Kinder spielen Ball

Hallo zusammen.

ich habe einige Fragen und zwar

erstmal zur Lage:

Eine ruhige Wohnsiedlung mit Wohnungen und Häusern auf einer Straße, beides von einem Vermieter. Die Straße selbst, ist eine Spielstraße. Es steht auch nichts von, dass es eine Privatstraße wäre, weil dort am Ende der Straße noch die Gärten liegen und jedermann da halt vorbei fahren darf.

Situation: auf dieser Straße spielen Kinder gerne mit einem Kinderball (kein Lederfussball) aus Plastik Fussball. Da es eine Familiengegend ist und hier sehr viele Kinder nun mal leben ist es eigentlich normal. Es gibt aber eine betimmte Familie, deren Kinder noch vor 4-5 Jahren selbst dort gespielt haben und nun größer sind und andere interessen haben, die mit dieser Situation nicht klar kommen und Kindern verbieten zu spielen.
Die Kinder wurden schon mehrmals fotografiert, was nach dem Kinderschutzgesetzt auch nicht erlaubt ist und ähnliches.
Vorgestern war die Hausmeisterin auf der Anlage um ihre Arbeiten zu verrichten und hat die Kinder auch fotografiert.
Das ist doch etwas zu viel. Ich rief gestern bei unserem Vermieter an und bat um aufklärung was das an sich hat. Der Vermieter sagte mir dass er von fotografieren nichts weiss und sich erkundigen wird.

Nun meine Fragen:

  1. Darf der Vermieter den Kindern überhaupt verbitten dort mit dem Ball zu spielen?
  2. Was kann man gegen die Mieterin machen?
  3. Nutzt es eine Unterschriftensammlung was? Wenn man mit mehrzahl dem Vermieter glaubhaft macht dass ausser nur 1 Familie niemand was dagegen hat, dass in eine freundlichen Familiengegen auch die Kinder Spass haben dürfen?

Hallo,

Nun meine Fragen:

  1. Darf der Vermieter den Kindern überhaupt verbitten dort mit
    dem Ball zu spielen?

NEIN, solange allgemeine Ruhezeiten eingehalten werden.

  1. Was kann man gegen die Mieterin machen?

Untersagen von den Kindern oder einzelnen Kind Bilder zu machen.

  1. Nutzt es eine Unterschriftensammlung was? Wenn man mit
    mehrzahl dem Vermieter glaubhaft macht dass ausser nur 1
    Familie niemand was dagegen hat, dass in eine freundlichen
    Familiengegen auch die Kinder Spass haben dürfen?

Warum sich Mühe machen für etwas was scheinbar nur eine Person interessiert. Abwarten und Tee trinken was die Gegenpartei da versucht auszubrüten.

Da der Vermieter keine Kenntnis hat und von Ihm auch keine Beauftragung für die Bilder einhergeht und es ihn offenbar auch nicht stört, sollte es den Betroffenen nun auch nicht weiter belasten.

Gruß

BHSHuber

Hallo,

  1. Darf der Vermieter den Kindern überhaupt verbitten dort mit
    dem Ball zu spielen?

NEIN, solange allgemeine Ruhezeiten eingehalten werden.

Dies ist so nicht ganz korrekt. Grundsätzlich ist es so, dass sich Nachbarn den Interessen von Kindern unterordnen muss und demzufolge auch den Kinderlärm hinzunehmen hat [AG Oberhausen, 10.04.2001, 32 C 608/00]. Diese Regelung bezieht sich allerdings auf den üblichen Kinderlärm, und nicht auf rücksichtslose und absolut unnötige Lärmerzeugung. (http://www.juraforum.de/lexikon/kinderlaerm).

Es sollte also nicht auf Teufel komm raus der schlimmste Lärm in den Ruhezeiten gemacht werden. Totenstille einzufordern von Kindern ist jedoch auch nicht erlaubt.

