Wie würde man in folgendem Fallbeispiel vorgehen:
Großeltern mit 3 Söhnen
1 Sohn hat schon einen Teil seines Erbes bekommen und ist mittlerweile verstorben. Die Kinder dessen Sohn hatten damals das Erbe des vaters ausgeschlagen. Die Großeltern sterben.Würden die Enkel des verstorbenen Sohnes erben? Wieviel Anteil steht Ihnen zu? Was erben die beiden anderen Söhne? Hätten die Großeltern, aus persönlichen Gründen, das Erbe der Enkel verhindern können?
Wie würde man in folgendem Fallbeispiel vorgehen:
Großeltern mit 3 Söhnen
1 Sohn hat schon einen Teil seines Erbes bekommen und ist
mittlerweile verstorben. Die Kinder dessen Sohn hatten damals
das Erbe des vaters ausgeschlagen. Die Großeltern
sterben.Würden die Enkel des verstorbenen Sohnes erben?
Wieviel Anteil steht Ihnen zu? Was erben die beiden anderen
Söhne? Hätten die Großeltern, aus persönlichen Gründen, das
Erbe der Enkel verhindern können?
Geht es auch verständlicher? Wessen Sohn? Sind damit die Kinder des verstorbenen Sohnes gemeint?
Und was für einen Teil seines Erbes hat der Sohn bekommnen?
Grundsätzlich: Nur weil die Kinder das Erbe des Vaters ausgeschlagen haben, haben sie nicht auch automatisch das Erbe der Großeltern ausgeschlagen. Wenn also vertraglich nichts anderes geregelt ist, dann treten die Kinder des verstorbenen Sohnes an seine Stelle in die Erbfolge ein.
Die Kinder teilen sich also den Teil den eigentlich der Vater bekommen hätte. Wieviel das ist kann man nicht beantworten da man nicht weiß, wieviele Kinder die Großeltern haben.
Der verstorbene Sohn wurde nicht enterbt?
Die Großeltern hätten maximal den verstorbenen Sohn, bzw. die Enkel enterben können, d. h. in diesem Fall auf den Pflichtteil setzen können.
Der Pflichtteil ist die Hälfte des Erbteiles: Nehmen wir an es gab 3 Kinder der Großeltern, dann würde jedes Kind 1/3 erben, wird jetzt ein Kind enterbt, bekommt es den Pflichtteil der 1/6 wäre.
Da das eine Kind vorverstorben ist, treten die Enkel an seine Stelle, sie sind Pflichtteilberechtigt, gänzlich hätte man sie nicht aus der Erbfolge bekommen.
Sorry, wenn der erste Beitrag nicht gleich super verständlich war.
Großeltern mit 3 Söhnen = 3 Kinder
verstorbener Sohn A hat seinen Pflichtanteil (höhe weiß ich nicht) zu lebtzeiten bekommen.
Dessen Kinder (die Kinder des im Vorsatz beschriebenen Sohnes A gemeint) hatten das Erbe nach dem Tod des Vaters ausgeschlagen.
Damit sind sie (die Enkel) trotzdem weiter erberechtigt bei Ihren Großeltern.
Wenn die Großeltern zu lebzeiten, dem verstorbenen Sohn A testamentarisch nur als Pflichtteilbegünstigten einsetzen würden, wird der erhaltene Geldbetrag des Sohnes A mit dem zustehenden Erben der Enkel (Kinder von A) gegengerechnet.
1/6 vom Erbe abzügl. erhaltenes Geld zu lebzeiten von Sohn A = Erbe der Kinder von Sohn A… so richtig interpretiert?
Sohn B und C hälftig den Rest?
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Wenn die Großeltern zu lebzeiten, dem verstorbenen Sohn A
testamentarisch nur als Pflichtteilbegünstigten einsetzen
würden, wird der erhaltene Geldbetrag des Sohnes A mit dem
zustehenden Erben der Enkel (Kinder von A) gegengerechnet.
1/6 vom Erbe abzügl. erhaltenes Geld zu lebzeiten von Sohn A =
Erbe der Kinder von Sohn A… so richtig interpretiert?
Sohn B und C hälftig den Rest?
Wurde denn vereinbart, das der Schenkungsbetrag auf den Erb-/Pflichtteil anzurechnen ist? Gibt es hierzu einen Schenkungsvertrag oder einen notariellen Vertrag über die Anrechnung auf den Erbteil?
Und bitte verständlich schreiben, denn markierten Satz verstehe ich nicht.