es hat sich da eine nicht aktuelle aber trotzdem interessante Frage ergeben:
Wie ist es tatsächlich geregelt, wenn ein 14jähriges Kind mal bis 0 Uhr rausgeht anstatt wie gesetzlich korrekt bis 22 Uhr?
Welche Strafen haben Eltern zu erwarten?
Oder kann man sagen: Naja, hin und wieder darf es das ruhig, wenn es häufiger von der Polizei nach 22 Uhr heimgebracht wird, können wir das immer noch unterbinden, da müssen wir uns keine Sorgen machen, schließlich wollen wir keine uncoolen Eltern sein?
Ab wann müssen Eltern mit Konsequenzen rechnen?
Ab dem ersten Mal?
Beim xten Mal?
Gar nicht, sondern es gibt nur Verwarnungen?
Wie ist es tatsächlich geregelt, wenn ein 14jähriges Kind mal bis 0 Uhr rausgeht anstatt wie gesetzlich korrekt
bis 22 Uhr?
Ist es wirklich so, dass ein Kind nach 22 Uhr daheim sein muss? Ich dachte, nach 22 Uhr wäre lediglich der Aufenthalt in Diskotheken, Gasthäusern etc. untersagt. M. W. darf sich ein Kind sehr wohl noch im Park, auf einer Wiese oder dem Spielplatz aufhalten. An anderen Orten immer noch, wenn ein Elternteil dabei ist.
ich wuerde mich freuen, wenn hier jemand was
Handfestes dazu wuesste.
Mir fiel jetzt gerade eine Situation ein,
etwa 15 Jahre her. Mein Neffe (damals 15) und sein
bester Freund wurden im Sportclub fuer ihren Einsatz
geehrt. Die Veranstaltung dauerte bis 22 Uhr, dann
gingen sie zum Bus.
Unterwegs fielen sie (durch albernes gegenseitiges Rumgeschubse
und Schneeballwerfen, sie waren Handballer)
einem Polizisten auf. Irgendwie schlug wohl auch
zu Buche, dass der Freund meines Neffen dunkelhaeutig
war. Jedenfalls nahm er die beiden zur Wache mit, nachdem
er auf ihrem Schuelerausweis sah, dass sie erst 15 waren.
Dort durften die beiden von den jeweiligen Eltern abgeholt
werden. (Randnotiz: beide hatten einen jeder 50 Mark
Schein dabei, weil die Eltern nicht wussten, ob sie bei
der Veranstaltung etwas haetten zahlen muessen; bei meinem
Neffen war das okay, bei seinem Freund wurde mehrmals
intensiv nachgefragt, wie er an so einen Schein gekommen
sei - also ja: ihr Tascheninhalt wurde auch untersucht).
Die Belehrung auf der Wache lief damals darauf hinaus,
dass die beiden um diese Uhrzeit nichts mehr auf der Strasse
zu suchen gehabt haetten. Ein verpasster Bus wurde dann
als „Entschuldigung“ akzeptiert.
Es ist nirgends geregelt, bis wann ein Kind auf die Straße darf. Es ist nur geregelt, wo ein Kind wann nicht hin darf, und wo ein Jugendlicher sich wann nicht aufzuhalten hat. Das Betrifft dann Gaststätten, Tanzveranstaltungen und so weiter. Das ist geregelt im Gesetz zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit, dass man eigentlich nur kennt, weil man’s im Imbiss um die Ecke immer im Auge hat wenn man auf die Pommes Currywurst wartet, während am Nachbartisch Vierzehnjährige bei der dritten Flasche Bier rauchend dazu führen, dass der Wirt gegen das o.g. Gesetz verstößt…
Nun ja, jedenfalls gibt es da die Möglichkeit, ein Bußgeld zu verhängen, bis auf einen Ausnahmefall auch gegend die Eltern und zwar bis zu 15.000 Euro. Aber was das Frische Luft tanken bei Nacht angeht gibt’s da keine gesetzliche Regelung. Was ich mir vorstellen könnte ist allerdings, dass ein dreizehnjähriges Mädchen Nachts um drei in der Stadt schonmal ein Zeichen sein kann, dass die Eltern ihren Pflichten nicht nachkommen. Im Übrigen kann da die Polizei oder das Ordnungsamt u.U. was tun, wenn man sich überlegt, dass dieses Verhalten ja auch für die Gesundheit des Kinde einige Gefährlichkeiten aufweist, man weiß ja nie, wer da nachts so unterwegs ist.