Die rechtliche Lage

An die gesetzlich vorgeschriebenen Ruhezeiten - 13 bis 15 Uhr und 22 bis 7 Uhr - sollten sich generell auch Kinder halten, im Zweifelsfall müssen die Eltern dafür Sorge tragen, dass die Kinder niemanden stören. Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes muss jedoch Lärm „als Begleiterscheinung kindlichen und jugendlichen Freizeitverhaltens“ in „höherem Maße“ durch Nachbarn hingenommen werden (Az: V ZR 62/91). Wenn Kleinkinder in der Wohnung schreien, ist das von den Nachbarn auch nachts als „natürliches Verhalten des Kindes“ hinzunehmen (AG Bergisch Gladbach, Az: 26 C 14/82 sowie ähnlich OLG Düsseldorf (Az.: 9 U 218/96).

Spielbedürfnis von Kindern hat Vorrang

Solche Vorkommnisse sind keine Einzelfälle. Immer wieder prallen die Tobebedürfnisse mit den Ruhebedürfnissen der Nachbarn aufeinander. Grundsätzlich hat der Gesetzgeber in der neuen Rechtssprechung entschieden, dass das Spielbedürfnis von Kindern Vorrang hat. Das Bedürfnis von Kinder ungestört zu toben, schreien, lachen oder weinen steht also über dem Ruhebedürfnis von Nachbarn. Von Mitbewohnern wird eine erhöhte Toleranzgrenze gegenüber Kinderlärm erwartet. Dieser wird damit ganz anders bewertet als zum Beispiel der Lärm durch das Abspielen von Tonwiedergabegeräten, weil „Kinderlärm eine notwendige Ausdrucksform und Begleiterscheinung des kindlichen Spielens darstellt, die nicht generell unterdrückt oder auch nur beschränkt werden kann“ (Entscheidung des Oberlandgerichts Düsseldorf).

Ruhe in der Mittagspause?

Immer wieder fordern Nachbarn eine ungestörte Mittagsruhe ein. Gesetzlich geschützt ist aber nur die Nachtzeit zwischen 22:00 Uhr und 6:00 Uhr, gleiches gilt für Sonn- und Feiertage. Dementsprechend ist es Kindern unter zwölf Jahren auch erlaubt, in der Mittagszeit oder sonntags auf dem Spielplatz zu spielen, wenngleich sie sich möglichst leise verhalten sollten. Die meisten Gerichte haben befunden, dass es eine „unbilligende Einschränkung“, insbesondere im Winter, sei, die Mittagszeit und den Sonntag vom Spielen auszuschließen. Aber auch in der Zeit, kann niemand erwarten, dass Babys nicht schreien, während von Schulkindern erwartet wird, dass sie sich an die gültigen Zeiten halten.

Quelle: http://www.t-online.de/eltern/erziehung/id_18360698/…

Gruß
Falke

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Die Kinder wurden schon mehrmals fotografiert, was nach dem
Kinderschutzgesetzt auch nicht erlaubt ist und ähnliches.

Ein Kinderschutzgesetz gibt es in Deutschland seit 1938 nicht mehr. Mir ist auch sonst kein Gesetz in Deutschland bekannt, in dem ein Verbot geregelt ist, fremde Kinder zu fotografieren.

Da Du Dir da aber so sicher zu sein scheinst, kannst Du uns doch sicher sagen, wo genau dieses Verbot geregelt ist.

Nun meine Fragen:

  1. Darf der Vermieter den Kindern überhaupt verbitten dort mit
    dem Ball zu spielen?

Nein.

  1. Was kann man gegen die Mieterin machen?

Nichts.

  1. Nutzt es eine Unterschriftensammlung was? Wenn man mit
    mehrzahl dem Vermieter glaubhaft macht dass ausser nur 1
    Familie niemand was dagegen hat, dass in eine freundlichen
    Familiengegen auch die Kinder Spass haben dürfen?

