäre einem zukünftigen Erwerber ja auch nicht geholfen, wenn er solchermaßen über die Hellhörigkeit der Bausubstanz und die Lebensfreude seiner zukünftigen Nachbarn hinweggetäuscht würde.

LG
sine

Hallo,

nein, das können die Verkäufer nicht verlangen.

Wäre ich die Familie „oben“, würde ich, sofern das Nachbarschaftsverhältnis einigermaßen stimmt, aber denen „unten“ verständnisvoll sagen, dass wir uns bemühen werden, nicht gerade dann besonders laut zu sein, wenn eine Besichtigung stattfindet.

Wenn aber schon Streit herrscht, dann ist das wohl Pech für die Verkäufer.

Viele Grüße
Insel

Hallo,

Kinder haben einen Spiel- und Bewegungstrieb. Kinder dürfen innnerhalb von Wohnungen spielen. Es muss das Lachen, Weinen und Schreien von Kleinkindern von jedem Hausbewohner als natürliches Verhalten der Kinder hingenommen werden (AG Bergisch Gladbach, WuM 1983, 236; AG Aachen, WuM 1975, 38).

Ebenso können gegen die Unruhe, die durch den normalen Spiel- und Bewegungstrieb der Kinder entsteht, keine Einwände erhoben werden (LG Heidelberg, Urteil v. 23.10.1996, 8 S 2/96, WuM 1997, 38; AG Kassel, Urteil v. 23.4.1991, 872 C 855/91, WuM 1991, 558).

Man hat gegen Kinderlärm keinen Schadenersatzanspruch!

Christian