Kindergeld besondere Ausbildungskosten
Hi,
wenn ein Kind nach seiner Ausbildung mehr als 7680 Brutto im
Jahr verdient, dann dürfen die hohen Kosten der auswärtigen
Unterbringung während der Ausbildung wohl nicht vom verdienten
Brutto abgezogen werden, um unter die Einkommensgrenze 7680
fürs Kindergeld zu kommen, oder ?Der Text im Paragrafen 33a hört sich für mich so an.
Aha, jetzt verstehe ich, was du suchst. Schau dir mal das an:
http://www.steuertipps.de/?action=show&category=news…
Danach kann man die Sozialversicherungsbeiträge abziehen.
Grundsätzlich solltest du auch mal folgendes anschauen:
http://www.ofd.niedersachsen.de/master/C1595963_N968…
Ist die Ausbildung zu Ende, macht der Lohn auch nichts mehr aus.
nicht schlecht, aber lang ist
/t/kindergeld-waisenrente-familienzuschlag/2030728
Außerdem ist noch das Verfahren VIII R 20/02 beim BFH anhängig. Über den Ausgang habe ich aber auf die Schnelle nichts gefunden.
Falls ich immer noch danebenliege, einfach nochmal melden.
Viele Grüße
C.