Eine Unterschriftensammlung ist kein Mittel, welches irgendwelche rechtlichen Konsequenzen hat. Das wäre lediglich eine Meinungsbekundung mehrere Personen.

Der Vermieter hat mit der ganzen Sache sowieso nichts zu tun, denn er hat auf öffentlichem Grund nichts zu melden.

Niemand kann den Kindern so ohne weiteres das Spielen verbieten. Also wird einfach weiter gekickt.

Hallo,

  1. Darf der Vermieter den Kindern überhaupt verbitten dort mit
    dem Ball zu spielen?

Nein.

  1. Was kann man gegen die Mieterin machen?

Nichts.

  1. Nutzt es eine Unterschriftensammlung was? Wenn man mit
    mehrzahl dem Vermieter glaubhaft macht dass ausser nur 1
    Familie niemand was dagegen hat, dass in eine freundlichen
    Familiengegen auch die Kinder Spass haben dürfen?

Nein und die zweite Antwort: überflüssig!

Die Kids dürfen spielen. Der Vermieter hat gar nichts zu sagen. Die Nachbarin kann fotografieren und eine Unterschriftenaktion ist überflüssig wie ein Kropf. Der Nachbarin sollte man in freundlichem Tonfall mitteilen, dass sie nicht berechtigt ist, den Kindern das spielen zu verbieten.

Gruß
vdmaster

Mir ist auch sonst kein Gesetz in Deutschland bekannt,
in dem ein Verbot geregelt ist, fremde Kinder zu
fotografieren.

mir schon. lies: http://de.wikipedia.org/wiki/Recht_am_eigenen_Bild#…
http://anwalt-im-netz.de/urheberrecht/recht-am-eigen…

Du verlinkst hier Beiträge, in denen von „unter Umständen“, „muss man generell abwägen“, aber auch von Veröffentlichung usw. die Rede ist.

Ich habe nicht gesagt, dass es unter allen Umständen erlaubt ist. Es gibt aber weder ein Gesetz, in dem es klar verboten ist und schon gar kein hier angeführtes „Kinderschutzgesetz“, das seinerzeit auch nicht das Fotografieren von Kindern regelte sondern das Reichsgesetz zur Regelung der Kinderarbeit war.

WM…
Hallo,

na dass schreit doch nach einer WM.
W ohngebiets M eisterschaft!

Haus gegen Haus…mit Vorrunde und dem ganzen Zeug natürlich.

An die Fotografin ne detailierte Akkreditierung geschickt, so ist sie immer Live dabei und der Vermieter bekommt Freikarten fürs Finale!

16BIT

Hallo,
wenn der Fussball in der Lage ist (oder das bereits unter Beweis gestellt hat), Sachbeschädigungen am Mietgegenstand oder am darauf befindlichen Eigentum der Mieter (auf Deutsch „am Haus“ oder den PKW der Bewohner) zu erzeugen (und aus eigener Erfahrung kann ich das auch für Plastikbälle bestätigen) *oder* der Ball in einer über das normale Maß an Spiellärm hinausgehende für Lärm sorgt (zB bei ständigem „Pölen“ vor ein Garagentor oder eine Hauseingangstür, erst recht innerhalb der örtlichen Ruhezeiten), ist der Ort schlichtweg ungeeignet für derart Spiele und dann *kann* der Vermieter das verbieten.

Warum auch nicht? Der Krach und seine Folgen kann auch genausogut Kleinkinder beim „Pennen“ stören oder dem Familienpapa den Leasingkombi ruinieren.

Zweite Gegenfrage: ist wirklich eine Spielstraße oder nicht eher ein verkehrsberuhigter Bereich gemeint? Abgesehen davon, dass dann noch zusätzlich die Frage nach dem Verkehr zu stellen wäre, wäre beides dann öffentlicher Straßenraum und außerhalb der Handhabe des Vermieters und eher Sache des Ordnungsamtes oder der Polizei.

