Hallo,
ich wurde von einer Kollegin angesprochen, die schwanger ist. Diese Kollegin bat mich, mal eine Aufstellung zu machen, welche (Geld)Leistungen man (frau) erhalten kann, wenn das Kind auf der Welt ist.
Der Grund, warum ich hier poste ist dieser, ich habe schlichtweg Angst etwas zu vergessen aufzuschreiben. Meine Kinder sind nämlich auch schon 6 und 10 Jahre alt. Noch einige Fakten:
-beide im öffentlichen Dienst
-ledig
-wohnen zusammen in einer Wohnung
-beide wohnen in Baden-Württemberg
Eigentlich könnte deine Kollegin sich bei der zuständigen Personalabteilung beraten lassen. Ich habe in diesem Fall eine umfassende Beratung bekommen.
Also ab dem Zeitpunkt der Geburt gibt es Kindergeld, 270 DM fürs erste Kind, wird im öff. Dienst beim Arbeitgeber beantragt (glaube ich jedenfalls, ev. noch mal nachfragen) und ausgezahlt.
Da sie arbeitet, gibt es in den ersten 8 Wochen nach der Geburt Mutterschutzgeld, die Höhe entspricht dem Nettogehalt.
Innerhalb der ersten 6 Wochen nach der Geburt muss sie sich entscheiden, ob sie nach dem Mutterschutz Elternzeit (früher Erziehungsjahr) in Anspruch nehmen will. Wenn ja, kann für max. 2 Jahre bei der Erziehungsgeldstelle (welche sich bei uns in BRB beim Jugendamt der Kreisverwaltung befindet) Erziehungsgeld beantragt werden, die Höhe des EG ist einkommensabhängig und kann bis zu 600 DM pro Monat, wenn man nur ein Jahr Elternzeit nimmt, bis zu 900 DM pro Monat für dieses eine Jahr betragen.
Dann kann man natürlich je nach Einkommenslage zusätzlich Sozialhilfe/Wohngeld beantragen…