Kinder und Glasbruchversicherung

Hallo,

Diskussion bei uns in der Nachbarschaft:

Sohnemann unseres Nachbarn (6J) hat beim Spielen einen Stein in Richtung der Haustür seiner Eltern geworfen und bei dieser prompt die Scheibe zertrümmert. Nochmal ganz klar: das Kind hat bei seinen eigenen Eltern die Haustür zerlegt. Die Eltern haben m.W. keine Glasbruchversicherung (Pech), also muß wohl auch niemand (außer den Eltern) zahlen.

Da ich selber 3 ziemlich unternehmungslustige Kinder UND eine Glasbruchversicherung habe, würde mich mal interessieren:
Gibt es bei einer Glasbruchversicherung (AGIB 94) auch so etwas wie einen Haftungsausschluß bei der Haftpflicht bei Kinder unter 7? Also, wenn mein Fräulein Tochter(derzeit 5) beispielsweise ihr Fahrrad in unserer Haustür parkt (hat sie bis jetzt zum Glück noch nicht gemacht), ist so ein Schaden abgedeckt?

Danke und Gruß abi

Auch Hallo,

Sohnemann unseres Nachbarn (6J) hat beim Spielen einen Stein
in Richtung der Haustür seiner Eltern geworfen und bei dieser
prompt die Scheibe zertrümmert. Nochmal ganz klar: das Kind
hat bei seinen eigenen Eltern die Haustür zerlegt.

Eine Frage am Rande (m.E. wichtig!): Ist das Haus gemietet oder Eigentum? Wenn gemietet, dann gäbe es eventuell eine Möglichkeit über die Private Haftpflicht. Aber: Kinder bis 7 Jahre sind nicht schuldfähig. Eine Haftung in diesem Fall setzt aber Verschulden voraus. Verschulden wäre es eventuell dann, wenn die Eltern ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Aber auch hier wäre ich sehr vorsichtig, meist sind es relativ interessante Streitfragen in solchen Angelegenheiten. Unabhängig davon würde ich in dem Fall die Angelegenheit der Haftpflichtversicherung übergeben. Die kümmern sich dann nämlich auch um die Abwehr eventuell unberechtigter Ansprüche.

Die Eltern
haben m.W. keine Glasbruchversicherung (Pech), also muß wohl
auch niemand (außer den Eltern) zahlen.

Wenn es das eigene Haus war, dann müssen sie wohl in die eigene Tasche greifen. Jedenfalls, wenn sie keine Glasbruchversicherung haben. Diese könnte beispielsweise auch in die Hausrat mit eingeschlossen worden sein.

Da ich selber 3 ziemlich unternehmungslustige Kinder UND eine
Glasbruchversicherung habe, würde mich mal interessieren:
Gibt es bei einer Glasbruchversicherung (AGIB 94) auch so
etwas wie einen Haftungsausschluß bei der Haftpflicht bei
Kinder unter 7? Also, wenn mein Fräulein Tochter(derzeit 5)
beispielsweise ihr Fahrrad in unserer Haustür parkt (hat sie
bis jetzt zum Glück noch nicht gemacht), ist so ein Schaden
abgedeckt?

Ja. Ist gedeckt. Die Glasbruch nach AglB94 fragt nicht nach dem Grund für den Glasbruch. Also auch nicht nach dem Verursacher. Da brauchst Du Dir also keine Sorgen machen.

So long.

Der Dicke MD.