Das Fotografieren ist auch durchaus ein probates Mittel, um die vorgenannten Zusammenhänge festzuhalten, erst recht dann, wenn man allein auf weiter Flur agieren muss wie offenbar die besagte Mieterin. Allein die Verwendung der Bilder ist erheblich eingeschränkt.

Eine Unterschriftensammlung wird da kaum was nutzen, wenn man (die Kinder) das Vertragsverhältnis zwischen der einen gestörten Mieterin und dem Vermieter in einer unzulässigen Weise beeinträchtigt. Normaler Kinderlärm tut das nicht, Ruhestörung und Sachbeschädigung tun das. Was wo anfängt hat ein Vorposter sehr gut rausgesucht.

Gruß vom
Schnabel

Super-Idee. Ausbaufähig
Hi!
Das finde ich eine Super-Idee.
Ein kleines Straßenfestchen dazu und ALLE werden eingeladen.
Lernen sich kennen.

Sprechen über ihre Bedürfnisse. Kinder wollen/sollen draußen spielen.
Vielleicht hat die sich beschwerende Familie ja ein echtes Problem, dass man einfach lösen kann? Indem man hier und da Rücksicht nimmt - einfach so, ohne Rechtsnormen zu bemühen.
Die „Meckerer“ fühlen sich ernstgenommen und mutieren vielleicht zu richtig netten Leuten in Euren Augen.
Ich finde, einen Versuch ist es wert. WEnn nicht, dann nicht, dann kann man ja immer noch die „harte Tour“ fahren.

Grüße
kernig

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Supi!
Es gibt da ein Insolvenzlager mit mehreren hundertausend unverkauften Vuvuzelas - ich kenne den Insolvenzverwalter ganz gut, und er hat Kopfschmerzen mit der Entsorgung - ich bin sicher, er tritt da einige Tröten gern für so eine gute Sache ab.

Gruß

Hummel

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Hallo, vielen Dank für die zahlreiche Antworten.

noch mal drauf einzugehen… die Kinder spielen nicht gegen eine Wand, Tür, oder Garagentor, sondern gegen ein Zaun, der die Mülltonen abtrennt. Dieser Zaun ist sehr stabil und wird durch ein Plastikball nicht beschädigt.

Kinderlärm gehört dazu, da es natürlich eine Familiegegend ist, was auch bedeutet dass dort nun mal Kinder hin gehören, dass hätten die Mieter früher überlegen müssen.

Die Autos stehen auf eigenen Parkplätzen die etwas weiter weg sind… deren Autos die in direkter nähe stehen, haben nichts gegen, da auch deren Kinder mitspielen. Die Autos werden selten getroffen und nur meistens durch ein rollenden Ball. Also meistens rollt der Ball unter das Auto.

Und dieser Schild gehört dazu… eine Spielstraße :wink: Schild

Hallo

Es wurde ja eigentlich schon alles gesagt.
Hier mal noch ein Link mit Ausführungen zu Kinderlärm + Spielstrasse
http://www.schiedsamt.de/fileadmin/schiedsamtszeitun…

Grüsse Rudi

Du verlinkst hier Beiträge, in denen von „unter Umständen“,
„muss man generell abwägen“, aber auch von Veröffentlichung
usw. die Rede ist.

lern lesen, bevor du hier derart rumtönst. da steht noch was ganz anderes. stichwort ‚persönlichkleitsrecht‘.

Ich habe nicht gesagt, dass es unter allen Umständen erlaubt
ist.

nein. du hast gesagt:
„Mir ist auch sonst kein Gesetz in Deutschland bekannt, in dem ein Verbot geregelt ist, fremde Kinder zu fotografieren. … mehr auf http://w-w-w.ms/a5erca
nun habe ich dir eins genannt. dein ‚man kann nichts tun‘ ist falsch.