WEI? JEMAND WIE HOCH DIE KRANKENKASSENBEITRÄGE FÜR SELBSTÄNDIGE NEUSTARTER MIT SCHULPFLICHTIGEN KINDERN IST-LEDIG UND ALLEINERZIEHEND
Mindesbeitrag ohne Krankengeldanspruch
incl. Pflegeversicherung = 322,89 €
evt. + Zulage entsprechend der Krankenkasse
Der Familienstand spielt dabei keine Rolle.
siehe z.B. hier: (weiter unten auf der Seite):
http://www.fwdienste.de/sozialversicherungswerte/98-…
da fehlt aber noch die Möglichkeit eines niedrigeren Beitrags unter Prüfung der Gesamteinkünfte der Lebensgemeinschaft.
Am besten mal die Krankenkasse fragen.
Nachtrag.
Das ist der gleiche Mindestbeitrag wie für Existenzgründer:
Für freiwillige Mitglieder, die hauptberuflich selbstständig erwerbstätig sind, gilt 2011 Folgendes für die Beitragsbemessung:
* Grundsatz: 3.712,50 EUR monatlich,
* Nachweis niedrigerer Einnahmen: mindestens 1.916,25 EUR monatlich (40. Teil der monatlichen Bezugsgröße von 2.555 EUR x 30)
* Anspruch auf einen Gründungszuschuss nach § 57 SGB III: 1.277,50 EUR (60.Teil der monatlichen Bezugsgröße von 2.555 EUR x 30)
* Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) bestimmt, unter welchen Voraussetzungen darüber hinaus die Beitragsbemessung hauptberuflich selbstständig Erwerbstätiger niedrigere Einnahmen, mindestens jedoch der 60.Teil der monatlichen Bezugsgröße (1.277,50 EUR) zugrunde gelegt werden.
Ergänzung: Hierbei werden alle Einkünfte der Bedarfsgemeinschaft berücksichtigt, nicht nur die selbständigen Einkünfte.